Hier vermutlich die Strafe für U. Hoeness:
Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread
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knüppeldick für Uli. mal sehen wie es mit einer revision aussieht.
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Kann es im Rahmen eines Revisionsverfahrens zu einem höheren Strafmaß kommen?
Edit: Also, wenn die Verteidigung Revision einlegt, natürlich. Oder gibt es hier auch sowas wie die Verböserung im Steuerrecht?
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Und was willst Du uns damit sagen? Auch in der StPO steht ganz klar drin, dass eine Revision begründet sein muss...
Das ist doch nur eine Formalie.Wäre ein schlechter Verteidiger der da keine entsprechende Begründung findet. -
Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Das ist doch nur eine Formalie.Wäre ein schlechter Verteidiger der da keine entsprechende Begründung findet.Du hast es immer noch nicht verstanden oder? Es gibt nur was zu begründen wenn die erste Instanz einen Fehler gemacht hat.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
knüppeldick für Uli. mal sehen wie es mit einer revision aussieht.
Die wird kommen so sicher wie das Amen in der Kirche. Der Fall wird beim Bundesgerichtshof landen. -
3,5 Jahre Haft.
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Du hast es immer noch nicht verstanden oder? Es gibt nur was zu begründen wenn die erste Instanz einen Fehler gemacht hat.Ich glaube, dass Du das noch nicht ganz verstanden hast: Eine Reivision ist vom Revisionsführer IMMER zu begründen.
Aber schon der Satz: "Gerügt wird die Verletzung materiellen Rechts. Unterschrift Rechtsanwalt" ist eine ausreichende Revisionsbegründung, die das Revisionsgericht zur einer materiellrechtlichen Prüfung des Urteils zwingt.
Dieses gefährliche Halbwissen... :mad: -
Zitat
Original geschrieben von knickepitten
Kann es im Rahmen eines Revisionsverfahrens zu einem höheren Strafmaß kommen?Edit: Also, wenn die Verteidigung Revision einlegt, natürlich. Oder gibt es hier auch sowas wie die Verböserung im Steuerrecht?
Genau umgekehrt:
Wenn die StA Revision einlegt.
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Zitat
Original geschrieben von loyo
Ich glaube, dass Du das noch nicht ganz verstanden hast: Eine Reivision ist vom Revisionsführer IMMER zu begründen.Wollen wir hier jetzt TT typisch wieder den jur. Grundsatzdiskussionen führen?
Es ging grds. um das "Und wenn er ne Haftstrafe bekommt, dann kann er immer noch in Revision gehen..." so als wäre die Revision dann das Allheilmittel mit dem er sich doch noch vor einer Haftstrafe drücken könnte.
Und dem ist (von dem strafprozessualen mal abgesehen) eben nicht so bzw. es ist kein Automatismus Revision = mildere Strafe.
Ja Revision im Strafprozess ist bei erstinstanzlichen Urteilen möglich - ändert nichts daran, dass das ursprüngliche Urteil aber nur kassiert werden würde wenn dem Gericht Fehler nachgewiesen werden können und nicht einfach nur weil dem Verurteilten die Strafhöhe nicht passt.
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