Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Immer wenn ein Jurist "Ich will XY aber hilfsweise beantrage ich..." in den Raum wirft weiß man eigentlich das die Argumentation für den Fall XY für die Tonne ist und derjenige der das äußert selbst eigentlich nicht davon ausgeht, dass seine diesbezüglichen Ausführungen einer genaueren Prüfung standhalten würden.


    Insofern ist wohl allen Beteiligten klar, dass die Selbstanzeige eben nicht vollständig war und deswegen auch nicht anerkannt werden und zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann.


    ich sehe das eher so, dass dieser punkt eben der strittige knackpunkt ist und untermauert nochmal den guten willen, dass man ja durchaus bereit ist, eine strafe ohne viel tamtam zu akzeptieren, wenn man dadurch eine gefängnisstrafe verhindert.
    das ist auch eigentlich der tenor der verteidigung der letzten tage. jede strafe ist in ordnung, nur nicht das gefängnis.

  • Egal,wie es ausgeht,denn nur Uli kann das Urteil richtig deuten.
    Wir alle wissen,dass er in den letzten (nicht verjährten) 10 Jahren fast 30Mio unterschlagen hat.


    Wieviel er in den über 40 Jahren davor nicht versteuert hat,weiß er nur selber (ungefähr). ;)

  • Naja, im Alter von 12 Jahren wird er wohl keine Steuern hinterzogen haben. :D

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Richtig.10 Jahre und dann 40 Jahre zurück ergibt dann 12 Jahre beim Alter.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Naja, im Alter von 12 Jahren wird er wohl keine Steuern hinterzogen haben. :D


    Erbsenzähler! :D


    Na gut,über 30 Jahren...;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich sehe das eher so, dass dieser punkt eben der strittige knackpunkt ist


    Nö- Expertenmeinung ist unisono: Die vermurkste Selbstanzeige kann max. strafmildernd aber nicht mehr strafbefreiend sein. Strittig ist da eigentlich nichts. Insofern kommt eben eine Einstellung des Verfahrens auch nicht wirklich in Betracht und das weiß die Verteidigung eben auch ganz genau.


    Zitat


    und untermauert nochmal den guten willen, dass man ja durchaus bereit ist, eine strafe ohne viel tamtam zu akzeptieren, wenn man dadurch eine gefängnisstrafe verhindert.


    Das hast Du jetzt die Ironie-Smilies vergessen oder? Der Beschuldigte welcher Unsummen an Steuern hinterzogen hat zeigt gnädigerweise guten Willen und würde sich ja schon verurteilen lassen, solange die Strafe aber bitteschön gering ausfällt? Und wenn es doch ein härteres Urteil gibt wird Ulli von FCB Gnaden dann sich nicht der schnöden weltlichen Gerichtsbarkeit unterwerfen und mit allen Mitteln gegen das Urteil angehen?


    Zum Glück spielen solchen Faktoren bei der Strafbemessung keine Rolle...

  • Vor allem, wie will ich bei einer Bewährungsstrafe dem "kleinen" Mann auf der Straße, der wegen xEuro nicht gezahlter Knöllchen oder was auch immer, in Beugehaft geht erklären, dass jemand mit 30 Mio. Euro nicht gezahlter Steuer einfach nach Hause geht.


    Also für mich hörts da auf.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Dir ist aber schon klar, niemand muß ein Urteil der ersten Instanz akzeptieren, er kann dagegen in Revision gehen. Dies ist in einen Rechtstaat völlig legitim.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Nö- Expertenmeinung ist unisono: Die vermurkste Selbstanzeige kann max. strafmildernd aber nicht mehr strafbefreiend sein. Strittig ist da eigentlich nichts.


    doch weil der richter hierüber noch nicht entschieden hat, ob sie denn "vermurkst" ist. dazu ist er da und nicht die staatsanwaltschaft, nicht die journalisten und nicht die hoeneß-hater.

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