Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Hogli
    Nach Aussage von Hoeneß' Verteidigung beläuft sich die Selbstanzeige auf ca. 60 bis 70 Millionen € an hinterzogenen Steuern. Die Beträge, die bisher im Raum stehen, sind also von der Höhe her gedeckt:


    http://www.faz.net/aktuell/wir…uer-wirksam-12843383.html


    Was der Artikel wieder verschweigt ist die Tatsache,dass in der Selbstanzeige über die Steuerschuld keine Zahl gennant ist (die entsprechende Spalte ist leer).


    Dies ist aber eigentlich eine Pflichtangabe und sie darf nur um 5% überschritten werden,da sonst die gesamte Selbstanzeige unwirksam ist.


    Was soll die Verteidigung auch sagen?
    Sie kehren doch nur die Scherben zusammen,die Uli und seine Berater in der Selbstanzeige hinterlassen haben.


    Ich bin schon gespannt,wie der Richter diese Taktik werten wird.

  • also hier: http://www.refrago.de/Strafbef…zu_beachten.frage230.html


    steht zunächst einmal, dass die selbstanzeige an keine form gebunden ist. man könnte dies wohl sogar mündlich machen. somit gibt es wohl auch kein formular mit fixen feldern die auszufüllen sind...
    ob das richtig ist, was in dem link steht, weiss ich allerdings nicht.


    davon ab: in der steuererklärung gibt man auch nur seine einkünfte an und rechnet nicht für das finanzamt aus, was das an steuern macht. würde mich daher schon wundern, wenn da für die selbstanzeige anderes gelten sollte.

  • Wie das Urteil ausfallen wird kann niemand vorhersagen. Das er die mögliche Höchststrafe von 10 Jahren nicht bekommen wird, davon kann man schon ausgehen. Gelohnt hat sich die Selbstanzeige für ihn auf jedem Fall,denn strafmildernd wird sie sich bestimmt auswirken. Da sind sich die Experten ziemlich einig.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    also hier: http://www.refrago.de/Strafbef…zu_beachten.frage230.html


    steht zunächst einmal, dass die selbstanzeige an keine form gebunden ist. man könnte dies wohl sogar mündlich machen. somit gibt es wohl auch kein formular mit fixen feldern die auszufüllen sind...
    ob das richtig ist, was in dem link steht, weiss ich allerdings nicht.


    davon ab: in der steuererklärung gibt man auch nur seine einkünfte an und rechnet nicht für das finanzamt aus, was das an steuern macht. würde mich daher schon wundern, wenn da für die selbstanzeige anderes gelten sollte.


    Genau so ist es, die Einkünfte müssen vollständig angegeben werden. Welche Steuerschuld sich daraus ergibt, ist Sache des Finanzamtes und nicht des Steuerzahlers.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • ehrlich gesagt verstehe ich die ganzen vergleiche mit daum nicht so recht.
    der hat damals eine line nach der anderen gezogen, ist vor die presse getreten um das zu bestreiten, lieferte gar noch einen drogentest ab, was dann gehörig in die hose ging. so dumm war hoeneß nie. er hat keine selbstanzeige eingereicht und es zugleich vor der presse bestritten, steuern hinterzogen zu haben.


    ich bin heilfroh, dass daum selbst nun nicht wie manch hoeneß-gegner mit einem kindlichen "ällabätsch" darauf rumhackt, denn das wäre wirklich äußerst zum fremdschämen.

  • Ich finde diese "historischen" Vergleiche durchaus spannend, weil man dadurch immer wieder vor Augen geführt bekommt, mit was für Leuten man es hier zu tun hat. Man kann zu UH selbst stehen, wie man will. Ungeachtet seiner beachtlichen Erfolge kann man doch aber eine gewisse Doppelmoral über Jahr(zehnt)e nicht ganz verneinen.


    Ich halte es auch für richtig, dass hier die (Selbst)Demontage derart öffentlich erfolgt. Wenn ich in der Öffentlichkeit stehe, mir die Presse mein Leben lang zu Eigen gemacht habe und dadurch ein gewisses Bild von mir habe entstehen lassen... Warum sollte sowas nur in guten Zeiten gelten? Alles, was vom Boden abhebt, kommt irgendwann wieder runter. Die Frage ist nur, wie tief fällt man und wohin zeigen beim Aufprall die Füße.


    Das kann man - abgesehen von den Dimensionen - auch auf andere Personen (Schwarzer, Daum, Schavan ...) übertragen, hat also nix mit Antipathie gegen Hoeness oder gar den FCB zu tun.


    Ich habe gestern in einem Leserkommentar eines Bayern-Fans sinngemäß gelesen:


    "Das ganze ist unfassbar. Vor einem H4-Empfänger, der eine Bank überfällt, um seine Kinder zu ernähren, habe ich mehr Respekt."


    Der beste Satz des gestrigen Tages...


    Scheinbar ist eine geringe Bewährungstrafe oder sogar eine Einstellung wahrscheinlich. Mal sehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    auch ein Freispruch ist möglich,


    Sorry das ist Quatsch.


    Einen Freispruch könnte es nur geben, wenn er sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hätte. Das steht hier aber überhaupt nicht zur Debatte. Er hat Steuer hinterzogen und ist damit schuldig. Punkt.


    Die Selbstanzeige könnte max. verhindern, dass er strafrechtlich jetzt dafür noch mit Knast belangt wird, es ist nur eine "strafbefreiende" Anzeige - ändert aber nichts an dem Umstand, dass er deswegen trotzdem sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat.


    Max. könnte das Verfahren eingestellt werden wenn man die Selbstanzeige als wirksam und strafbefreiend erachtet. Dann geht es zwar nicht in den Knast muss aber trotzdem die Steuern nachzahlen und bleibt immer noch ein Steuerhinterzieher.


    Ich würde es begrüßen wenn das Verfahren nicht eingestellt werden würde - ob nun Haft- oder Bewährungsstraft sei mal dahingestellt (auch wenn jeder andere Normalo hier wohl auf jeden Fall einfahren würde). Denn sonst machen die da in der Tat weiter wie bisher - schließlich hat der arme Ulli ja seine Steuerschuld bezahlt und kann dann in ein paar Monaten wieder anderen erzählen wie man sich ethisch richtig zu verhalten hat....

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    also hier: http://www.refrago.de/Strafbef…zu_beachten.frage230.html


    steht zunächst einmal, dass die selbstanzeige an keine form gebunden ist. man könnte dies wohl sogar mündlich machen. somit gibt es wohl auch kein formular mit fixen feldern die auszufüllen sind...
    ob das richtig ist, was in dem link steht, weiss ich allerdings nicht.


    davon ab: in der steuererklärung gibt man auch nur seine einkünfte an und rechnet nicht für das finanzamt aus, was das an steuern macht. würde mich daher schon wundern, wenn da für die selbstanzeige anderes gelten sollte.



    Die Einkünfte müssen genau (!) ermittelt werden und für jedes hinterzogene Jahr muss man eine Steuerklärung gemacht werden, damit das Finanzamt die Abgaben für die Vergangenheit festsetzen kann (der Artikel und du verwechselt formelles und materielles Recht = soviel zu "formlos").


    Da die entsprechende Spalte(n) dort leer geblieben ist,ist die StA zunächst von 3,5 Mio ausgegangen,die zuvor das Finanzamt ermittelt hatte.


    Erst 2 Wochen vor Prozessbeginn wurden Unterlagen eingereicht und die Steuerschuld ist laut nach Berechnung der Finanzbeamten auf 27,2€ angewachsen.

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