Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von miherbie
    Hoeneß hat die Selbstanzeige im Januar 2013 abgegeben. Die Selbstanzeige - nur die aus dem JANUAR - zählt.
    Entweder die Zahlen in dieser Anzeige stimmen zu 100%, was bei dem Vermögenswerten und Transaktionen eher unwahrscheinlich ist, oder man schätzt die Zahlen so grosszügig nach oben, dass man damit hinkommt.


    Ich vermute, dass die Unterlagen, die vor wenigen Tagen eingereicht wurden aus einem bestimmten Grund so spät zur Verfügung
    gestellt wurden. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Verteidigungstaktik.


    Genau. Normalerweise schreibt man in so einem Fall 50 Mio. in die Selbstanzeige, wertet dann die Unterlagen aus und berichtigt die falschen Steuererklärungen. Kommen am Ende nur 17 Mio. raus, zahlt man auch nur die. Die Anzeige war dann aber in jedem Falle ausreichend. So macht es jeder normale Hinterzieher, das Risiko geht niemand ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von miherbie
    nocheinmal: das sind die Grundsätze des BGH, wenn jemand erwischt wurde und nicht - wenn auch verunglückt - eine der Höhe nach falsche Selbstanzeige abgegeben hat


    das ist schon ein Unterschied


    Nö,das hast du falsch verstanden.
    Deshalb muss man die Angaben der Selbstanzeige hoch genug schätzen,wenn man es nicht selber weiß.


    Zudem ist es immer noch Sache des Gerichts zu klären,ob die Tat schon vor der Selbstanzeige entdeckt war - wann das der Fall ist,ist unter Juristen sehr umstritten.

  • Zitat

    Original geschrieben von miherbie
    es sei denn, man(n) hat null Überblick und rotz panikartig etwas aufs Papier
    dann kann das auch in die Hose gehen


    Sind bei dem Volumen auch irgendwie komische Leute, die da scheinbar involviert waren. Irgendwelche ehemaligen Steufa in Altersteilzeit. Das ist schon alles merkwürdig.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Genauso ist es,auch eine verunglückte Strafanzeige wirkt sich strafmildernd aus.In der FAZ wurde das vor einigen Tagen sehr ausführlich behandelt. Habe den Artikel jetzt gerade nicht parat.


    Genau - vor ein paar Tagen(!) - das ist der Punkt!


    Sie würde sich sogar sehr strafmildernd auswirken,wenn aus den 3,5Mio plötzlich 3,8Mio. geworden sind oder 4,1Mio,aber kaum,wenn Hoeneß nach einem Jahr(!) den Wert verfünffacht und ihm noch Finanzbeamte nachweisen können,dass selbst diese Zahl falsch ist und es sich um 30Mio. handelt.


    Selbstanzeige. :max.3,5Mio
    Geständnis Hoeneß : 18,5Mio
    Kenntnisstand heute:30Mio. (enthüllt von Finanzbeamten)


    Der Richter kann es natürlich strafmildernd werten,aber bestimmt nicht in dem Umfang,wie es im Vorfeld des Verfahrens beschrieben worden ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Nö,das hast du falsch verstanden.
    Deshalb muss man die Angaben der Selbstanzeige hoch genug schätzen,wenn man es nicht selber weiß.


    :confused: :confused:


    ich habe nie etwas anderes behauptet



    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981 Zudem ist es immer noch Sache des Gerichts zu klären,ob die Tat schon vor der Selbstanzeige entdeckt war - wann das der Fall ist,ist unter Juristen sehr umstritten.


    Da gab es einen Journalisten der von einem Informanten eine Depotnummer, den Namen der Bank, aber ohne den Namen des Kto-Inhabers. Es soll sich um einen Spitzenvertreter der Bundesliga handeln.


    Da fallen mir z. Bsp. noch der Hr. Tönnies, Hr Hopp ein. Die hätten es auch sein können.


    Wer muss die Tat entdeckt haben ? Das Finanzamt, oder ein Schlagzeilengeiler Journalist, der selbst
    zugegeben hat keinen Namen gewusst zu haben. Er habe lediglich spekuliert.



    handyman


    das mit der Auflage ( § 153 a StPO) hast Du nachgebessert.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Nö,das hast du falsch verstanden.
    Deshalb muss man die Angaben der Selbstanzeige hoch genug schätzen,wenn man es nicht selber weiß.


    Die Frage ist, war die Selbstanzeige nach dem damaligen Kenntnisstand (am 17.1.2013) guten Gewissens vollständig. UH machte geltend, dass er bis kurz vor Fasching gar nichts davon gewusst habe und ihm die Unterlagen erst jetzt von Vontobel zugesandt wurden. Deshalb ist der Richter ja gestern auch auf der Initiative von UH rumgeritten und wollte ihm scheinbar nicht so recht glauben, dass man Millionen verdaddelt, ohne eigenes Zutun - gerade, wenn man fünf Minuten vorher noch von "Sucht" sprach. Dass es anscheinend Transaktionen um Umfang von 52k Seiten (also sagen wir mal 26k Transaktionsbelege und 26k zugehörige Steuerbelege) gab, bei denen UH zumindest von der möglichen steuerlichen Bedeutung am 17.1.2013 nichts gewusst haben will, scheint schon merkwürdig.


    Die Aussage von heute "Es war nicht auf Anhieb zu erkennen, dass die Daten der Bank bereits aus dem Januar 2013 stammten" spricht Bände und genau das macht seine Argumentation ggf. kaputt. Das deutet ja daraufhin, dass die Bedeutung durchaus bekannt war. Ob das "nicht zu erkennen" ein Indiz für Manipulation ist? Egal. Anhand der sehr oberflächlichen Infos, die bislang bekannt sind, kann man ohnehin keine Einschätzung geben.

  • bernbayer


    ja Du hast Recht.



    Die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige haben sich verschärft. Die alte Rechtslage sah vor, dass zumindestens die erklärten Einnahmen und die dafür fälligen Steuern- wenn auch unvollständig erklärt - strafrechtlich nicht verfolgt wurden.


    jetzt muss alles mit der Selbstanzeige vollständig erklärt sein. Es darf eine maximale Abweichung von 5% geben. Wenn nicht, hast Du den Hoeneß-Faktor


    alles wird strafrechtlich vorgeworfen

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    .................................,dass selbst diese Zahl falsch ist und es sich um 30Mio. handelt.



    Naja was zu viel ist kann ich nächsten Monat nach Brasilien mitnehmen :rolleyes:

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