Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Und was hat das jetzt mit Steuern zu tun?


    Soll ich vorlesen? ;)


    Es wird als nachbarschaftliche Hilfe gewertet und das Geld als Aufwandsentschädigung.
    Diese ist bis zum einem Freibetrag steuerfrei,wenn gewisse Grundzüge eingehalten werden.

  • Bei Deinem verlinkten Beitrag geht es aber um "Stillschweigender Haftungsausschluß auch bei geringem Entgelt für Umzugshilfe", und nicht um steuerfreie Beträge.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Es geht um die indizierte Prüfung darin;hier der entscheidende Punkt aus der Erklärung:


    "AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG: Eine reine Gefälligkeit liegt in der Regel nur bei Gratisleistungen vor. Das Landgericht Bonn beurteilte aber auch eine einmalige, nicht gewerbliche Umzugshilfe als Freundschaftsdienst, für die der Helfer 200 Euro bekommen hatte"

  • Davon lese ich aber in dem Link nichts, da sehe ich nur etwas von "Beim Rangieren mit den Lkw vor der neuen Wohnung beschädigte er einen Torbogen". Hast Du da etwa versehendlich falsch verlinkt?

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Hast Du da etwa versehendlich falsch verlinkt?


    Das ist eine Kurzfassung aus der NJW und der wichtige Satz darin ist:


    "Im Vordergrund stand in jedem Fall die nachbarliche Hilfe und nicht die Durchführung des Umzugs gegen Entgelt. Die Vereinbarung hat daher in jedem Fall Gefälligkeitscharakter"


    Somit handelt es sich um ein Gefälligkeitsverhältnis.Neben dem Haftungsentfall bei leichter Fahrlässigkeit ist das Entgelt eine Aufwandsentschädigung und für die gilt steuerlich eben schon o.e.;)

  • Ob das heute noch Gültigkeit hat? Stammt ja aus dem Jahre 1994. Seit dem hat sich Steuerrechtlich etwas getan. Was vor 20 Jahren galt können Richter heute schon anders urteilen. Oder nicht?

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  • Steuerlich hat sich nichts getan und der Artikel war in der Zeitschrift,weil es zunächst unglaubwürdig klingt und man eigentlich von "Schwarzarbeit" ausgehen müsste.Dann wäre die Haftungsfrage aber auch anders entschieden worden.

  • schön... klopfen wir also nochmal ne runde auf den busch und hoffen, dass jemand rausspringt. hat ja schonmal zu einer story geführt. :rolleyes:

  • Nur weil Spieler Konten in der Schweiz hatten heisst das nicht dass sie Steuern hinterzogen haben. Man kann ehrlich Steuern zahlen und trotzdem ein Konto in der Schweiz haben. Oder spricht etwas dagegen?


    Und der Glaube gehört in die Kirche. ;)

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