ZitatOriginal geschrieben von fadf
Ich finde es schon sehr befremdlich, wenn hier argumentiert wird, die StA habe keine Revision einlegen müssen, weil UH ja tatsächlich ihrem Antrag gemäß wegen eines besonderen schweren Falles - abzgl. diversester "Boni" - verurteilt worden sei.
Allerdings frage ich mich, wieviel man denn hinterziehen muss, damit die Höchststrafe (abzgl. evtl. "Boni") ausgeschöpft wird?
Und da, liebe Naivlinge dieser Welt, gehe ich davon aus, dass jeder von uns hier im Forum die Höchststrafe (abzgl. evtl. "Boni") kassiert hätte, nur ein UH nicht.
Wenn Hoeneß ohne seine Selbstanzeige entdeckt worden wäre,dann hätte er bei der Höhe der hinterzogenen Steuern ein ganz andere Strafe bekommen. Die wäre dann bestimmt in der Nähe von 10 Jahren gelegen. Seine Selbstanzeige hat sich da schon erheblich strafmildernd ausgewirkt. Sie war zwar verunglückt,sonst wäre er ja sogar straffrei ausgegangen.Den Zuschlag von 5 % bei Hinterziehung von mehr als 50000 € lasse ich da mal beiseite. Von einen Promi- Bonus kann da jetzt keinesfalls die Rede sein.