Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von fadf
    Ich finde es schon sehr befremdlich, wenn hier argumentiert wird, die StA habe keine Revision einlegen müssen, weil UH ja tatsächlich ihrem Antrag gemäß wegen eines besonderen schweren Falles - abzgl. diversester "Boni" - verurteilt worden sei.


    Allerdings frage ich mich, wieviel man denn hinterziehen muss, damit die Höchststrafe (abzgl. evtl. "Boni") ausgeschöpft wird?
    Und da, liebe Naivlinge dieser Welt, gehe ich davon aus, dass jeder von uns hier im Forum die Höchststrafe (abzgl. evtl. "Boni") kassiert hätte, nur ein UH nicht.


    Wenn Hoeneß ohne seine Selbstanzeige entdeckt worden wäre,dann hätte er bei der Höhe der hinterzogenen Steuern ein ganz andere Strafe bekommen. Die wäre dann bestimmt in der Nähe von 10 Jahren gelegen. Seine Selbstanzeige hat sich da schon erheblich strafmildernd ausgewirkt. Sie war zwar verunglückt,sonst wäre er ja sogar straffrei ausgegangen.Den Zuschlag von 5 % bei Hinterziehung von mehr als 50000 € lasse ich da mal beiseite. Von einen Promi- Bonus kann da jetzt keinesfalls die Rede sein.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Du wirst sehen, der sitzt genau 8-12 Monate ab, dann Freigang, dann Bewährung. Guter Deal für 25 Millionen + X Euro Hinterziehung.


    Das könnte so in etwa hinhauen. Hat aber nichts mit guten Deal zu tun. Würde bei jeden andern bei guter Führung genauso laufen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Wenn UH aus dem Gefängnis entlassen wird, dann wird das sicher so medial begleitet wie sein Einzug.


    Wir werden es sicher alle mitbekommen, ob ihm nach 8 oder 12 Monaten Hafterleichertung zugestanden wird ^^

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  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Dabei übersiehst du,dass keine Steuererklärungen gemacht worden sind!
    ...


    Selbstverständlich hat Hoeneß Einkommensteuererklärungen abgegeben - und zwar jährlich.


    In diesen Einkommensteuererklärungen natürlicher Personen sich auch ausländische Einkünfte anzugeben. Das hat er jeweils aber nicht getan und damit jeweils eine Straftat begangen. Schließlich hatte er am Ende jeder Erlärung versichert, seine Einkünfte vollständig angegeben zu haben. Das ist keine Frage der Auslegung.


    Was Du meinst, könnte das vor vielen Jahren vom BGH aufgegebene Konstrukt des "Fortsetzungszusammenhangs" gewesen sein, das angenommen wurde, wenn ein Straftäter aufgrund eines einheitlichen Tatenschlusses eine Serie gleichgearteter Straftaten verübt hatte. Dieses Konstrukt, das von der Gerichtsbarkeit ohne gesetzliche Grundlage angewandt wurde, ist aber ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts.

  • BTW:
    Die Steuerhinterziehungn beziehen sich auf die Jahre 2003-2009, da war ernoch garnicht Präsident bei FCB. Nur mal nebebei bemerkt.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Wir können noch so viel diskutieren, wir ändern nichts an dem vergleichsweise milden Urteil. Dass andere für weniger schon länger einsitzen mussten wird daran auch nichts ändern.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Dass andere für weniger schon länger einsitzen mussten wird daran auch nichts ändern.


    welche beispiele gibt es da denn z.B.? vergleichbar müssen sie sein, nicht nur anhand der summe, welche hinterzogen worden ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Selbstverständlich hat Hoeneß Einkommensteuererklärungen abgegeben - und zwar jährlich.


    In diesen Einkommensteuererklärungen natürlicher Personen sich auch ausländische Einkünfte anzugeben. Das hat er jeweils aber nicht getan und damit jeweils eine Straftat begangen. Schließlich hatte er am Ende jeder Erlärung versichert, seine Einkünfte vollständig angegeben zu haben. Das ist keine Frage der Auslegung.


    Was Du meinst, könnte das vor vielen Jahren vom BGH aufgegebene Konstrukt des "Fortsetzungszusammenhangs" gewesen sein, das angenommen wurde, wenn ein Straftäter aufgrund eines einheitlichen Tatenschlusses eine Serie gleichgearteter Straftaten verübt hatte. Dieses Konstrukt, das von der Gerichtsbarkeit ohne gesetzliche Grundlage angewandt wurde, ist aber ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts.


    Nein,aber ist auch mittlerweile egal.:)


    (Aber vielleicht wird es dir selber klar,wenn du betrachtest,dass Hoeneß nur 10% der HoWe Wurtsfabrik gehören und dir für den entsprechenden Zeitraum auch die Einkünfte vom FCB anschaust - darin sind auch steuerfreie Aufwandsentschädigungen enthalten).


    Auch wenn man bei Alice Schwarzer von einer Steuerhinterziehung in 10 Fällen ausgehen würde und jeder Fall unter 50.000€ bleiben würde,ist dennoch aus den 10 Fällen eine Gesamtstrafe zu bilden.


    Momentan gibt es aber zu ihrer Selbstanzeige weder grünes noch rotes Licht.;)

  • Hoeneß RAe haben einen Antrag auf offenen Vollzug beantragt.
    Das könnte Freigang vom ersten Tag an bedeuten.


    Voraussetzungen dafür sind u.a. fehlende Fluchtgefahr und eine feste Arbeitsstelle;begünstigtere Faktoren z.B. eine ehrenamtliche (der Gesellschaft nachhaltig dienende) Tätigkeit.


    Damit würde Uli den besten Promibonus bekommen,den man aus der Sachlage insgesamt ziehen könnte.


    Wenn das durch geht,dann kann Hoeneß doch noch feiern.:D

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