ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Immer wenn ein Jurist "Ich will XY aber hilfsweise beantrage ich..." in den Raum wirft weiß man eigentlich das die Argumentation für den Fall XY für die Tonne ist und derjenige der das äußert selbst eigentlich nicht davon ausgeht, dass seine diesbezüglichen Ausführungen einer genaueren Prüfung standhalten würden.
Insofern ist wohl allen Beteiligten klar, dass die Selbstanzeige eben nicht vollständig war und deswegen auch nicht anerkannt werden und zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann.
ich sehe das eher so, dass dieser punkt eben der strittige knackpunkt ist und untermauert nochmal den guten willen, dass man ja durchaus bereit ist, eine strafe ohne viel tamtam zu akzeptieren, wenn man dadurch eine gefängnisstrafe verhindert.
das ist auch eigentlich der tenor der verteidigung der letzten tage. jede strafe ist in ordnung, nur nicht das gefängnis.