ZitatOriginal geschrieben von pithein
..., dürften Ansprüche gegenüber der LH nicht so eindeutig sein.
Das habe ich auch nicht behauptet.
Aber irgendwo muss man als Geschädigter ja ansetzen. Und statt die Ansprüche der ukrainischen Regierung gegenüber geltend zu machen, wäre diese Wahl bei mir auf die Fluggesellschaft gefallen. Ob diese Vorgehen von Erfolg gekrönt wäre, steht ebenso in den Sternen, wie der Ausgang des Verfahrens gegen die ukrainische Regierung. Nur sähe ich bei der Fluggesellschaft aktuell die besseren Aussichten.
Und der Abschuss besagter Militärmaschine in größerer Flughöhe war den Fluggesellschaften sicher schon aus den Medien bekannt. Den Rückschluss, dass dann auch zivile Ziele gefährdet sind, wird man von den Verantwortlichen der Air-Carrier wohl erwarten dürfen. Auf Bekanntes hinzuweisen, wäre wie "Eulen nach Athen tragen". Zumal etliche Fluggesellschaften Krisengebiete mit potenzieller Luftabwehr aus Kostengründen zuvor trotz des bekannten Risikos überflogen haben. Das wurde hier im Thread bereits angesprochen.
Aber wie schon geschrieben ... das Abschussrisiko war den betroffenen Fluggesellschaften bekannt. Nicht umsonst hatten andere Fluggesellschaften ihre Routen bereits geändert ... und das ganz sicher nicht ohne Anlass. Auch das muss den Gesellschaften bekannt gewesen sein, die die Ost-Ukraine weiterhin überflogen haben.