Ukraine / Krimkrise

  • Snowden und die gute Hausfrau unterscheidet schon der Beweggrund.


    Während Snowden die Öffentlichkeit aufklärt, unterrichtet eine russische Hausfrau die ukrainische Botschaft über russische Militärbewegungen. Ob das Landesverrat ist, mag dahinstehen. Whistleblowing ist die unmittelbare Unterrichtung des (vermeintlichen) militärischen Gegners aber auf gar keinen Fall.


    Was die festgenommene Frau gemacht hat, entspräche dem, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Afghanistan die Taliban darüber unterrichtet, wann US-amerikanisches Militär seinen Stützpunkt verlässt. Mit der Causa Snowden oder sonstigem "Whistleblowing" hat das rein gar nichts gemein.

  • Also ein Whistleblower ist lt Wikipedia ein "Skandalaufdecker" oder "Enthüller"

    Zitat

    eine Person, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringt. Dazu gehören typischerweise Missstände oder Verbrechen wie Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfährt

    Was ist daran ein Skandal, wenn Soldaten eine Kaserne verlassen :confused:
    Was hat es mit Whistleblowing zu tun, wenn man, wie im verlinkten Fall, Telefonate von Soldaten (ab-)mithört und über deren Inhalt einen feindlichen Dienst darüber informiert :confused:
    Das ist auch nichts, was die Allgemeinheit interessiert, sondern nur die Spionageabwehr.


    Zudem wurde mittlerweile sogar offiziell vom Ukrainischen Generalstab festgestellt, dass man bisher noch nie auf reguläre Einheiten der Russischen Streikräfte in der Ukraine gestoßen sei. Das Märchen von den Russischen Divisionen, die reihenweise über die Grenze ziehen ist überholt - haben nur noch nicht alle mitbekommen :p ;)


    Frage an die Juristen hier:
    Wird ein ukrainischer Staatsbürger, der hier in DE arbeitet und einen Einberufungsbefehl bekommt, bei Wehrdienstverweigerung an die Ukraine ausgeliefert?
    Bei uns ist mittlerweile der zweite Mitarbeiter davon betroffen. Die beiden sind dabei hier unterzutauchen und schwarz weiter zu arbeiten obwohl sie gültige Papiere haben.
    An wen kann man sich im Zweifelsfall mit solchen Fragen wenden?


    Edit:
    Ok, Frankie war mal wieder schneller. Da hilft auch mein neuer Guru-Status nichts aber bis zum Inventar ziehe ich dann gleich :p :D

  • Eine Kleinigkeit sollte nicht unerwähnt bleiben


    http://www.spiegel.de/wirtscha…rung-putin-a-1010431.html
    " ... Der Finanzminister rechnet im kommenden Jahr mit einer tiefen Rezession und weiterhin niedrigen Öleinnahmen, von denen die russische Wirtschaft extrem abhängig ist. Neben weiteren Krediten will er die Staatsausgaben einschränken. Die Militärausgaben, die aktuell ein Drittel von Russlands Staatsausgaben ausmachen, sollen von den Kürzungen besonders betroffen sein."


    Das war im Dezember, aber inzwischen hat Putler entschieden, daß alles ausser dem Militärhaushalt um 10% gekürzt werden soll.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    ...
    Wird ein ukrainischer Staatsbürger, der hier in DE arbeitet und einen Einberufungsbefehl bekommt, bei Wehrdienstverweigerung an die Ukraine ausgeliefert?
    ...


    Gilt die Ukraine mit ihrer neuen Regierung als Rechtsstaat, bestünde bei Ausreisepflicht zumindest kein Abschiebungshindernis. Als Kriegs-/Krisengebiet dürfte die Ukraine auch nicht gelten, weil die EU davon ausgeht, dass es sich bei der Militäraktion in der Ukraine lediglich um einen landesinternen (Polizei-) Einsatz zur Verfolgung von Terroristen/ Straftätern handelt. Man wird Herrn Poroschenko kaum offiziell beschuldigen, einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung zu führen. Außerdem liegt Kiew fernab jeglicher Kampfhandlungen, so dass die Sicherheit der Abgeschoben nicht in Frage stehen dürfte.


    Die Auslieferung von strafrechtlich Verfolgten (wie etwa Wehrdienstverweigerern), die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (nicht Duldung) sind, regeln bilaterale Auslieferungsabkommen, die man im Einzelnen prüfen müsste. Pauschal lässt sich das m.E. nicht beantworten.

  • Danke. Dann lagen die Beiden mit ihrer Intension 'abzutauchen' wohl nicht ganz falsch. Bei der riesigen Anzahl von 'Kanonenfutter' , das da 'verheizt' wird, treffen sie bei den meisten Kollegen hier auch auf Verständnis und Unterstützung. Kann man sich im Unterstützungsfall (Wohnung bereitstellen, Firmen-Fahrzeug zur Verfügung usw) eigentlich irgendwie strafbar machen (abgesehen von der Schwarzarbeit)?

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    ... Kann man sich im Unterstützungsfall (Wohnung bereitstellen, Firmen-Fahrzeug zur Verfügung usw) eigentlich irgendwie strafbar machen (abgesehen von der Schwarzarbeit)?


    Sollten die Ukrainer illegal im Bundesgebiet aufhältig sein, geht das ganz schnell.


    Wenn es aber Kollegen von Dir sind und sie wie Du schreibst "gültige Papiere" haben, sind sie legal aufhältig. Daran ändert es in aller Regel auch nichts, wenn sie "abtauchen" - allerdings kann es Ausnahmen geben. Weil das deutsche Ausländerrecht sehr komplex ist, sollten Deine Kollegen einen Fachanwalt für Ausländerrecht aufsuchen. Die Kosten für eine Erstberatung halten sich in Grenzen und wären aus meiner Sicht sehr gut angelegt. Vielleicht können sie auch problemlos am bisherigen Arbeitsplatz verbleiben und weiterhin ruhig schlafen. Ein legal aufhältiger Ausländer wird so schnell nicht ausgeliefert - dazu müssen neben einer Strafverfolgung im Heimatland und einem (formal ordnungsgemäßen) Auslieferungsersuchen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Der Rubelverfall hat ganz positive Konsequenzen:
    http://www.handelsblatt.com/un…vor-dem-aus/11309150.html


    "Russland muss sparen – das trifft auch Putins Auslandspropaganda. Die Staatsmedien bekommen weniger Gelder. Der deutsche Ableger von Russia Today hat aber noch ein größeres Problem: den Rubel. Es droht die Abschaltung. ..."


    Bleibt abzuwarten, ob neben den offiziellen russischen Dreckschleudern auch deren Trollfabriken auf Kurzarbeit gesetzt werden.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    .... sollten Deine Kollegen einen Fachanwalt für Ausländerrecht aufsuchen. Die Kosten für eine Erstberatung halten sich in Grenzen

    Ich wusste nicht, dass es so einen Fachbereich gibt. Wir hatten schon mal bei unserem Justiziar angefragt aber der wollte davon gar nichts wissen. (vermutlich weil er Festangestellter eines deutschen Großunternehmens ist)
    Die Kosten sind bei diesen Kollegen kein Problem (Ingenieure). Wegen ihrer engen Kontakte zu anderen Landsleuten wird das aber sicher zum Präzedenzfall - auch für die vielen ukrainischen Billigstlöhner hier in DE, die sich das nicht leisten können.


    Wobei uns jemand erzählt hat, dass man sich in der Ukraine mit dem nötigen 'Kleingeld' auch vom Wehrdienst freikaufen kann. Ob das so stimmt :confused:
    Meine beiden Kollegen wollen lieber auf rechtlich sauberem Weg bleiben. Sie haben auch mehr zu verlieren, als die 'Tagelöhner'.


    Einige Kollegen haben deshalb schon begonnen, für die ukrainischen Mitarbeiter zu sammeln... sozusagen aktive Friedensarbeit ;)



    Danke für Deine Tipps - auch im Namen der Kollegen :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    Wobei uns jemand erzählt hat, dass man sich in der Ukraine mit dem nötigen 'Kleingeld' auch vom Wehrdienst freikaufen kann. Ob das so stimmt :confused::

    Das gibt es Offiziell in anderen Ländern auch.

  • Fragen kostet nix:


    Mehr als sagen, das geht uns nix an oder das interesssiert uns nicht, oder aber wir würden gerne, aber wir dürfen nicht, können sie nicht.


    Amnesty International Deutschland: http://www.amnesty.de/


    Pro Asyl: http://www.proasyl.de/


    Bei Interesse haben sie bestimmt Tipps und ggf. Unterstützung - und sei es nur in Form einer Adresse eines auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalts - auf Lager.

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