ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Ich gehe (bisher) davon aus, dass zum Zeitpunkt des Putsches die auch von Dir verlinkte 1996er Verfassung galt. Daraus meine Zitate.
Hast Du auch einen Link zur 2004er Version?
:confused: Also mir werden bei dem angegebenen Link beide Versionen (und auch die kleineren Änderungen dazwischen) parallel angezeigt.
Zitatvorraussetzen, dass Jasenjuk dem Parlament vom amtierenden Präsidenten Janukowitsch vorgeschlagen wurde ... was ich mir kaum vorstellen kann.
Der Vorschlag des Parlaments muss aber vom Präsidenten dem Parlament vorgeschlagen werden- sinnfrei aber ist so. Macht es der Präsident nicht, so kann -wie auch bei Gesetzen- offensichtlich auf den Präsidenten verzichtet werden.
ZitatAber wie schon geschrieben: Ich gehe inzwischen fest davon aus, dass durch das Urteil des Verfassungsgerichts die Fassung von 1996 galt und die 2004er wegen ihrer rechtskräftig festgestellten Verfassungswidrigkeit auch niemand wieder in Kraft setzen kann (unabhängig von der Frage der Legitimation).
Du übersiehst, daß die Verfassungsänderungen nicht aus inhaltlichen, sondern (zweifelhaften) formalen Gründen kassiert wurden- und das dazu noch fast 6 Jahre nachdem die Änderungen in Kraft traten und angewandt wurden. Es gibt also keinen Grund warum die 2004 Verfassung nicht in Kraft treten könnte/sein sollte- das war ja auch der erste Punkt der Vereinbarung vom 21.2.
ZitatDas ist richtig ... was in Kiew sitzt, ist aber keine legitme Übergangsregierung, die eine "Übergangsregierung ist und bleiben" könnte.
Eine Übergangsregierung heißt ja auch so, weil sie durch eine neue und neu legitimierte Regierung abgelöst werden soll, "bleiben" soll sie sowieso nicht.