Kilometergeld 0,25€ und Haftung des AG bei Schäden

  • Variante 1:


    Firmenfahrzeug: BMW 520dt
    BLP: 55.000 €
    Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte: 0km
    Betrachtungszeitraum: 2 Jahre
    Steuersatz: 50%


    Das Auto kostet den Arbeitnehmer in den 2 Jahren:


    24 x 55.000 € x 1% x -50% = -6.600 €



    Variante 2: wie oben, aber
    Anschaffung eines Leasingrückläufers: BMW 520dt, 3 Jahre alt
    AK: 20.000 €
    Gesamtlaufleistung in den 2 Jahren: 15.000km, davon 12.000km (80%) Dienstfahrten und 3.000km (20%) privat
    Abschreibung: weitere 4 Jahre (5.000 € p.a.)
    andere liquiditätswirksame Kosten: 7.000 € p.a. (Steuern, Versicherungen, Reifen, Tanken, Inspektion, ADAC, ...)
    tatsächlicher Kostensatz: 1,60 €/km
    AG-Erstattung: 0,30 €/km
    Restwert/Verkaufserlös nach 2 Jahren: 18.000 €


    Das Auto kostet den Arbeitnehmer in den 2 Jahren:


    Anschaffung: -20.000 €
    liquiditätswirksame Kosten: -14.000 €
    AG-Erstattung Dienstreisen: 12.000km x 0,30 €= +3.600 €
    Steuerersparnis: 12.000km x (1,60-0,30) x 50% = +7.800 €
    Verkaufserlös: + 18.000 €


    Insgesamt also -4.600 €...


    Nachteil des Firmenwagens im Beispiel rd. 2.000 € - ohne Berücksichtigung von Mindergehalt und ohne andere Gestaltungsmaßnahmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Denkfehler :cool: :
    Privat würdest Du Dir aber keine 50.000€- Karre holen, sondern z.B. den 3 Jahre alten Leasingrückläufer für 16.000€. Dann wird die Rechnung eine andere. Wenn Du dann mit diesem Auto noch weite Dienstreisen zu je 0,3€ pro km machen kannst, lohnt sich das evtl.


    Geht noch guenstiger, ein einen dienstwagentauglichen Gebrauchtwagen bekommt man schon fuer unter 8.000€


    z.B. sowas: http://suchen.mobile.de/auto-i…haffenburg/190102528.html


    Seat Altea 1.9 TDI, aus 04/2008, 105.000km, 7.199 EUR VB


    Sowas taugt noch absolt, und wenn man 0,30 EUR/km abrechnen kann rentiert sich das schon, wenn man das Geld lieber anderweitig verwenden will.

  • knickepitten:


    Die Rechnung hat einen Fehler: Dem FA 10k€ Abschreibung aufs Auge drücken wird angesichts eines realen Wertverlustes von 2k€ nicht klappen. So doof sind die nicht ;-).

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
      knickepitten:


    Die Rechnung hat einen Fehler: Dem FA 10k€ Abschreibung aufs Auge drücken wird angesichts eines realen Wertverlustes von 2k€ nicht klappen. So doof sind die nicht ;-).


    Seh ich nicht so, Autos werden regelmäßig mit sechs Jahren abgeschrieben, zwei davon sind schon abgelaufen, also bleibt mit Kauf eine RND von vier Jahren. Ist schon ok. Aber die Rechnung ist insgesamt sehr lustig und hingebogen. Erstens ist die Laufleistung lächerlich niedrig (7.500 km pro Jahr), der Restwert lächerlich hoch und die sonstigen Kosten lächerlich hoch (bei einem übertriebenen Verbrauch von 10l/100km wäre das ein Benzinverbrauch von 1.500 l á 1,50 €/l (mal Super angenommen), also EUR 2.250. Da bleiben dann pro Jahr fast EUR 2.500 für sonstige Kosten ... bei dieser Laufleistung kostet die Versicherung mit entsprechender Fahrpraxis und SFK vielleicht 500 €. Selbst wenn die Reparaturkosten jährlich mit EUR 2.000 angemessen sind, ist die Rostlaube mit dem reparaturaufwand keine EUR 18.000 mehr wert).


    Ich fahre auch relativ oft mit meinem Privat-PKW dienstlich, und es rentiert sich schon, ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
      knickepitten:


    Die Rechnung hat einen Fehler: Dem FA 10k€ Abschreibung aufs Auge drücken wird angesichts eines realen Wertverlustes von 2k€ nicht klappen. So doof sind die nicht ;-).


    Die Werte entsprechen meinem frisch zerlegten Kombi und meiner Steuererklärung für 2012. Die Werte sind sogar noch etwas zuungunsten gerundet: die AK lagen tatsächlich unter 20k, der tatsächliche Kostensatz bei 1,67 €, der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten lag mit 18.800 € knapp 900 € unter den Anschaffungskosten vor 2 Jahren. Der letztendliche Wertverlust in den zwei Jahren lag nach der Verwertung bei 1.500 € zzgl. 500 € Selbstbeteiligung für die VK. Die Differenz kommt dieses Jahr noch in die StE ;-) Auch die eigentlich in Variante 1 zu berücksichtigende Besteuerung der Wege zur Arbeitsstätte habe ich vernachlässigt, obwohl die Fahrten untern beim Kostensatz und den Privatfahrten berücksichtigt sind.


    Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 6 Jahre. Der Wagen war 3 Jahre alt, um Diskussionen zu vermeiden, wurde die Rest-ND auf 4 Jahre geschätzt. Theoretisch kannst Du sogar kürzere Nutzungsdauern berücksichtigen. Bei der geringen Laufzeit muss man sich da aber argumentativ strecken.


    Das ganze soll auch nur ein Beispiel dafür sein, dass es durchaus Fälle gibt, in denen ein Firmenwagen nachteilig sein kann. Der Wagen wurde vor 2 Jahren auch ganz regulär bei einem mir vorher unbekannten Händler gekauft, also keine außerordentlichen Konditionen beim Einkauf.

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