Hallo,
meine Frau soll demnächst mit dem privaten PKW Dienstfahrten machen (Besuche bei Kunden).
Ihr AG zahlt 0,25 € für jeden Kilometer.
Ich habe mich im Internet ein wenig belesen zu dem Thema Haftung des AG im Schadensfall, aber eine Sache ist mir nicht ganz klar. Im Gesetz steht drin, dass der AG nicht haften muss, wenn er
a) dem AN eine angemessene Aufwandsentschädigung zahlt
und /oder
b) der AN den Unfall grob fahrlässig verursacht hat.
Punkt b) geh ich noch voll mit, aber bei Punkt a) frage ich mich, was nun angemessen heißen soll ? 0,25 € sind doch keinesfalls angemessen oder ? Sind die 0,25 €/km etwa auch dafür gedacht, dass der AG sich von allem freispricht ?
Bezüglich der Höhe von Kilometergeld lese ich leider auch immer nur was von 0,30 €/km und auch nicht was der AG zahlen muss.