Hallo,
ich habe meinen aktuellen Internet- und Telefonanbieter ( es ist ein Kabelanbieter ) schriftlich gekündigt. Mit folgendem Wortlaut: " Ich kündige den Vertrag zum nächstmöglichem Termin."
Nun habe ich die Kündigungsbestätigung zum 1.4. 2014 erhalten.
Das ist jedoch 1 Jahr zu früh..
Vertrag abgeschlossen April 2013.
Laufzeit 24 Monate.
Das kommt mir allerdings gelegen, da ich so schnell wie möglich wechseln möchte.
Nun habe ich die Sorge, dass wenn ich zum April einen neuen Anbieter hole ( dieses Mal kein Kabelanbieter) und mein jetziger Anbieter deren Fehler bemerkt, ich dann doppelt zahlen muss.
Frage: Kann ich mich auf die Kündigungsbestätigung berufen auch wenn sie fehlerhaft ist?
Danke euch!