Irgendwie auch verständlich, oder?
Ich meine das iPhone 4S ist nun wirklich nicht mehr das jüngste und iOS 9 wird schon lange nicht mehr per Support unterstützt.
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Irgendwie auch verständlich, oder?
Ich meine das iPhone 4S ist nun wirklich nicht mehr das jüngste und iOS 9 wird schon lange nicht mehr per Support unterstützt.
Ich habe noch ein iPhone 4s hier, mit WA und IT-Sim
Neues von WABetaInfo: Zukünftiges Update für iOS und Android bietet die Möglichkeit den Chat-Verlauf zu migrieren.
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Quelle wabetainfo.com/whatsapp-to-allow-chat-history-migration-between-ios-and-android
Wie Sie in diesem Screenshot sehen können, ermöglicht WhatsApp die Migration Ihres Chat-Verlaufs von WhatsApp für iOS zu WhatsApp für Android.
Es ist offensichtlich, dass WhatsApp auch das Gegenteil zulassen wird. Wenn der Benutzer versucht, ein Gerät mit einem anderen Betriebssystem als sein WhatsApp-Account zu verknüpfen, muss er immer auf das neueste WhatsApp-Update aktualisieren, das im App Store oder TestFlight verfügbar ist, um Kompatibilitätsfehler mit der Android-Version zu vermeiden.
Leider ist kein Datum für die Veröffentlichung verfügbar, aber bleiben Sie dran, um weitere neue Funktionen und Ankündigungen zu entdecken!
Whatsapp und die neuen Nutzungsbedingungen
Update: Während sich die offiziellen Informationen weiterhin auf den Stichtag 15. Mai beziehen,
hat WhatsApp in einer aktuellen Erklärung gegenüber dem US-Magazin TheNextWeb offenbar anklingen lassen,
dass die Regeln nicht wie angekündigt umgesetzt, sondern die Übergangsfrist auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
In der Stellungnahme ist die Rede davon, dass am 15. Mai „keine Konten gelöscht werden“.
Dies war allerdings ohnehin nicht der Plan, WhatsApp hat für den Fall, dass die Bestimmungen nicht akzeptiert werden,
lediglich Funktionseinschränkungen angekündigt. Wie es scheint, wird diese Maßnahme allerdings einmal mehr und diesmal auch auch ohne konkreten Endtermin verschoben.
WhatsApp-Nutzer haben noch eine Woche Zeit, um sich mit den neuen Datenschutzrichtlinien der Messenger-App einverstanden zu zeigen.
Wer bis zum 15. Mai nicht zugestimmt hat, kann die App nicht mehr in gewohntem Umfang nutzen.
Die von WhatsApp angekündigte Aktualisierung der Datenschutzrichtlinie hat zu Jahresbeginn für viel Wirbel gesorgt und die Facebook-Tochter dazu veranlasst,
den ursprünglich auf den 8. Februar angesetzten Stichtag für die Zustimmung bis Mitte Mai zu verschieben.
WhatsApp hat im Vorfeld der Verschiebung mehrfach darauf hingewiesen,
dass die Änderungen keinen Einfluss auf die private Kommunikation und den damit verbundenen Schutz der Privatsphäre haben.
Dies konnte einen großen Teil der Nutzer allerdings ebensowenig von ihrer Skepsis gegenüber den Neuerungen abbringen, wie der Hinweis,
dass die Änderungen zunächst ohnehin nur für WhatsApp-Nutzer außerhalb der EU relevant sind.
Wohl auch um der Abwanderung von Nutzern entgegenzusteuern, haben sich die WhatsApp-Verantwortlichen dazu entschieden,
auf eine erweiterte Informationskampagne und damit verbunden einen ausgedehnten zeitlichen Übergang zu setzen.
Doch wer den Änderungen bis heute nicht zugestimmt hat und WhatsApp auch künftig noch verwenden will, sieht sich so langsam unter Zeitdruck.
Die App weist nun mit Nachdruck auf die anstehenden Änderungen hin und fordert die Zustimmung bis nächste Woche.
WhatsApp-Nutzer, die der neuen Datenschutzrichtlinie des Unternehmens bis Ende kommender Woche nicht zugestimmt haben,
können die Anwendung nur noch eingeschränkt verwenden. Laut WhatsApp werden zwar noch für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen angezeigt,
letztere können aber weder gelesen noch neue Nachrichten gesendet werden. In der Folge wechselt der Status der nicht zustimmungswilligen Nutzer auf „inaktiv“,
was normalerweise eine Löschung des Kontos nach einer Frist von 120 Tagen bedeutet.
Damit verbunden ist auch zu erwähnen, dass sich iCloud-Backups oder Account-Berichte nur noch bis zum 15. Mai erstellen lassen,
wenn den neuen Richtlinien nicht zugestimmt wird. Wer also vor hat, bei WhatsApp seinen Hut zu nehmen,
muss diese Vorgänge auch noch im Laufe der nächsten Woche einleiten.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat eine Anordnung erlassen, die der Facebook Ireland Ltd. verbietet, personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten, soweit dies zu eigenen Zwecken erfolgt. Der sofortige Vollzug wurde angeordnet.
Dies erfolgt im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das den Erlass von Maßnahmen mit einer begrenzten Geltungsdauer im jeweiligen Hoheitsgebiet vorsieht.
Hintergrund des Verfahrens ist die Aufforderung an alle Nutzerinnen und Nutzer von WhatsApp, den neuen Nutzungs- und Privatsphärebestimmungen bis zum 15. Mai zuzustimmen. Damit lässt sich WhatsApp weitreichende Befugnisse für eine Datenweitergabe an Facebook einräumen.
Mit den neuen Bedingungen werden die Befugnisse zur Datenverarbeitung formal erneuert und künftig inhaltlich erweitert. Das betrifft u.a. die Auswertung von Standortinformationen, die Weitergabe von Kommunikationsdaten der Nutzer von Unternehmen auf WhatsApp an Drittunternehmen ausdrücklich mit Hinweis auf Facebook, den zusätzlichen Zweck der Sicherstellung der Integrität der Dienste sowie die unternehmensübergreifende Verifizierung des Accounts, um den Dienst auf „angemessene Weise“ zu nutzen. Ferner wird die Nutzung der Daten zur Verbindung mit Produkten von Facebook-Unternehmen eröffnet. Ein berechtigtes Interesse für die Datenverarbeitung bzw. für den Austausch der Daten wird künftig pauschal auch gegenüber minderjährigen Nutzern vorgebracht. Ferner fällt der bislang vorhandene Hinweis weg, dass WhatsApp-Nachrichten nicht für andere sichtbar auf Facebook geteilt werden.
Nach Auswertung des gegenwärtigen Sachstands und Anhörung der Facebook Ireland Ltd. fehlt für eine Verarbeitung durch Facebook zu eigenen Zwecken ungeachtet der von WhatsApp derzeit eingeholten Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen eine ausreichende rechtliche Grundlage. Die Bestimmungen zur Datenweitergabe finden sich verstreut auf unterschiedlichen Ebenen der Datenschutzerklärung, sie sind unklar und in ihrer europäischen und internationalen Version schwer auseinanderzuhalten. Zudem sind sie inhaltlich missverständlich und weisen erhebliche Widersprüche auf. Auch nach genauer Analyse lässt sich nicht erkennen, welche Konsequenzen die Zustimmung für die Nutzerinnen und Nutzer hat. Ferner erfolgt die Zustimmung nicht aus freien Stücken, da WhatsApp die Einwilligung in die neuen Bestimmungen als Bedingung für die Weiternutzung der Funktionalitäten des Dienstes einfordert.
Datenschutzrechtliche Grundlagen, die eine eigenständige Verarbeitungsbefugnis durch Facebook begründen könnten, liegen vor diesem Hintergrund nicht vor. Insbesondere kann Facebook kein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten von WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzern geltend machen, da deren Rechte und Freiheiten entgegenstehen. Die Zustimmung erfolgt weder transparent noch freiwillig. Das gilt in besonderer Weise für Kinder. Aus diesen Gründen kommt eine datenschutzrechtliche Einwilligung als Rechtsgrund nicht in Betracht. Die Verarbeitung der Daten der Nutzer von WhatsApp ist für Facebook auch nicht zur Durchführung eines Vertrages erforderlich.
Die Untersuchung der neuen Bestimmungen hat gezeigt, dass die enge Verbindung zwischen den beiden Unternehmen weiter ausgebaut werden soll, damit Facebook die Daten der WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzer jederzeit zu eigenen Zwecken verwenden kann. Für die Bereiche Produktverbesserung und Werbung behält sich WhatsApp die Weitergabe an Facebook-Unternehmen vor, ohne dass es hierzu noch einer Einwilligung der Betroffenen bedarf. In anderen Bereichen ist von einer Nutzung für eigene Zwecke nach Maßgabe der Datenschutzrichtlinie bereits derzeit auszugehen. Darin bzw. in den FAQ wird etwa beschrieben, dass für die Netzwerksicherheit und zur Verhinderung des Sendens von Spam bereits aktuell Daten der WhatsApp-Nutzer wie etwa Telefonnummern und Gerätekennungen zwischen den Unternehmen für gemeinsame Zwecke ausgetauscht werden. Eine Untersuchung der federführenden Aufsichtsbehörde über die tatsächliche Praxis der Datenweitergabe und -nutzung hat es bislang trotz unserer Aufforderung nicht gegeben.
Die Nutzerinnen und Nutzer werden von WhatsApp mit intransparenten Bedingungen für eine weitreichende Datenweitergabe konfrontiert. Gleichzeitig wird behauptet, die beschriebenen Verarbeitungen würden tatsächlich gar nicht ausgeführt, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt schrittweise auf Grundlage des auf Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer gegründeten Rechtsrahmens umzusetzen. Diese Strategie erfolgt gegenwärtig insbesondere bei der neu eingeführten Funktion des Business-Marketings, die es unter Einschluss von Facebook ermöglicht, zum Versenden von Direktwerbung und der Marketingkommunikation unternehmensübergreifend Daten zu verarbeiten. Insgesamt entspricht das Vorgehen sowohl mit Blick auf Datenverarbeitungen, die laut Datenschutzrichtlinie bereits derzeit ausgeführt werden, als auch solchen, die durch Facebook jederzeit umgesetzt werden können, nicht den Vorgaben der DSGVO.
Hierzu Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern. Die Datenschutz-Skandale der letzten Jahre von „Cambridge Analytica“ bis hin zu dem kürzlich bekannt geworden Datenleck, von dem mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzer betroffen waren, zeigen das Ausmaß und die Gefahren, die von einer massenhaften Profilbildung ausgehen. Das betrifft nicht allein die Privatsphäre, sondern auch die Möglichkeit, Profile zur Beeinflussung von Wählerentscheidungen einzusetzen, um demokratische Entscheidungen zu manipulieren. Die Gefahr ist angesichts von fast 60 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von WhatsApp mit Blick auf die in Deutschland im September 2021 anstehenden Bundestagswahlen umso konkreter, da diese Begehrlichkeiten nach Beeinflussung der Meinungsbildung seitens der Anzeigekunden von Facebook wecken werden. Die nun erlassene Anordnung bezieht sich auf die Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten und richtet sich an die Adresse von Facebook. Die weltweite Kritik gegen die neuen Nutzungsbedingungen sollte Anlass geben, den Zustimmungsmechanismus noch einmal grundlegend zu überdenken. Ohne Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer kann auf Dauer kein auf Daten gegründetes Geschäftsmodell erfolgreich sein.“
Aufgrund des beschränkten Zeitrahmens der Anordnung im Dringlichkeitsverfahren von lediglich drei Monaten wird der HmbBfDI eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragen, um eine Entscheidung auf europäischer Ebene herbeizuführen.
Nette Idee, aber nicht durchsetzbar.
Whatsapp ist nun mal eine Tochter von Facebook und nutzt deren Struckturen. Das war auch schon länger so.
Und apropos Whatsapp:
Whatsapp bringt neues Sprachnachrichten-Feature
Der Nachrichtendienst führt nämlich ein neues Feature für Sprachnachrichten ein. Wer bereits ein Update auf die Whatsapp-Version 2.21.100 gemacht hat, kann ab sofort Sprachnachrichten schneller abspielen – besonders nützlich, wenn man mal wieder eine minutenlange Sprachnachricht bekommen hat, aber eigentlich keine Zeit hat, um sie in Ruhe abzuhören.
Mir persönlich gehen die SN auf den Senkel
Thomas Deshalb lasse ich Sprachnachrichten transkribieren (Android):
https://play.google.com/store/…s?id=it.mirko.transcriber
Entgegen diverser Kommentare im Play Store klappt das ganz gut.
Aktuell ist Version 4.4.1beta vom 9.5.2021
WhatsApp schränkt die Funktionalität nicht ein, wenn Sie die neue Datenschutzrichtlinie nicht akzeptieren.
"Angesichts der jüngsten Diskussionen mit verschiedenen Behörden und Datenschutzexperten möchten wir klarstellen, dass wir die Funktionalität der Funktionsweise von WhatsApp für diejenigen, die das Update noch nicht akzeptiert haben, nicht einschränken werden", sagte ein WhatsApp-Sprecher in einer Erklärung an The Verge.
Das macht aber doch keinen Sinn.
Man führt doch keine Änderung ein und unternimmt dann nichts, wenn sie nicht umgesetzt wird. Dann läuft das bestimmt so, wie man es von anderen Updates her auch kenn: Um die Software zu nutzen bestätigt man bei irgendeinem kommenden Download der Software die neuen AGB eben genau durch die Tatsache des Downloads selbst und das steht dann irgendwo. Beim ersten installieren von Apps läuft es idR ja auch so.
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