Polit-Affäre um Edathy

  • Wie sagte Frank hier so schön:


    Merkwürdig finden ist nicht verboten.


    Aber scheinbar weiß ja auch Prof. Dr. Monika Frommel, was auf den Bilder zu sehen ist, sonst könnte sie nicht behaupten, dass da nur 16jährige zu sehen sind.....Ergo: Sie spekuliert auch nur, genau das, was sie der StA vorwirft.


    Ein Interview ohne Wert.


    BTW:
    Da Frau Frommel außerdem Mitglied im Beirat der Zeitschrift "Kritische Justiz" und der "HU" gibt dem Interview eine merkwürdige Note, um in deinem "Sprech" zu bleiben.....;)

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Gegen Publikationen in der Kritischen Justiz ist nichts zu sagen - da finden sich oft bessere und geistreichere Texte als in der NJW oder der JZ, und die Texte, die sich dort finden, können in jedem Fall mithalten mit den Überlegungen, die hier von stolzen Volljuristen vorgetragen werden.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • robert:


    Ich will damit darauf hinweisen, dass das Interview auch recht einseitig (geführt) war. Über die Publikation oder die HU an sich will ich gar nicht streiten. Ist hier auch nicht Gegenstand, oder?

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  • Ich bin es nicht, der der Kieler Rechtsprofessorin mit Hinweis auf die Kritische Justiz ihre Sachkunde absprechen wollte.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Habe ich auch nicht gemacht. Du hast doch aber (zunächst) der StA Hannover die Kompetenz angesprochen, oder?


    Zitat

    .....auch nicht unschräg.
    Ich will Herrn Edathy nicht verteidigen, aber die Staatsanwaltschaft Hannover fügt sich hier m.E. eine weitere Ruhmesseite hinzu.


    Eine Einzelmeinung einer Professorin mit einer bestimmten Sichtweise hat nichts zu sagen, du findest garantiert einen Professor, der eine andere Meinung vertritt.

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  • Nun gut, er hat mitgewirkt. Was ändert das daran, dass der Besitz von Nacktbildern (immer noch) nicht strafbewehrt ist?


    Und das Jugendpornografie hinzugefügt wurde, ist in der Causa Edathy ebenfalls ohne Belang. Die Staatsanwaltschaft selbst behauptet nicht einmal, dass es sich um pornografische Abbildungen handelt. Auch wenn ich die Bilder nicht selbst gesehen habe, ergibt sich für mich kein Grund, an der Tatsachenschilderung der StA zu zweifeln.


    Hier eine weitere der zahlreichen Einzelmeinungen, die das Problem sehr treffend erläutert:


    www.sueddeutsche.de: strafrecht ist kein moralrecht


    Der Knaller ist zudem, dass E. ausschließlich unter seinem Klarnamen gehandelt hat und mehrere (sämtlich) auf seinen Klarnamen laufende Kreditkarten nutzt. Das ist also bereits konspirativ ... so so ... :rolleyes:


    Gruß vom Weihnachtsmann

  • @ frank


    hier steht das, was die staatsanwälte hatten.


    hier ist u.a. von "alles mit bezug zu den genitalien". ich sehe das daher nicht so eindeutig wie du, dass das material auf jeden fall legal sei.

  • Frank:


    Zitat

    Die Staatsanwaltschaft selbst behauptet nicht einmal, dass es sich um pornografische Abbildungen handelt.


    Das steht im übrigen immer noch nicht richtig fest. Ganz genau vermutet man(n) nach wie vor, das es nicht illegal ist. Der einzige, der behauptet, das es legal ist, ist Herr E. selbst.


    Zitat

    Auch wenn ich die Bilder nicht selbst gesehen habe, ergibt sich für mich kein Grund, an der Tatsachenschilderung der StA zu zweifeln.


    Wenn das so ist, verstehe ich nicht, warum du am Ermittlungsverfahren Zweifel hast?


    Zitat

    Hier eine weitere der zahlreichen Einzelmeinungen, die das Problem sehr treffend erläutert:


    a) Wird auch dort mehr als gemutmaßt
    b) geht es nur um die Frage Straftat ja/nein. Die Moral bleibt außen vor. UNd ich sage es noch einmal:
    Als Politiker/Volksvertreter/Person des öffentlichen Lebens gelten hohe moralische Anforderungen. Legale Bilder von sehr jungen Knaben in Dünen, konspirativ auf dem Wege über die USA bestellt gehören nicht dazu.


    Ich hätte gerne gewußt, was passiert wäre, wenn entweder


    a) die Sache rausgekommen wäre und Herr E. hätte einen Ministerposten (Inneres, Familie?!) gehabt
    und/oder
    b) die StA hätte gegen die anderen 15 Beschuldigten ermittelt, nur gegen Herrn E. nicht. Stichwort: Promibonus.


    Unabhängig von der strafrechtlichen Seite: Gestern bei Jauch haben selbst die Politiker dieser Generation der anderen Krähe ein Auge ausgepickt und gesagt, dass das untragbar wäre und man(n) mit einem solchen "Parteifreund" auf gar keinen Fall zusammenarbeiten wolle/könne.


    BTW: Mir ist auch der Gemütszustand von Herrn E. egal. Interessanter würde ich finden, wie sich die Kinder gefühlt haben, nachdem von ihnen Nacktbilder gemacht und durch ältere Herren gekauft wurden.


    Zitat

    Der Knaller ist zudem, dass E. ausschließlich unter seinem Klarnamen gehandelt hat und mehrere (sämtlich) auf seinen Klarnamen laufende Kreditkarten nutzt. Das ist also bereits konspirativ ... so so ...


    Nun, den anonymen Multi-User IT-Rechner des deutschen Bundestages zu nutzen, ist ein Anfang. Wahrscheinlich hätte er sich rausreden können, das ihm jeden Schaden wolle im DB. Hast du dich mal mit azovfilms.com beschäftigt?


    Wahrscheinlich ist aber eher, das er dachte, Azovfilms verschlüssele die Daten besser.

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    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ...
    hier ist u.a. von "alles mit bezug zu den genitalien". ich sehe das daher nicht so eindeutig wie du, dass das material auf jeden fall legal sei.


    Abbildungen von Personen "mit Bezug zu Genitalien" wurden wohl gefunden. Von mir aus auch Nacktbilder mit Fokussierung auf diese Körperteile.


    Strafbewehrt ist die Darstellung "sexueller Handlungen" (Pornografie). Auch wenn Timba das wirklichkeitsnahe Geschehen immer wieder anführt, ist Geschehen ein Synonym für den Begriff Handlung.


    Nirgendwo wird in Sachen E. die strafbewehrte Darstellung sexueller Handlungen auch nur behauptet. Es ist also keine Mutmaßung.



    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ...
    b) geht es nur um die Frage Straftat ja/nein. Die Moral bleibt außen vor. UNd ich sage es noch einmal:


    Diesen Unterschied verkennst Du immer wieder. Bei einem Juristen (davon gehe ich einfach mal aus - das ist eine Mutmaßung) habe ich dafür wenig Verständnis, weil gerade diese Differenzierung im rechtswissenschaftlichen Studium zu vermitteln versucht wird.


    Im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgungung (und nur das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaften) geht es wirklich ausschließlich um die Frage Straftat ja/nein. Und nur wenn die Antwort "Ja" heißt, darf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.


    Die Staatsanwaltschaft ist nicht Hüter der (wessen?) Moral - das ist nicht ihre Aufgabe. Wir sind kein "Gottesstaat", in dem Bürger für unpassende Moralvorstellungen gegeißelt werden. Von der Scharia sollten wir uns so weit distanzieren wie eben möglich.


    Denn mit dem Argument "unmoralisch" ließe sich so mancher Bürger wegsperren - kaum ein Banker wäre noch auf freiem Fuß. Wollen wir das wirklich?

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