Polit-Affäre um Edathy


  • Als juristischer Laie finde ich es allerdings schon sehr irritierend, dass der Staatsanwalt so ausführlich über die Beweislage gesprochen hat. Wie soll da eigentlich die Unschuldsvermutung gelten können? Ich finde das Verhalten fast ebenso unprofessionell wie das Ausplaudern von Staatsgeheimnissen durch Bundes- oder Landesminister.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Als juristischer Laie finde ich es allerdings schon sehr irritierend, dass der Staatsanwalt so ausführlich über die Beweislage gesprochen hat. Wie soll da eigentlich die Unschuldsvermutung gelten können?


    Was genau hat den die Unschuldsvermutung mit den Beweismitteln zu tun?

  • Du verkennst eines völlig.Wer sich solche Bilder mit grenzwertigen Inhalt bestellt und zusätzlich noch zerstörte Festplatten zuhause hat, der macht sich verdächtig das er doch noch weiteres Material erworben hat,welches eindeutig als Kinderpornografie einzustufen wird.Das zeigt schon die Erfahrung bei derartig gelagerten Fällen. Die Staatsanwalt hat deshalb gar keine andere Wahl als weiter zu ermitteln.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Es geht nicht darum, dass die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt. Da erlaube ich mir kein Urteil. Ich finde es nur etwas fragwürdig, dass die Beweislage in Bezug auf eine konkrete Person öffentlich von der Staatsanwaltschaft breitgetreten wird. Das finde ich zumindest merkwürdig, und wenn Edathy sagt, dass so ein Verhalten der Staatsanwaltschaft in einer gewissen Spannung zur Unschuldsvermutung steht, dann kann ich das nachvollziehen.

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  • Frank:


    Zitat

    Ich jedenfalls nicht ... allerdings gibt es doch immer wieder Interessenten an solchem vom Gesetzgeber als legal eingestuftem Material. Wenn der Gesetzgeber meint, nicht Nacktbilder, sondern nur solche mit Darstellung "sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern" seien strafrechtlich von Relevanz, dann werden Staatsanwaltschaften das akzeptieren müssen - und zwar so lange, bis der Gesetzgeber das aktuell geltende Recht ändert. Jedenfalls sehe ich keinen Grund, auch die Besitzer vom Gesetzgeber erlaubter Nacktbilder strafrechtlich zu verfolgen. Hätte der Gesetzgeber das gewollt, wäre es ihm unbenommen geblieben, das auch so zu normieren. Er hat es nun einmal aber (noch) nicht. Mir ist zwar auch schleierhaft, warum er das so geregelt hat ... es ist aber halt so.



    Dann schau mal lieber nach, wo Herr E. im Rahmen seines Mandates im Innenausschuss mitgewirkt hat*



    (*kleiner Tipp: Steht ein paar Seiten vorher).
    (*Zitat Fefe: Die – nennen wir es mal – Pointe des Falles liegt eigentlich darin, dass Edathy bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses war und dann (als Nichtjurist) im Rechtsausschuss wirkte. 2008 war er dabei, als § 184b StGB überarbeitet wurde. Er hat also an dem Gummiparagraf mitgewirkt, der ihm jetzt verdachtsweise zur Last geworden ist.
    Damals fügte man den bis dahin straflosen “Besitz” von kinderpornografischem Material ein, sowie die Strafbarkeit sogenannter “Jugendpornografie” und hantierte mit Begriffen wie “wirklichkeitsnahes Geschehen”.)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    und wenn Edathy sagt, dass so ein Verhalten der Staatsanwaltschaft in einer gewissen Spannung zur Unschuldsvermutung steht, dann kann ich das nachvollziehen.

    Das er durch die Plauderei seiner Politkumpels genug Zeit hatte evtl. Beweise zu beseitigen erwähnt er natürlich nicht.

  • Naja, er bestreitet dies ja. Überzeugend und glaubwürdig ist dies kaum.

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  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Das er durch die Plauderei seiner Politkumpels genug Zeit hatte evtl. Beweise zu beseitigen erwähnt er natürlich nicht.


    Das wird man einem Verdächtigen wohl kaum vorwerfen können - auch wenn es letztlich eine Unterstellung ist. Denn auch hier hat Edathy nicht unrecht: Aus der Tatsache, dass nichts gefunden wurde, auf Beweisvernichtung zu schließen und damit aus fehlendem Beweismaterial einen neuen Beweis stricken zu wollen, ist auch nicht unschräg.


    Ich will Herrn Edathy nicht verteidigen, aber die Staatsanwaltschaft Hannover fügt sich hier m.E. eine weitere Ruhmesseite hinzu.

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  • Das StA die Beweislage erörtet ist in so einem Fall (öffentliches Amt des Tatverdächtigen) nichts ungewöhnliches (mehr). Ist auch nicht verboten. Sonst ist das eher die Polizei.


    Zudem ist noch nicht raus, ob nichts gefunden wurde. Ich finde es eher schräg, dass Herr E. sagt, das man(n) keine in_kri_mi_nierten Bilder oder ähnlich gefunden hat, ohne zu erwähnen, was man sonst mit Bilder und Filmen von 9-14 jährigen Jungen macht. -> Er ist ja nicht als großer Maler oder Bildhauer bekannt....

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