Polit-Affäre um Edathy

  • Frank:


    Zitat

    Inzwischen äußern sich sogar Staatsrechtler wie Prof. Dr. Wieland dahingehend, dass Friedrich als Bundesinnenminister zum von ihm gewählten Vorgehen sogar verplichtet war. Seine Argumente sind nicht von der Hand zu weisen. Leider wird diese Diskussion wegen des Rücktritts kaum geführt werden, weil der Staatsanwaltschaft letztlich nur die Möglichkeit bleiben dürfte, die Angelegenheit im Sand verlaufen zu lassen, wenn sie nicht als Übeltäter fokussiert werden will.


    Darüber reden wir doch aktuell gar nicht? Wir reden über Herrn E.


    Ein Rücktritt erfolgt meist aus moralischen Verfehlungen


    (siehe z.B. Seiters :Friedrichs Vorvorvorvorgänger Rudolf Seiters hat im Juli 1993 ein sehr viel präziseres Amtsverständnis gezeigt. Seiters trat zurück, weil er sich verpflichtet fühlte, die Verantwortung für den grauenhaft gescheiterten Polizei-Einsatz von Bad Kleinen zu übernehmen. Dabei waren der RAF-Terrorist Wolfgang Grams und der Polizist Michael Newrzella ums Leben gekommen. Seiters demonstrierte ein Amtsverständnis, demzufolge sich Politiker als Spitzen einer Behörde vorbildlich zu verhalten hatten. Versagt hatten Terrorfahnder, versagt hatte damit auch er. )



    und/oder politischer Instinktlosigkeit. Und zumeist icht aufgrund von strafrechtlichen Ermittlungen.


    Und Dr. Wieland ist nur eine von vielen Meinungen. Friedrich hätte das Amtsbezogen verwenden können und müssen, das stimmt, aber nicht im Rahmen der GroKo-Verhandlungen als Friedensbeweis ggü. der SPD, darum geht es nämlich. Irgendwie habe ich das Gefühl, du weißt nicht, warum es geht.




    @Edit:


    Zitat

    Die Ergänzung Deines Beitrags hat sich mit meinem überschnitten. Hast Du dich mit dem Begriff "Vorermittlungen" überhaupt mal beschäftigt? Das sind Ermittlungen im Vorfeld eines Ermittlungsverfahrens, also zu einer Zeit vor Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens nach den Regeln der StPO


    Ja. Und? Die StA ist da schon längst drüber hinaus, scheinbar ist dir das entgangen.


    Gerade deshalb sind deine Ausführungen falsch. Die Vorermittlungen unterliegen keiner gesonderten Prüfung, siehe RistBV.


    (Ich verweise noch mal auf das Posting auf der letzten Seite:
    ".....So sind initiative Ermittlungen nach Nummer . 6 der RiStBV sogar schon dann zulässig, wenn „nach der kriminalistischer Erfahrung der ermittelnden Stellen, die wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist“.....")

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Sag ich doch ... Vorermittlungen ja, Ermittlungsverfahren nein (mangels Verdachts i.S. der StPO).


    Du hast immer noch nicht dargelegt, welche Tatsache deines Erachtens den Verdacht einer Straftat begründen soll.


    Es deutet doch rein gar nichts darauf hin, dass Herr E. auch strafbare Inhalte heruntergeladen hat. Das Fehlen solcher Daten in der Bestellerdatenbank spricht doch wohl eher dafür, dass er es nicht getan hat.


    Und auch dafür, dass er illegale Inhalte woanders heruntergeladen hat, wird keinerlei konkreter Anhaltspunkt genannt. Allein die theoretische Möglichkeit (die wohl jeder von uns haben dürfte) begründet doch keinen Verdacht!


    Hier hat man sich auf Herrn E. "eingeschossen" und stochert im Nebel nach möglichen Straftaten. Das sieht die StPO nicht vor. Nicht einmal die Existenz einer konkreten Straftat, die Herr E. begangen haben könnte ist belegt.


    Vielmehr will man ohne konkreten Verdacht "auf Tutti" einfach mal die Sachen des Herrn E. durchsuchen, ob es eine Straftat überhaupt gegeben hat. Das geht so nicht!

  • Verstehst du es wirklich nicht? Die Anfangsverdacht für ERMITTLUNGEN braucht keine Tatsachen, das hatte ich schon weiter oben dargelegt.


    Lerne bitte abzugrenzen von vom hinreichenden (§ 170, § 203 StPO) sowie vom dringenden Tatverdacht (vgl. etwa § 112 Abs. 1 StPO)


    (zumal hier hinzukommt, das der Hinweis von anderen Behörden kam, siehe auch 152, 160 StPO)



    Hier als Zitat:


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  • Was Hans-Peter Friedrich angeht, denke ich schon daß sein Rücktritt zwingend notwendig war. Es mag für ihn persönlich bitter sein, daß er wegen einer Affäre die eigentlich einen SPD-Politiker betrifft zurücktreten mußte. Er hat es vieleicht gut gemeint, weil er dachte er müsse die SPD davor warnen das möglicherweise ein Politiker ein Amt bekommt der dann evtl. wegen eines Strafverfahrens wieder zurücktreten muß. Nützt aber nichts, er ist als Innenminister an seine Verschwiegensheitspflicht gebunden. Das sehen die allermeisten Verfassungsrechtler so, mit Ausnahme des bereits erwähnten H. Wiegand. Erledigt ist dasganze aber damit noch lange nicht. Jetzt rückt das Verhalten einiger SPD-Politiker in den Mittelpunkt, insbesondere H. Oppermann. Das es da bei der SPD keine Plaudertasche gab, ist schwer vorstellbar, schließlich wußte ja sogar der Innenminister von Niedersachsen Bescheid der eigentlich mit der Sache nichts zu tun hat. Fragt sich nur woher?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ...
    Anlass zur Prüfung von Ermittlungen ergibt sich beispielsweise aus Strafanzeigen, amtlich erlangten Erkenntnissen (wie Berichte in Medien), oder auch ausnahmsweise aus privat erlangten Kenntnissen mit hohem öffentlich-rechtlichem Einschlag (Besonderes öffentliches Interesse!: davon kann man(n) beim NSU-Untersuchungsführer und Bundestagsmandatsträger ausgehen).


    Hier waren es die Ermittlungen der kanadischen Behörden in Verbindung mit dem konspirativen Verhalten.
    ...


    Wenn die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zutreffen (wovon man ausgehen muss), haben die Ermittlungen in Kanada ergeben, dass Herr E. eben kein verbotenes Material heruntergeladen hat. Daraus kann doch kein "Verdacht" hergeleitet werden, dass (auch) das Gegenteil richtig ist.


    Hüh oder Hott bitteschön ... aber nicht beides gleichzeitig.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wenn die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zutreffen (wovon man ausgehen muss), haben die Ermittlungen in Kanada ergeben, dass Herr E. eben kein verbotenes Material heruntergeladen hat. Daraus kann doch kein "Verdacht" hergeleitet werden, dass (auch) das Gegenteil richtig ist.


    Hüh oder Hott bitteschön ... aber nicht beides gleichzeitig.


    Das ist eben nicht richtig. Eindeutig ist da garnichts. Es geht um grenzwertiges Material.
    Siehe z:B. hier:
    http://www.n-tv.de/politik/Sta…acht-article12276361.html

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Wer bitte bestellt denn (O-Ton STA):


    "...31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 13 bis 14 Jahren bestellt."


    ??


    Ich hatte es ja weiter oben schon erwähnt:


    Zitat

    Siehe ich bei dieser Art von Verhalten anders, Sorry. ->


    Denn ich kenne keinen, der sich gerne Bilder von nackten Jungen oder gar "Knaben" (um in der Dialektik der Presse zu bleiben) im sehr jungen Alter im Internet bestellt, wo diese am Strand, in den Dünen oder ähnlich herumtollen. Du meinst also, Herr E. hat sich die Bilder wegen der Dünen und der Strände bestellt?

    Suche: aktuell nichts


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  • Ist dieser Skandal nicht ganz einfach die von Gabriel ersehnte Möglichkeit für eine Linkskoalition ohne Neuwahlen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wer bitte bestellt denn (O-Ton STA):


    "...31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 13 bis 14 Jahren bestellt."


    ??


    Ich jedenfalls nicht ... allerdings gibt es doch immer wieder Interessenten an solchem vom Gesetzgeber als legal eingestuftem Material. Wenn der Gesetzgeber meint, nicht Nacktbilder, sondern nur solche mit Darstellung "sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern" seien strafrechtlich von Relevanz, dann werden Staatsanwaltschaften das akzeptieren müssen - und zwar so lange, bis der Gesetzgeber das aktuell geltende Recht ändert. Jedenfalls sehe ich keinen Grund, auch die Besitzer vom Gesetzgeber erlaubter Nacktbilder strafrechtlich zu verfolgen. Hätte der Gesetzgeber das gewollt, wäre es ihm unbenommen geblieben, das auch so zu normieren. Er hat es nun einmal aber (noch) nicht. Mir ist zwar auch schleierhaft, warum er das so geregelt hat ... es ist aber halt so.


    Der einzig betroffene Grenzbereich bei der Verfolgung legalen Handels ist derjenige zur Rechtsbeugung.



    Edit:
    Die öffentliche Empörung in Sachen Terrorismus, Kinderpornografie u.a. wird immer wieder zur Einschränkung von Bürgerrechten missbraucht und das Volk jubelt noch dabei. Dass mit derselben Argumentationskette demnächst nahezu jeder Bürger einer beliebigen anderen Straftat beschuldigt werden könnte, wird dabei gern übersehen. Nur laufen diese Verfahren dann mangels öffentlichen Interesses nicht durch die Medien, sondern heimlich, still und leise unter dem Deckmäntelchen der Rechtsstaatlichkeit.

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