Ich glaube, du liest dir den §184b StGB noch einmal genau durch; im übrigen genau die Passagen, die E. geändert hat bzw. ändern lassen wollte.
Siehe mein Posting ein paar Seiten davor.
Du willst mir also erzählen, dass du an der Geschichte nichts merkwürdig findest, weil die Bilder deiner Meinung strafrechtlich ohne Belang sind? Hast du sie schon gesehen? Das er verschiedene Kreditkartendaten genutzt hat, dass er eine Multi-Use-Adresse des Deutschen Bundestages(!) genutzt hat. Den Begriff des einfachen Anfangsverdachtes hast du aber schon gehört?
Ich bewerte nicht, ich stelle nur die rechtliche Faktenlage dar.
Die Moral lasse ich mal außen vor, aber ein Bundestagsabgeordneter hat als Volksvertreter eine hohe moralische Integrität zu wahren. Zumindest für mich. Und auch hier gilt, wie bei Wulff, und allen anderen: man(n) muss die selbstgesteckten Ziele der Moral auch erreichen, siehe seine Äußerungen im Rahmen des NSU-Ausschuss.