Schaden an PKW - Verursacher hinterlässt Visitenkarte - Anwalt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Meine Anwältin sprach von einer Schadenhöhe ab 1.000€...


    Ab 1000€ ist auch als Aussage völlig korrekt (die Frage dahinter:Wann ist ein Schaden "bedeutend"?).


    Hat sich der Beschuldigte nichts weiter zu Schulden lassen kommen (er ist juristisch nicht vorbestraft etc.),wird nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens von der StA ein sog. "Strafbefehl" erlassen und dort kann bereits ab der genannten Summe die Entziehung der Fahrerlaubnis Bestandteil der Strafe (neben einer Geldstrafe) sein.


    Ist der Beschuldigte damit nicht einverstanden kann er gegen den Strafbefehl oder einen Teil davon einen Widerspruch einlegen.


    Die Rechtsprechung geht mittlerweile von einem "bedeutenden Schäden" aus,wenn der Fremdschaden jenseits von 1200€ liegt.
    Aber es gibt sicher auch Urteile,bei denen der Fremdschaden einen niedrigeren Wert erreicht hat und die Fahrerlaubnis entzogen worden ist (beim wiederholten Mal,Vorsatz etc).

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    In Deutschland gibts generell keine Bagatellgrenzen im Gesetz, nicht nur beim Thema der Fahrerflucht.


    Ein Schaden für 10eur kann juristisch genauso verfolgt werden, wie einer für 10000.


    *


    Es wird aber zwischen dem "bedeutenden Schaden",dem "unbedeutenden Schaden" und dem "Bagatellschaden" unterschieden.
    Beim letzteren stellt die StA die Ermittlungen bis zu einem Fremdschaden von max. 50€ grundsätzlich ein (außer es liegt z.B. wiederum Vorsatz etc. vor).

  • Moin moin



    Ich hoffe Du bist "im Dienst" nicht auch so "oberschlau" und zeigst der Bürgerin / dem Bürger was Du von seinem Anliegen hältst, egal wann und wie er sein Anliegen vorbringt und formuliert. Das es einen Beamten ankotzt kann er meinetwegen denken. Aber als Polizeibeamter sollte man mit dieser eigenen Einstellung doch etwas zurückhaltender sein. Selbstverständlich ist ärgerlich, sich "so" um ein Anliegen zu kümmern, schwinden doch die Ermittlungschancen mit Fortschreiten der Zeit. Aber bei einer solchen Reaktion, stelle ich sie mir mal im r l vor, ich würde vermutlich ein nicht so gutes Bild von der Polizei bekommen.
    ym2c,
    K.
    btw. nettes Angebot der "Hilfe", aber doch ehr im rechtlichen Graubereich, wenn wir mal die einschlägigen Erlasse zu diesem Thema des LPP konsultieren.

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