Schaden an PKW - Verursacher hinterlässt Visitenkarte - Anwalt?

  • Nach jahrelanger Ruhe hat es mich nun auch mal wieder erwischt:
    Ich komme zurück zu meinem Auto, dass regulär in einem Parkstreifen abgestellt war, und sehe gleich, dass mir jemand hinten drauf gefahren ist (keine Ahnung, wie der Verursacher das geschafft hat). Am vorderen Scheibenwischer hängt eine Visitenkarte, wo sich jemand bekennt, den Schaden verursacht zu haben.
    Da einige Sachen quer durchs Auto geflogen sind und das Auto auch etwas verschoben wurde, muss der Verursacher schon ordentlich draufgefahren sein. Um später keinen Ärger zu haben, weil der Verursacher vielleicht irgendwas nicht zugibt oder es Probleme bei der Schadenabwicklung gibt, habe ich die Polizei gerufen. Diese haben den Schaden auch aufgenommen und die Visitenkarte sichergestellt. Zudem würden Kollegen (da der angebliche Verursacher in einer anderen Stadt wohnt), diesen mal aufsuchen. Am Montag kann ich beim zuständigen Verkehrskommisariat die Tagebuchnummer erfragen.
    Ich hoffe mal stark, dass die Visitenkarte auch tatsächlich vom Verursacher war.
    Ein befreundeter Bosch-Service hat sich den Schaden nur mal von außen angesehen und meinte, dass man bei 1.200-1.500€ liegt, wenn beim Aufbocken nicht noch mehr auffällt. Ich soll mich, wenn ich die Nummer der Polizei habe, wegen eines Gutachtertermins melden.
    Nun zu meiner Frage: Man hat schon häufiger im Netz und irgendwelchen Berichten gelesen/gesehen, dass es häufiger mal Probleme mit gegnerischen Versicherungen gibt (Mietwagen, Anerkennen des Gutachtens etc.). Sollte ich in diesem Fall einen Anwalt einschalten? RSV wäre auch vorhanden.
    Dank vorab!

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  • Hallo,


    im Grunde kannst du den Verursachen anzeigen wegen Fahrerflucht, das Hinterlassen der Visitienkarte reicht in keinem Fall - er hätte auch die Polizei rufen müssen.


    Aber wie Benz-Driver schon schreibt, warte erst mal ab, es war richtig, das du die Polizei informiert hast, allesweitere liegt nun bei denen. Die werden sicherlich den Verursacher mal besuchen.

  • Bei der Unfallaufmnahme werden die Beamten schon 142 StGB aufgenommen haben, keine Sorge. Das ist ein Abwasch. Und ja, ich würde mir die gegenerische Versicherung raussuchen, und die vor ab darüber informieren, dass du dir aufgrund der Sachlage einen Anwalt nehmen wirst.


    Das ist kein Problem, sobald da eine Straftat im Spiel ist, da du als Laie und Geschädigter einen Anspruch auf angemessene rechtliche Vertretung hast.


    Faustregel: Umso kleiner(!) der Schaden, desto eher ein Anwalt. Denn wenn Versicherungen kürzen, dann im Massengeschäft mit den "kleinen" Schäden.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich habe mal in der Fahrschule gelernt, dass man bei "Parkplatzschäden" eine zumutbare Zeit warten muss (bis zu 30 min.) und dann einen Zettel mit Adresse und Rufnummer hinterlassen kann?


    Hat sich da mittlerweile was geändert?

  • Du musst eine "angemessene" Zeit warten und sonst die Polizei rufen. Da ich gerade auf dem Weg von einer Trauerfeier von der Kirche zum Friedhof war, fragte ich, ob man die Sache nicht später erledigen könnte. Man bat mich aber darum zu warten, weil es sich wegen der Flucht um eine Verkehrsstraftat handele.


    Das Blöde ist, dass die Beamten die Visitenkarte sichergestellt haben und ich mir die Daten nicht notiert habe - Fotos vom Schaden habe ich gemacht.
    Die Daten werde ich dann hoffentlich am Montag vom Verkehrskommisariat erhalten. Habe ja auch noch keinen Unfallbericht.


    ADAC sagt sinngemäß: Wenn sie nichts mit der Regulierung zutun haben wollen, nehmen sie sich einen Anwalt. Den hat die gegnerische Versicherung eh zu tragen.


    RSV empfiehlt: Versuchen sie doch noch irgendwie an die Daten des Verursachers zu kommen. Wenn da nur ein wenig gemuckt wird, sollten sie einen Anwalt einschalten.


    Ich stelle mir nur die Frage, was ist, wenn der Verursacher doch nicht ermittelt werden kann (z.B. falsche Visitenkarte) und ich mir einen Anwalt genommen habe. Bleibe ich dann auf den Kosten sitzen?

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  • Nein, aber Du hast was falsches gelernt.
    Richtig ist: Angemessene Zeit warten (30-60 Minuten) Wenn dann keiner gekommen ist, oder vorher davon ausgegangen werden kann, daß keiner kommt (wenn Du zB nachts um 3 ein Auto Triffst), dann kannst Du Dich zwar entfernen, aber nicht einfach mit Zettel an der Scheibe (der könnte nämlich vom Wind weggeweht werden) sondern direkt zur nächsten Polizeidienststelle. Oder alternativ, falls ein Handy vorhanden ist (wovon ich bei Nutzern dieses Forums doch mal stark ausgehe) direkt per Handy die Polizei Informieren, und warten bis die kommen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von mrks
    Ich habe mal in der Fahrschule gelernt, dass man bei "Parkplatzschäden" eine zumutbare Zeit warten muss (bis zu 30 min.) und dann einen Zettel mit Adresse und Rufnummer hinterlassen kann?


    Hat sich da mittlerweile was geändert?

    Der Verursacher war aber auf der Strasse unterwegs.

  • "Ein befreundeter Bosch-Service hat sich den Schaden nur mal von außen angesehen und meinte, dass man bei 1.200-1.500€ liegt"


    Fehlt da eine Null? Auto beim Aufprall verschoben und nur so ein geringer schaden?
    Den hat man ja schon bei einem Lackkratzer in der Stoßstange :mad:


    LG
    Thomas

  • Ich wuerde in dem Fall selber erstmal Beweisfotos machen, und die Umstanede, z.B. die Verschiebung dokumentieren. Und dann erstmal versuchen das mit dem Verursacher ohne Polizei zu regeln wenn er die Karte hinterlassen hat.


    Duerfte in den meisten Faellen wesentlich problemloser sein - wenn es wirklich Probleme gibt kann man dann immer noch Anzeige erstatten.


    Sonst kann man naemlich damit rechnen das sich der Verursache fuer eine Anzeuge dadurch bedankt, das er dann die Schadensabwicklung verhindert, weil er zum Beispiel gegenueber seiner Versicherung bestreitet den ganzen Schaden verursacht zu haben. Und dann kommst du nur noch per Zivilklage an dein Geld.

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