Hi Ihr,
ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion über zu schnelles fahren, etc. entfachen, aber ein Frage hätte ich hier an Leute die sich damit auskennen. Ich wurde am 24.2.03 nach einer Fahrt durch den Elbtunnel von einer Zivilstreife angehalten. Es war 60 erlaubt und ich hatte nach Abzug der Toleranz 127 erreicht, also 67 zu schnell.
Ich habe jetzt vor 4 Tagen die Zustellung des Bußgeldbescheides bekommen und war ziemlich erschrocken, dass dort 438,XX€ zu zahlen sein sollen. Normalerweise sollten es 270€ + Gebühren (18€) sein... Die haben das Bußgeld erhöht, weil ich vor 1,5 Jahren bereits einen Punkt (mein erster und einziger) erhalten habe. Meinem Kenntnisstand nach werden Punkte zwar 2 Jahre gespeichert und verfallen nicht wenn etwas neues kommt, aber angerechnet werden dürfen sie doch nur 1 Jahr?? Oder bringe ich hier etwas durcheinander? Ein Auszug aus dem Gesetz wäre gut.
Danke an Alle, die hier etwas beitragen können.
Gruss
Moritz