Alice Schwarzer und ihre Steuermoral


  • Nein, das glaube ich nicht.Falls das Frau Schwarzer so geäußert hat,ist das einfach falsch und Quatsch. Ich teile ja auch nicht alle Ansichten von Frau Schwarzer, habe ich ja schon dargestellt
    Hinter "Anhänger der Union" setze ich mal ein? Hundert Prozent konform mit der Union sehe ich mich nicht, auch nicht mit einer anderen Partei

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Die Talkrunde bei Jauch war sehr interessant - insbesondere, weil doch so etliches an wertvollen Hintergrundinfos in die Diskussion einfloss.


    So sagte der Bundesfinanzminister etwa, im Falle Schwarzer könne gar keine strafbefreiende Wirkung eintreten, weil der Betrag der hinterzogenen Steuern 50.000 € übersteige. Es sei allenfalls möglich, unter gewissen Umständen (etwa der Entrichtung eines Zuschlags auf den nachzuzahlenden Betrag) auf eine Verfolgung der Steuerstraftat(en) zu verzichten.


    Das wäre was ganz anderes als das bisher von Frau Schwarzer behauptete.



    Selbst Unternehmer Dirk Rossmann, der eigentlich als Fürsprecher der guten Frau Schwarzmoos (in ihrer Rolle als Rufmordopfer) geladen war, erklärte gleich zu Beginn der Talkrunde, dieser Rolle nicht mehr gerecht werden zu wollen und/oder können, weil die ihm vor Beginn der Sendung bekannt gewordenen Fakten Frau Schwarzer in ganz anderem Licht darstellten, als ihre eigenen Äußerungen es (zunächst) nahelegten. :p



    Ergänzung - in der Tat:


    "§ 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung


    (1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft.


    (2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn
    ...
    3.die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.
    ..."



    Edit:
    Obwohl ... wenn die gute Alice 10 bis 15 Straftaten begangen haben sollte (was oben anklang und wovon auch ich ausgehe) könnte das Merkmal 50.000 € je Tat doch zu einer Straffreiheit führen.


    Als Finanzminister hätte ich allerdings auch für mich behalten, dass Straffreitheit so noch bei einem Gesamtvolumen von 1/2 Mio. Euro eintreten kann. Wir dürfen die Gesamtheit der fleißigen Steuerzahler doch nicht unnötig verunsichern. :D

  • Bernhard: Du verstehst noch nicht mal einen einfachen Vergleich. Du schreibst:

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Was du da in diesen Zusammenhang für gut und richtig befindest ist völlig belanglos. Es geht hier auch nicht um Edward Snowden und die Gesetze der USA. Hier geht es um die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, um Gesetze eines demokratischen Rechtsstaates.


    Hast Du überhaupt gelesen? :confused: Was ist daran so schwer zu verstehen? Es ging um Moral und Öffentlichkeit; nicht darum, wer welche Gesetze hat und wer ein demokratischer Rechtsstaat ist und wer nicht.


    Dein Gesetzbuch kannst Du wieder ins Regal stellen.

  • Man muss nur hoch genug sitzen, dann fällt es sich leichter.
    Ein Angestellter oder Beamter hätte bei so einem Vergehen grössere
    Konsequenzen zu tragen. Bei uns in Deutschland läuft schon seit sehr
    langer Zeit vieles aus dem Ruder.

  • Zitat

    Original geschrieben von miherbie
    Man muss nur hoch genug sitzen, dann fällt es sich leichter.
    ...


    Und sitzt man gar hoch genug, fällt es sich auch noch nach oben. :p


    Der arme Newton mit seiner Schwerkraft-Theorie ...

  • Im Steuerfall Uli Hoeneß, der ja demnächst in München verhandelt wird, nennt die Süddeutsche Zeitung neue Zahlen. Angeblich sind es 3,5 Mio Euro hinterzogene Kapitalertragssteuer, sagt die Süddeutsche:


    Steuerschuld von Uli Hoeneß größer als bekannt


    In sieben Jahren (2003 - 2009) soll Uli Hoeneß, so behauptet die Zeitung, in der Schweiz Spekulationsgewinne von 30 Mio Euro gemacht haben. Die Höhe der errechneten Steuerschuld sei für das Strafmaß erheblich, betont die Süddeutsche:

    Zitat

    (...) Steuerhinterzieher, die mehr als eine Million Euro hinterzogen haben, (müssen) in der Regel ins Gefängnis. Es gibt aber bislang kein Urteil des BGH, ob diese Regel auch im Fall einer verunglückten Selbstanzeige gelten soll.


    -skater

  • Huch, WIE? Er hat mehr hinterzogen, als er zugegeben hat?


    NEIN, DOCH, OH!


    Das konnte ja GAR KEINER ahnen....;)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Huch, WIE? Er hat mehr hinterzogen, als er zugegeben hat?


    Das sind doch höchsten Rundungsdifferenzen. :D

    _T_
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