Zitat aus dem Artikel:
"Schwarzer hatte die Selbstanzeige erst zum Jahresende bei den zuständigen Finanzbehörden eingereicht."
Das Verfahren betreffend Schwarzers Selbstanzeige mit Strafbefreiung, auf die sie sich die ganze Zeit bezieht, soll ja schon seit September/Oktober letzten Jahres beendet sein - wenn ich ihr Statement richtig in Erinnerung habe.
Also eine weitere Selbstanzeige? Obwohl die zu diesem Zeitpunkt längst erledigte (vorherige) vollständig war (als Voraussetzung für die Strafbefreiung)? :confused: