Alice Schwarzer und ihre Steuermoral

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Da liegtst Du falsch, rein rechtlich gesehen handelt es sich da eindeutig um eine Straftat. Über vieviele Jahre sich diese hinzieht spielt da keine Rolle, dies kann allenfalls für die Höhe der Strafe eine Rolle spielen.


    Mit jeder falschen Steuererklärung begeht sie eine Straftat. Es ist nicht nur eine Straftat, sondern bei 30 falschen Steuererklärungen sind es eben 30 Straftaten.

  • Sie meint aber wohl, die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeige lasse die grundsätzliche Strafbarkeit dieser Taten rückwirkend entfallen. :rolleyes:


    Oder zumindest will sie uns das glauben machen ...


    ... anstatt einen Fehler ihrerseits einzuräumen.

  • Genau das verlangst Du von Frau Schwarzer die Unfehlbarkeit. Nur wer selber unfehlbar ist darf in der öffentlichen Diskussion seine Meinung kundtun, darf Dinge die er für falsch hält kritisieren und mahnend den Zeigefinger erheben. Solche Menschen gibt es leider nicht, nach solchen Maßstäben darf niemand mehr etwas in der öffentlichen Diskussion kritisieren was er für falsch hält bzw. als Mißstand ansieht. Ich teile auch nicht alle Ansichten von Frau Schwarzer, das spielt aber letztendlich gar keine Rolle. Auch wenn Frau Schwarzer jetzt sich selber nicht gesetzestreu verhalten hat, kann ihr niemand das Recht absprechen sich zu diversen Themen kritsch zu äußern und mahnend ihre Stimme zu erheben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Mit jeder falschen Steuererklärung begeht sie eine Straftat. Es ist nicht nur eine Straftat, sondern bei 30 falschen Steuererklärungen sind es eben 30 Straftaten.


    Woher willst du wissen das es hier um 30 falsche Steuererklärungen geht? Du gehst von einer Geldanlage aus die jedes Jahr Kapitalerträge (Zinsen) ausschüttet. Bekanntlich gibt es ja auch Geldanlagen wo nur ein Kursgewinn eintritt sobald ich diese dann beispielsweise nach 30 Jahren verkaufe. 30 falsche steuererklärungen kann es da dann garnicht geben, selbst wenn man unterstellt deine These ist richtig.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • @ bernbayer
    in Deinem ganzen beitrag (von 09:58) relativierst Du straftaten (wie zB schwarzarbeit) bis zum erbrechen, und dann hängst Du die verletzung des steuergeheimnisses höher als die steuerhinterziehung ?


    Also bitte !

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Bekanntlich gibt es ja auch Geldanlagen wo nur ein Kursgewinn eintritt sobald ich diese dann beispielsweise nach 30 Jahren verkaufe.


    Wozu dann eine Selbstanzeige? Dann hätte sie ja einfach in ihrer aktuellen Steuererklärung alles angeben können und fertig. Steuern hätte sie dann ja nie hinterzogen.

  • Ich realitiviere garnichts. Ich habe ja ausdrücklich geschrieben, das es selbstverständlich ist, das es keine Legimitation für Straftaten gibt. Dies gilt aber genauso auch für die Straftat der Verletzung des Steuergeheimisses. Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, daß man nicht jedem der mal straffällig geworden ist, das Recht absprechen kann sich kritisch in der Öffentlichkeit über bestimmte Vorgänge zu äußern bzw. mahnend den Finger zu erheben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Wozu dann eine Selbstanzeige? Dann hätte sie ja einfach in ihrer aktuellen Steuererklärung alles angeben können und fertig. Steuern hätte sie dann ja nie hinterzogen.


    Das verstehe ich jetzt nicht. Strafbar ist es ja auch wenn man nur einmal eine nicht richtige Steuererklärung abgibt und dabei Steuern hinterzieht. Es sei denn man nutzt die Möglichkeit der Selbstanzeige und geht dann straffrei aus.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das verstehe ich jetzt nicht. Strafbar ist es ja auch wenn man nur einmal eine nicht richtige Steuererklärung abgibt und dabei Steuern hinterzieht. Es sei denn man nutzt die Möglichkeit der Selbstanzeige und geht dann straffrei aus.


    Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass sie mit Sicherheit mehr als eine falsche Steuerklärung abgegeben hatte und es somit nicht nur eine Straftat war, wie von dir weiter oben behauptet.


    Es steht doch in den Artikeln, dass sie für die letzten 10 Jahre Steuern nachgezahlt hat. Wenn sie aber nur in einem Jahr eine falsche Erklärung abgegeben hatte welche sie zur Selbstanzeige brachte müsste sie auch nur für dieses eine Jahr nachzahlen.


    Allein aus der Tatsache, dass ein Teil der Taten verjährt ist und sie für einen anderen Teil nachgezahlt hat ergibt sich doch schon, dass mehr als eine Steuerklärung falsch war. Folglich ist sie eine Wiederholungstäterin.

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