Ich hatte bei Onkyo eine Anlage gekauft, und dann von meinem Widerruf gebrauch gemacht. Die Anlage kostete über 40 Euro.
Onkyo schrieb mir jetzt den Kaufpreis wieder gut, weigert sich allerdings die 6.90 Euro für die Rücksendung zu übernehmen mit der Begründung ich hätte den Retourenschein verwenden müssen. Allerdings konnte ich auf den Retourenschein nicht zugreifen, da kein Benutzerkonto bei dem Shop angelegt wurde.
Die AGBs sagen folgendes:
ZitatPaketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Kann eine Firma die Übernahme der Rücksendekosten mit Verweis auf ihren Retourenschein ablehnen?