Zweifelhafte Forderung - Inkasso

  • Meine letzer Post bezog sich auf flatty und mumpel, die mir nahe legen doch zu reagieren. Im Moment seh ich auch alles so wie lisari.

  • Zitat

    Original geschrieben von lisari Wenn Du es wirklich darauf ankommen lassen willst, dann mach einfach gar nichts, solange keine Post vom Gericht kommt. Dann natürlich zum Anwalt, klar.


    Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren bitte NICHT zum Anwalt gehen, sondern fristgemäß widersprechen. Der Fragesteller ist sich der Rechtslage ja sicher.


    Ganz ehrlich würde ich auf unberechtigte Briefe von Inkassobuden nie reagieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren bitte NICHT zum Anwalt gehen, sondern fristgemäß widersprechen.


    Warum?
    Kommt nach dem Widerspruch nichts mehr?

  • Meistens kommt nichts mehr bzw. die Inkasso-Unternehmen scheuen sich dann ein Gerichtsverfahren anzustrengen, da sie sich sonst ein Musterurteil einfangen könnten, welches dann auch auf andere Fälle anwendbar wäre.


    Sollte nach einem gerichtlichen Mahnbescheid (nachdem du ohne Begründung wiedersprochen hast) noch was kommen, würde ich zu einem Anwalt gehen...

  • Immer schön die Schufa im Blick behalten:
    das von Vodafone eingeschaltete Inkasso-Büro BFS hatte bei mir damals einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst, obwohl die Forderung strittig war (angeblich ist das Vodafone TV-Center nie zurückgesendet worden, zum Glück hatte ich den Einlieferungsbeleg noch).


    Erst nach anwaltlichem Schreiben, Meldung an die Schufa sowie die Androhung auf Schadensersatz hat der "Verein" nach Rücksprache mit Vodafone "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" sämtliche Geldeintreibungsversuche eingestellt.


    Die Folgewirkungen aufgrund des negativen Schufaeintrags waren eine Katastrophe...seitdem bin ich von Vodafone geheilt. Zum Glück existieren andere Telefonanbieter mit einem seriösen Geschäftsgebahren.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Habe inzwischen zwei weitere Schreiben erhalten. Eine Titulierungsankündigung und heute ein Schreiben in dem Sie die Forderung um etwa 25% reduzieren. Wenn ich sofort bezahle kann ich Mahn- und Vollstreckungsbescheid vermeiden und auch den Schufaeintrag.


    Zum Schufaeintrag hab ich noch die Frage: Im letzten Absatz des Briefes steht, dass Vodafone berechtigt sei [...] die Ihnen gegenüber bestehende offene und von Ihnen auch nicht bestrittene Forderung an die Schufa zu übermitteln.


    Da ich grad die Unterlagen nicht da habe: Sollte ich Vodafone nochmal explizit darauf hinweisen, dass ich der Forderung widerspreche? Ich weiß nur noch auswendig, dass das letzte Mal als ich mich an Vodafone in der Sache gewendet habe, diese mir schrieben sie hätten nichts mehr mit der Sache zu tun, dass müsse ich jetzt alles mit dem Inkasso regeln. Dem Inkasso gegenüber habe ich natürlich schon mehrfach und mit Faxbericht, der Forderung widersprochen.


    Kann man vielleicht auch die Schufa vorab informieren, dass die ein negativer Eintrag von Vodafone bzw. vom Inkasso rechtswidrig wäre?

  • Mein güte es haben doch nun genug Leute geschrieben das du erst wieder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren sollst.
    Vergiss doch mal die dämliche Schufa.
    Wenn die im Recht wären würden Dir keine 25% Rabatt angeboten sondern die Summe komplett eingetrieben.

  • Hallo ActionAndy,


    murmelchen hat Recht. Die drohen doch nur. Du fällst jedesmal wieder darauf herein. Es mag ja sein, dass "Vodafone berechtigt ..." ist, d.h. aber noch nicht, dass sie es auch machen. Lies doch einfach mal den Wortlaut. Dann hieße es nämlich: "Wenn Sie nicht bis zum ... zahlen, tragen wir die Forderung ein." Das steht gar nicht da.


    Und eine "Titulierungsankündigung" ist auch nur ein weiterer Einschüchterungsversuch. Wer titulieren will, macht es und kündigt nicht nur an. Es ist wie in schlechten Filmen: Der Bösewicht kündigt erst mal lang und breit an, was er dem Helden alles Böses antun will, und zwar so lange, bis Verstärkung eintrifft ...


    Zitat

    Wenn ich sofort bezahle kann ich Mahn- und Vollstreckungsbescheid vermeiden und auch den Schufaeintrag.


    WENN denn der Mahnbescheid kommt, DANN legst Du Widerspruch ein. Und DAMIT vermeidest Du den Vollstreckungsbescheid und den Schufaeintrag! Vorher brauchst und solltest Du eben nicht mehr reagieren, DAMIT die Einschüchterungsversuche aufhören.


    Gruß
    Lisa

  • Versteht mich bitte nicht falsch. Ich hab natürlich auch weiterhin nicht im entferntesten die Absicht zu zahlen.


    Mir ging es nur darum, dass ich Angst habe einen Schufaeintrag (rechtswidrig) zu erhalten. Das soll wohl bei eben diesem Inkassobüro durchaus mal vorkommen.


    Die Formulierung etwas ausführlicher lautet:
    "Bitte nutzen Sie die Chance und vermeiden damit folgende Konsequenzen:
    [...]
    3. Schufa-Eintrag: blabla berechtigt, die Ihnen gegenüber bestehende offene und von Ihnen auch nicht bestrittene Forderung an die Schufa zu übermitteln."


    Das erweckt eben den Eindruck ich hätte der Forderung nicht widersprochen und ein nicht Zahlen führt auf jeden Fall zum Schufaeintrag.


    Aber ich hab kapiert. Ich brauche nichts machen. Und dem Inkasso gegenüber habe ich sowieso ganz sicher nachweisbar widersprochen.

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