Ich frage mich, ob BASE mit der EU Reiseflat gegen die EU-Roamingverordnung verstößt.
Wenn ich die entsprechende EU-Verordnung 531/2012 richtig verstehe, darf BASE an die Option keine 24-monatige Laufzeit knüpfen, sondern allerhöchstens 2 Monate:
ZitatRoamingkunden können zu einem Sprach-Eurotarif oder vom Sprach-Eurotarif zu einem anderen Tarif wechseln. Ein Tarifwechsel erfolgt entgeltfrei binnen eines Arbeitstages ab dem Eingang des entsprechenden Auftrags und darf keine Bedingungen oder Einschränkungen nach sich ziehen, die sich auf andere Elemente des Vertrags beziehen; nur wenn ein Roa mingkunde, der ein besonderes Roamingpaket aus mehr als einem regulierten Roamingdienst erworben hat, zu einem Sprach-Eurotarif wechseln möchte, kann der Roaminganbieter verlangen, dass der wechselnde Kunde auf die Vorteile der an deren Elemente dieses Pakets verzichtet. Der Roaminganbieter kann den Tarifwechsel aufschieben, bis der zuvor geltende Roamingtarif während eines festgelegten Mindestzeitraums von höchstens zwei Monaten wirksam gewesen ist. Ein Sprach-Eurotarif kann stets mit einem SMS-Eurotarif und einem Daten- Eurotarif verbunden werden.
Quelle: EU-Verordnung 531/2012, Artikel 8 Absatz 5