Dann ruf doch Mutti einmal im Monat auf dem Handy an und alle sind glücklich.
simyo Prepaid: Kündigung bei vollständiger Inaktivität
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Mutti ist schon so alt die vergisst doch alle 3-4 Tage Ihr Handy aufzuladen...reicht dann auch eine Nachricht auf der Mailbox ?
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Zitat
Original geschrieben von thomasb13 Ein weiterer kundenunfreundlicher Schritt. Hab von denen noch ne Karte mit der ich gelegentlich Surfpakete für den Urlaub buche. Wenn ich die mal 3 Monate am Stück nicht nutze kann sie jetzt also abgeschaltet werden.
Exakt für diesen Zweck habe ich auch eine Simyo- Karte, und habe die Karte heute gekündigt, und lasse mir das Guthaben auszahlen.
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Re: simyo Prepaid: Kündigung bei vollständiger Inaktivität
ZitatOriginal geschrieben von Goody
Simyo hat seit 09.01.2014 eine neue "Leistungsbeschreibung" für den 9-Cent Prepaid-Tarif.Interessant dabei ist besonders der neue Punkt 4:
" Kündigung bei vollständiger Inaktivität
simyo kann den Prepaid Mobilfunkvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen,
wenn der Kunde in einem Zeitraum von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten
vollständig inaktiv ist.
Vollständige Inaktivität liegt vor, wenn der Kunde über die simyo Prepaid Card
nicht mindestens einmal anruft oder angerufen wird oder SMS versendet oder empfängt
oder Daten überträgt oder empfängt.
Eine Kontaktaufnahme seitens simyo per Anruf oder SMS führt nicht zu einer Aktivität
und beseitigt nicht eine etwaig bestehende Inaktivität."Hallo.
Ob es wohl ausreicht, wenn ich hin und wieder die kostenlose 1155 oder die Mailbox anrufe um eine Aktivität anzuzeigen? Wie sieht das eigentlich bei Aldi Talk aus?
Gruß handybär
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Exakt für diesen Zweck habe ich auch eine Simyo- Karte, und habe die Karte heute gekündigt, und lasse mir das Guthaben auszahlen.
Vorsicht, Startguthaben wirdunterschlagennicht ausgezahlt. -
Zitat
Original geschrieben von herbert1960
Vorsicht, Startguthaben wirdunterschlagennicht ausgezahlt.die wissen schon wie man sich unbeliebt macht
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Das Startguthaben wird bei allen Anbietern nicht ausgezahlt (mit Hinweis auf die sonst übliche Aktivierungsgebühr).
Und zu den Änderungen der AGB's mit der "Zwangs"mindestnutzung: ich habe bei keiner BLAU Simkarte eine SMS bekommen, auch keine E-Mail. Ist der Anbieter nicht verpflichtet den Kunden persönlich auf die Änderungen hinzuweisen? -
Zitat
Original geschrieben von morsum
Ist der Anbieter nicht verpflichtet den Kunden persönlich auf die Änderungen hinzuweisen?Es gelten immer die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren. D.h. die neuen AGB gelten für Neukunden.
Es sei denn, der Anbieter möchte die Änderungen explizit auch auf Bestandskunden übertragen. In diesem Fall muss der Anbieter dies allen Kunden bekannt machen. Würde mich aber wundern, wenn die das gemacht hätten / machen würden. Damit würde man nämlich vermutlich allen Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen (müssen).
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Zitat
Original geschrieben von morsum
Das Startguthaben wird bei allen Anbietern nicht ausgezahlt (mit Hinweis auf die sonst übliche Aktivierungsgebühr).
....
Bei mir wurde Startguthaben von der Telekom und von vodafone ausgezahlt. Ich hatte aber auch min. ein mal aufgeladen. Mittlerweile zickt vodafone auch herum und will sogar transferiertes Guthaben nicht mehr auszahlen. Das stand hier im Forum.
Ich weiß, zu dem Thema gibt es hier unterschiedliche Meinungen. -
Die Guthabenauszahlung (dann auch des Startguthabens) wird von vielen Prepaidanbietern erst nach einer Guthabenaufladung (oft zählt auch ein "Bonusguthaben" dazu) gestattet. Ob ein Guthabentransfer bei CallYa auch dazu gehört, kann ich nicht beurteilen.
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