Hallo,
ich habe für einen Schuldner über den Weg "Mahnbescheid" einen VB bekommen.
Diesem wurde nicht widersprochen, sodass er jetzt rechtskräftig sein sollte.
Ich würde die Forderung jetzt gerne vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Allerdings hat der Schuldner mir gegenüber per Email bereits erklärt, dass er bereits eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Nun hatte ich mir einen Zugang zum Vollstreckungsportal besorgt und eine Abfrage gemacht: Negativ, es liegt nichts vor.
Wie sollte ich jetzt idealerweise vorgehen? Ich möchte den GV natürlich nicht umsonst beauftragen. Wo kann ich vorher nochmal überprüfen, ob eV wirklich abgegeben wurde? Dem Vollstreckungsportal trau ich irgendwie nicht so ganz...
Vielen Dank!