Gibts da beim Zoll keinen schriftlichen Bescheid? Oder bekommt den nur der Absender? Eigentlich gilt der Empfänger ja als Importeur.
Jedenfalls kann man ohne einen schriftlichen Bescheid (z.B. über Einziehung und Vernichtung des Gerätes) nicht viel sagen.
Für den Käufer kanns egal sein, soll er sich sein Geld bei Paypal zurückholen ![]()
Die chinesischen Händler sind meist auch ziemlich locker und schicken auf Wunsch ein zweites mal.