Chinahandy generell in D nicht erlaubt?

  • Gibts da beim Zoll keinen schriftlichen Bescheid? Oder bekommt den nur der Absender? Eigentlich gilt der Empfänger ja als Importeur.


    Jedenfalls kann man ohne einen schriftlichen Bescheid (z.B. über Einziehung und Vernichtung des Gerätes) nicht viel sagen.


    Für den Käufer kanns egal sein, soll er sich sein Geld bei Paypal zurückholen :)


    Die chinesischen Händler sind meist auch ziemlich locker und schicken auf Wunsch ein zweites mal.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Wenn ich es recht verstanden habe, kam diese Auskunft aber nicht vom dem Shop, sondern von einer WebSite, die sich intensiv mit den Chinageräten beschäftigt.


    Korrekt! Habe aber bis jetzt noch keine Rückmeldung.


    Den Shop selbst habe ich auch eine ausführliche Mail mit genauer Schilderung der Beanstandungen gesendet, mal gespannt auf deren Reaktion.
    Nochmal kurz nachgehakt: was sagt dies hier genau aus?:


    http://www.doogee.cc/en/gb/te_details.asp?id=144

  • Dann habe ich das falsch verstanden. Trotzdem viel Erfolg!

    _T_
    HO2
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    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Hier nun das Feedback des Seitenbetreibers:



    "Hallo,


    wir haben jetzt mit dem Zoll telefoniert und haben nur wenig Klarheit erreichen können. Auf die Frage, wie es sein kann, dass uns zwei Doogee DG100 problemlos vom Zoll geliefert wurden (eins haben wir sogar vor den Augen des Beamten geöffnet), und wieso ihres einkassiert wurde, bekamen wir die wenig trostreiche Antwort, dass dies im ermessen des Zollbeamten liege. Telefonisch wurde uns auch bestätigt, dass nur sehr sehr selten Geräte nicht ausgegeben werden. Im Zweifelsfall ist es wahrscheinlich zu empfehlen, die Handys mit DHL zu bestellen. Wir haben dies schon sehr oft getan und hatten nie probleme gehabt. Die Handys werden dann auch innerhalb einer Woche geliefert. Dass in ihrem Fall die Sache anders aussieht, tut uns aufrichtig leid, zumal wir es besonders ungerecht finden, dass 1000 Handys abgesegnet werden und eines nicht (Das DG100 wird ja auch aus Deutschland verkauft und muss daher bereits massenweise importiert worden sein).


    Halten Sie uns in jedem Fall auf dem Laufenden. Wir wünschen Ihnen viel Glück!


    Außerdem empfehlen wir ihnen, in ihrem Paypal-Account einen Konflikt zu eröffnen und das Geld zurückzuverlagen. "


    mfG





    "im Ermessen des Zollbeamten"... - das sagt schon alles... :mad:

  • Re: Chinahandy generell in D nicht erlaubt?


    Zitat

    Original geschrieben von Mobilmeister
    1.) Derartige (Chinahandys) in D grundsätzlich nicht erlaubt sind wenn sie nicht hier vertrieben werden.


    Immerhin kannst Du da dem Zollheini nicht einige Links zeigen, dass das Gerät sehr wohl hier vertrieben wird, z.B. hier:


    Amazon.de Dogee Collo DG100
    und
    http://www.amazon.de/DooGee-Co…-Smartphone/dp/B00GA05JHS


    Die Geräte sind doch offenbar in Deutschland auf Lager und werden in Deutschland vertrieben. Das müsste doch seine Argumentation widerlegen.


    Gruß
    Lisa

  • Ne, Sitz des Unternehmens ist die USA im ersten Link.
    Genau lesen.


    Im zweiten scheint es tatsächlich hier zu sein.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Wobei es mir so erscheint als wenn der 2.te das Gerät nur selbst aus China bestellt hat und es hier nur weiter verscherbeln will.
    Die Preise sind sowieso indiskutabel, vor allem der im ersten Link ist der letzte Witz.

  • Die Preise sind für die Argumentation gegenüber dem Zollheini völlig irrelevant. Immerhin enthalten sie bereits die deutsche MwSt 19%, die müsstest Du beim Zoll ja auf Deinen Preis auch noch zahlen.


    Es sind zwei voneinander unabhängige Anbieter, die das Gerät in Deutschland verkaufen. Wo der Hauptsitz des Unternehmens ist, spielt keine Rolle. Sie liefern innerhalb von wenigen Tagen, also können sie liefern.


    Damit zieht das Argument, dass das Gerät in Deutschland nicht vertrieben würde, jedenfalls nicht mehr.


    Das Argument Bedienungsanleitung ist sowieso völlig absurd - damit dürfte keinerlei PC importiert werden, der hat GAR KEINE Bedienungsanleitung!


    Was wirst Du denn nun machen, Paypal-Käuferschutz oder machst Du noch einen Versuch beim Zoll?


    Gruß
    Lisa

  • ich tendiere dazu mit dem Herren am Montag nochmal ein paar Takte zu Reden...


    Allerdings wären mir die Beantwortung folgender Fragen noch sehr wichtig:


    Bedienungsanleitung: ist es definitiv so dass wenn k e i n e Bedienungsanl. in der jeweiligen Landessprache beiliegt es dann tatsächlich einzig und allein "im Ermessen" des jeweiligen Zöllners liegt ob er das Teil trotzdem durchgehen lässt oder kann ich dann argumentieren dass eine landessprachliche BA kein "unbedingtes muss" bzw keine gesetzliche Vorgabe ist?!



    2.) bis jetzt konnte mir auch noch niemand beantworten was genau diese ein paar Posts weiter oben im Thread verlinkte "Expertise" genau aussagt. Vielleicht kann jemand mal was dazu sagen.


    3.) Betrifft "CE" Zeichen - wirklich nicht "echt" und nur Kürzel für "China-Export"? Im Umkehrschluss würde-falls das zutrifft-dass bedeuten das alle Geräte die hier bereits verkauft bzw in Gebrauch sind "illegal" betrieben werden, oder?
    Danke euch nochmal für die rege Beteiligung (meine Tochter ist immer noch tief entäuscht und hofft... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Mobilmeister
    oder kann ich dann argumentieren dass eine landessprachliche BA kein "unbedingtes muss" bzw keine gesetzliche Vorgabe ist?!


    Der soll dir mal die entsprechende Vorschrift zeigen ;). Aber da musst du extrem diplomatisch vorgehen, denn du zeigst ihm auf, dass er einen Fehler gemacht hat. Das kann auch dazu führen, dass er komplett dicht macht.

    Zitat


    2.) bis jetzt konnte mir auch noch niemand beantworten was genau diese ein paar Posts weiter oben im Thread verlinkte "Expertise" genau aussagt. Vielleicht kann jemand mal was dazu sagen.


    Es handelt sich um die Konformitätserklärung zur Funktechnik. Also das "Europäische Posthörnchen".


    Zitat


    3.) Betrifft "CE" Zeichen - wirklich nicht "echt" und nur Kürzel für "China-Export"? Im Umkehrschluss würde-falls das zutrifft-dass bedeuten das alle Geräte die hier bereits verkauft bzw in Gebrauch sind "illegal" betrieben werden, oder?


    Nein, selbstverständlich nicht. Aber du kannst es derzeit nicht beweisen, dass es echt ist. Der Zöllner scheint aber sowieso ein kleiner Rassist zu sein, denn er verteufelt ja alles, was aus China kommt, egal was. Ist sowieso alles gefälscht und verboten.


    Das war extremes Pech an so einen Betonkopf zu kommen.


    Zitat


    (meine Tochter ist immer noch tief entäuscht und hofft... :rolleyes:


    Sie soll mal nicht zu sehr hoffen. Nimm mal Ausdrucke vom Amazon-Angebot mit und von der Funkkonformitätserklärung. Vielleicht überzeugt das den Typen ja doch.


    Wenn sowieso schon alles verloren ist, würde ich allerdings noch mal richtig auf den Busch klopfen, Namen und Rang des Typen verlangen, sowie die Daten seines Vorgesetzen.

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