Vielleicht kann uns Delfie nochmal sagen,wann er erfahren hat,dass er die Herstellergarantie in Anspruch genommen hat.
Und ich entnehme es nicht daraus,sondern wenn ein Käufer beim Händler einen Sachmangel anzeigt und eine Nachbesserung (Reperatur)wünscht,dann ist konkludent von einem Gewährleistungsfall auszugehen.
Hier ging der Käufer davon aus,er hätte mit der Garantie ein Garantieversprechen des Marktes.