Probleme mit Media Markt Service, Gewährleistung

  • Nun, ich helfe Deifi gerne weiter, auch später noch...


    Aber du hast hier niemanden gegenüber bestätigt, ob du Anwalt oder Volljurist bist, auch nicht mir, sondern nur behauptet und wir deshalb nicht wissen, wie wir (ich) deine Postings einzuschätzen haben:


    Daher, ganz einfach, ohne Namen und Arbeitgeber: Ja oder Nein? (Diese Antwort sollte nicht schwerfallen, man(n) kann ruhig sagen, ob man einen Doktor hat oder auch Volljurist ist)


    Zitat

    Du kannst annehmen was du willst,das ist mir egal


    Mag sein, es ist aber nicht egal in Bezug auf deine Postings, wenn du Anwalt bist.



    Zitat

    Wie naiv bist du eigentlich,dass du denkst,dass ich dir (und vor allem dir ) Auskünfte über meinen Namen und Arbeitgeber geben werde.


    Das da nichts kommt, war mir klar, aber aus anderen Gründen.



    Zitat

    Die Sache von Delfie ist hier erledigt und alles besprochen - er kann nur noch mit einem RA versuchen den Händler dazu zu bewegen,da seine Vorgehensweise nicht korrekt war,einzulenken und die insgesamt 3 Reperaturversuche als Gewährleistungsfälle zu werten bzw. den Rücktritt zu akzeptieren (siehe Beitrag von User "Murmelchen").


    Ach, darauf bist du jetzt auch gekommen? Da sah bis eben nicht so aus, Sorry. Ganz im Gegenteil, du hast voher noch das Gegenteil behauptet.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nun, ich helfe Deifi gerne weiter, auch später noch...


    Ich werde ganz einfach nichts mehr zu juristischen Themen posten,weil es schlichtweg keinen Sinn hat.


    Zudem haben die User dir selbst ernannten Profi zu diesem Themengebiet,der selbst nicht juristische Sachverhalte hier verdreht,alles gesagt.


    Meine Kollegen haben zu dir auch bereits gesagt,wie sinnvoll sie deine juristische Hilfe hier finden und beurteilen.


    Somit viel Spaß noch und um sich an der Uni einzuschreiben,da das Gebiet dir soviel Spaß zu machen scheint,ist es nie zu spät. ;)

  • Das mit der Uni ist immer ein guter Tipp. Noch mehr zu studieren ist nicht falsch, warum auch?!


    Warum solltest du nichts mehr zu juristischen Themen posten wollen? Die Meinung eines Volljuristen ist doch wertvoll, gerade hier.


    Als Anwalt solltest du aber ein dickeres Fell haben, egal ob Sinn oder Unsinn. Genau das zeichnet die Rechtswissenschaften doch aus.


    Verdreht? Auch in diesem Thread liest sich das eher so, dass du komplett falsch lagst um zum Ende hin wieder zu relativieren (unter Bezugnahme auf andere Postings!), wie (fast) immer.


    Was deine Kollegen sagen, interessiert mich, aber die sind nachgewiesenermaßen Rechtsanwälte und Volljuristen. Sie sagen auch, dass sie manchen Rechtsmeinung von mir nicht teilen, nicht, das sie falsch ist. Ein kleiner, aber feiner und wichtiger Unterschied.



    Da es ja kein juristisches Thema ist: Bist du nun Rechsanwalt/Volljurist oder nicht? Dann kan ich deine jetzigen und folgenden Postings besser einschätzen.....n

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!


  • Ja,jeder von uns interpretiert Aussagen anders.Mancher verdreht sie eben nur (mit Betonung auf nur ;) ).
    Dann kannst du ja mit diesen RA deine Rechtsmeinung ab sofort besprechen:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5213422#post5213422


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5213316#post5213316


    Er wird sich sicher freuen,zumal er dich schon kennt! :D

  • Was ich mich bereits seit Jahren frage - warum sind gerade bei TT derart viele rechtsbewanderte Personen? Ich hab noch nie ein Forum (abgesehen von juristischen Foren) erlebt, in dem so viel mit Paragraphen herumgeworfen wird. Das jetzt wertfrei.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Was ich mich bereits seit Jahren frage - warum sind gerade bei TT derart viele rechtsbewanderte Personen? Ich hab noch nie ein Forum (abgesehen von juristischen Foren) erlebt, in dem so viel mit Paragraphen herumgeworfen wird. Das jetzt wertfrei.


    Liegt daran, dass nur Anwälte genügend Geld haben, sich immer das aktuellste Handy/Smartphone zu kaufen ... :p


    SCNR

  • Zuerst mal vielen Dank für die vielen Meinungen und rege Teilnahme am Thread.
    Habe wie gesagt das Schreiben an MM gesendet und warte nun gespannt auf die Reaktion.


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Vielleicht kann uns Delfie nochmal sagen,wann er erfahren hat,dass er die Herstellergarantie in Anspruch genommen hat.


    Ehrlich gesagt wurde mir das erst bewusst als ich eure Beiträge hier im Thread gelesen habe. Bin in meiner, im Nachhinein ziemlich dämlichen Naivität davon ausgegangen dass ich automatisch einen Gewährleistungsfall auslöse wenn ich mit meinem Problem zum Händler komme. Den Hinweis auf dem Reparaturbeleg habe ich so gedeutet dass er lediglich die Abrechnungsart des Händlers mit dem Hersteller beschreibt.
    Aber durch Fehler und vor allem durch eure Hilfe, egal ob Jurist oder interessierter Handyfreak, bin ich jetzt schlauer und kann wenigstens in der Zukunft den Händlern korrekt gegenüber treten. Vielen Dank dafür!


    Ich halte euch natürlich über die weiteren Entwicklungen auf dem laufenden, auch wenn ich mittlerweile leider ein sehr schlechtes Gefühl dabei habe dass für mich noch eine akzeptable Lösung dabei rauskommen könnte.

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Das kannst du natürlich auch so in dem Brief an MM formulieren,am besten mit Nachdruck und den Hinweis,dass du einen Gewährleistungsfall jeweils gemeldet hattest ( und vielleicht ja sogar einen Zeugen dabei hattest und ihn benennen kannst).


    Die Sachlage spricht zwar gegen dich,aber ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und (wenigstens etwas) Glück,dass es für dich positiv ausfällt! :top:

  • Vorschlag zur OT-Güte: Timba69 fängt mal an Stellung zu beziehen, ob er (Voll-)Jurist ist oder nicht. Weil dann wissen wir, ob wir Timbas Rechtsbeiträgen zukünftig Glauben schenken können.


    Was man von anderen einfordert sollte man ja problemlos selbst umsetzen können.


    Ich mach für dich sogar den Anfang: Ich bin keiner. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen


    Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung mit einem Navi und Saturn. Die haben das auch an Navigon geschickt wie in diesem fall. Als die dann nach der 3. Reparatur nicht wandeln wollten haben die post von meinem Anwalt bekommen haben wurde das Gerät zurückgenommen und ich habe mein Geld zurück bekommen.



    Ich nehme aber an,dass dein Anwalt argumentiert hat,dass du dich als Kunde zum Händler begeben hast,um die Händlergewährleistung in Anspruch zu nehmen.


    Dass dieser eigenmächtig diese als Herstellergarantie weiter verarbeitet hat und dir somit ein Garantieversprechen seitens seines Marktes "verkauft" hat,ließ ihn einknicken.


    Das ist auch nichts verwunderliches,denn es entspricht jeglicher Lebenserfahrung,dass ein Kunde,der die Garantie des Herstellers beansprucht sich an den Händler wendet.Vergleiche auch hierzu die Garantiebestimmungen des Herstellers samt Kontaktdaten im Garantieheft (!) und möglicher Ergänzungen,wie z.B. einem Vor-Ort Service oder einem Austausch.


    Somit kann und muss konkludent davon ausgegangen werden,wenn ein Kunde den Händler wegen einem Sachmangel kontaktiert ,dass es um die Leistungsstörung geht (= Sachmängelhaftung).


    Somit auch dein damaliger Erfolg.


    Und nochmal: Welcher Kunde,der die Garantiebestimmungen des HERSTELLERS samt der Kontaktdaten dazu wahrnimmt,wendet sich an den Händler?


    Völlig unlogisch - wie "Murmelchen" anhand seines Erfolgs dargelegt hat.
    Was der Händler auf den EIGENEN FORMULAREN dazu vermerkt ist nebensächlich,zumal es kein EINZELFALL sein dürfte,auch wenn es natürlich nicht gerade von Vorteil für den Kunden bei der Beweisführung ist.Es gilt aber der Wille des Kunden,was er erklärt haben wollte.


    Der Vermerk in diesem Fall als Art einer "Herstellergarantie" stellt in diesem Sachverhalt für mich eine (bewusste) Kundentäuschung dar,um Ansprüche des Kunden auf den Hersteller abzuwälzen,obwohl sie ggü. dem Händler wirksam erklärt worden sind (!) - das ist der Knackpunkt.


    Der Argumentation würde wahrscheinlich auch ein Gericht folgen,zumal Deifie es wahrheitsgemäß dargelegt hat ;)


    Und ich denke,so hat es auch der RA von "Murmelchen" argumentiert.

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