Handyman
Auf dem Reperaturauftrag den Du bei MM erteilst und unterschreibst steht explizit drauf was (Mängelhaftung/Garantie) in Auftrag gibst. Wer das (mehrfach) "blind" unterschreibt ohne zu lesen wofür er seine Unterschrift hergibt muss sich das z.T. auch selbst ankreiden lassen.
Probleme mit Media Markt Service, Gewährleistung
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
?Kannst du bitte mal wieder btt kommen?
Der TE hat bei MM nun Gewährleistung beantragt innerhalb von 6 Monaten. Damit muß Mediamarkt nachweisen das das Telefon nicht entsprechend der Zertifizierung IP67 genutzt wurde.
Die Gewährleistung von Mediamarkt besteht weiterhin auch wenn das Gerät an den Hersteller geschickt wurde.
Der Hersteller ist hier nur Erfüllungsgehilfe von MM.
Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung mit einem Navi und Saturn. Die haben das auch an Navigon geschickt wie in diesem fall. Als die dann nach der 3. Reparatur nicht wandeln wollten haben die post von meinem Anwalt bekommen haben wurde das Gerät zurückgenommen und ich habe mein Geld zurück bekommen. -
Ich bin die ganze Zeit on Topic, im Gegensatz zu dir im vorletzten Posting von dir....
Der MediaMarkt kann sich ganz bequem zurücklehen und behaupten, dass es nicht entsprechen der üblichen Gebrauchs- und Nutzungsmuster für ein Smartphone benutzt wurde, weil eben die Garantie abglehnt wurde, während sie bei den den ersten beiden Malen gewährt wurde.
Das ist zwar nur ein Idikator, aber ein guter für MediaMarkt, inbesondere dann, wenn es sich um einen Wasserschaden handelt.
Das die "Gewährleistung" aufgrund eines möglichen Sachmangel in der Beschaffenheit möglicherwiese weiterhin besteht, daran gibt es keine Zweifel. Nur muss der eben jetzt nachgewiesen werden, wenn sich der MM querstellt(!) und da wird es kritisch, weil eben der MM bessere Karten hat.
Einen Rechtsstreit vom Zaun brechen kann sich lohnen, muss es aber nicht. Inbesondere dann, wenn die Sachlage so schwammig ist, wie hier.
Stichworte:
Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch (objektiver Maßstab ist anzulegen!)
Die Zusicherung von EigenschaftenIch hatte schon mehrfach darauf hingewiesen, dass "Aktive" Telefone ohne Garantieerklärung nichts wert sind, aufgrund der Schwierigkeiten bei der Auslegung der Garantie und inbesondere bei der Sachmängelhaftung, wenn sich der VK querstellt.
Ausnahme: Sony, die reparieren bei IP67 Geräten auch nach Wasserschäden.
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Keine Ahnung wie das bei MM läuft,ich ging von den Angaben des TE aus ,dass er erst mit dem Reperaturbericht die Info bekommen hat,dass die Herstellergarantie bemüht worden ist.
Es tut mir schlichtweg Leid,dass er mit dem Schreiben an MM keinen Aussicht auf Erfolg haben wird,außer sie sind extrem kulant.
Rechtssicherheit gibt es bei Sachmängeln insgesamt kaum: 10 Juristen, 10 Meinungen.
Besonders deutlich wird dies bei Entscheidungen,vornehmlich von den OLG, über Sachmängel und den Verschleiß bei Autos.
Sehr schön zusammengefasst im ADAC (im PDF):
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Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung mit einem Navi und Saturn. Die haben das auch an Navigon geschickt wie in diesem fall. Als die dann nach der 3. Reparatur nicht wandeln wollten haben die post von meinem Anwalt bekommen haben wurde das Gerät zurückgenommen und ich habe mein Geld zurück bekommen.Hast du mal die Argumentationskette von deinem RA,so dass der Händler eingeknickt ist?
Das würde Delfie sicher helfen.
P.S:
Ging es auch darum,dass der Markt eigenmächtig aus deinem Gewährleistungswunsch einfach die Sache zur Herstellergarantie umgewandelt hat?
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Zitat
Original geschrieben von FraDi
Hose runter, Schwanzvergleich ! Anders geht hier doch keiner als Sieger rausVerloren hat Timba eh schon mit seiner Art.
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Hast du mal die Argumentationskette von deinem RA,so dass der Händler eingeknickt ist?Das würde Delfie sicher helfen.
Leider nein, das ist schon fast 4 Jahre her.
Aber das Mediamarkt/Saturn das selbe nur in unterschiedlicher Farbe sind wird ein freundlicher Brief von einem Anwalt helfen.
Ich kaufe seitdem Elektrogeräte nur noch bei Amazon, da hatte ich im Fall der fälle noch nie Probleme. -
Aha. Schiedsrichter bist du also auch?
Bekommt das Forum (bzw. ich) noch eine Antwort? Gerne auch per PM(!).
Ansonsten muss ich (und vielleicht auch noch andere User) annehmen, dass du kein Rechtsanwalt und Volljurist bist, im Gegensatz zu deiner Aussage hier..... und somit auch keine echte Hilfe für Deifie vorhanden ist.
Denn darum geht es schließlich hier.
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Timba69, Du musst doch eine ernsthafte Psychose haben, oder? Anders kann ich mir Deine Auftritte hier bei TT nicht mehr erklären.
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Da es nicht das erste Mal ist:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5213251#post5213251
habe ich deinen Beitrag mal gemeldet.
BTW:
Dein wievielter Nick ist das jetzt eigentlich? -
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Aha. Schiedsrichter bist du also auch?Bekommt das Forum (bzw. ich) noch eine Antwort? Gerne auch per PM(!).
Ansonsten muss ich (und vielleicht auch noch andere User) annehmen, dass du kein Rechtsanwalt und Volljurist bist, im Gegensatz zu deiner Aussage hier..... und somit auch keine echte Hilfe für Deifie vorhanden ist.
Ich habe dir schon 2 mal dazu geantwortet und du hast auch antworten von anderen dazu bekommen.
Wie naiv bist du eigentlich,dass du denkst,dass ich dir (und vor allem dir
) Auskünfte über meinen Namen und Arbeitgeber geben werde.
Du kannst annehmen was du willst,das ist mir egal.
Die Sache von Delfie ist hier erledigt und alles besprochen - er kann nur noch mit einem RA versuchen den Händler dazu zu bewegen,da seine Vorgehensweise nicht korrekt war,einzulenken und die insgesamt 3 Reperaturversuche als Gewährleistungsfälle zu werten bzw. den Rücktritt zu akzeptieren (siehe Beitrag von User "Murmelchen").
Aber vielleicht lenkt auch MM allein durch seinen Brief ein?
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