Auskunftspflicht nach US-Recht auch in Deutschland?

  • Gerade habe ich wieder ein Schreiben einer Bank in der Hand, in dem ich auf Grundlage der "Gesetzgebung der USA" aufgefordert werde, mich zu einem möglichen "US-Bezug" meiner Person (Staatsbürgerschaft, Greencard etc.) zu erklären.


    Nachdem ich die erste Anfrage einer Bank zunächst ignoriert hatte, wurde die richtig lästig und forderte mich am Ende regelrecht auf auf, mich schriftlich zu erklären, woraufhin ich dann ein entsprechendes Schreiben an die Bank gesandt hatte (Fehlanzeige in allen Punkten).


    Nach der hiesigen Diskussion um die Geltung nationalen Rechts in der Causa NSA frage ich mich nun, warum ich als Deutscher zu einer Erklärung nach US-amerikanischem Recht verpflichtet sein soll.


    Direkt gilt es hier nicht und auf ein Abkommen zwischen den USA und der EU/der Bundesrepublik wird nicht verwiesen. Als Rechtsgrundlage wird ausschließlich auf Auflagen in der Gesetzgebung der USA verwiesen.


    Bin ich zu einer aktiven Fehlanzeige tatsächlich verpflichtet?



    Ergänzung:
    Mir geht es allein um die rechtliche Verpflichtung, mit der aktuell wohl millionenfach Deutsche Staatsbürger belästigt werden - und nicht etwa etwa um Gründe, warum eine Erklärung dennoch abgegeben werden könnte/sollte/müsste.

  • Amex-Kreditkarte?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Weder noch. Es existieren wirklich keinerlei Anhaltspunkte, die mich auch nur im Geringsten mit den USA in Verbindung bringen könnten.


    Genau wie im letzten Fall ist die Erstaufforderung Massenpost, die ohne Benennung eines Adressaten einem gewöhnlichen Kontoauszug beilag (wie etwa sonstige Bankmitteilungen allgemeiner Art).


    Mir ist lediglich ein Abkommen bekannt, nachdem Banken zur Überprüfung/Mitteilung angehalten werden, wenn sich aus bankinternen Unterlagen konkrete Anhaltspunktefür eine Steuerpflicht des Kontoinhabers in den USA ergeben. In solchen Fällen tut ein nicht dort Steuerpflichtiger natürlich gut daran, den Irrtum aufzuklären. Denn kann er den Zweifel nicht zerstreuen, sind seine gesamten Daten (einschl. des Guthabenstands) den amerikanischen Steuerbehörden zum Zwecke der Steuererhebung zu melden.


    Auf mich wirkt die dem Kontoauszug beiligende Aufforderung dagegen wie eine Art vorauseilender Gehorsam der Bankinstitute aus Angst vor den USA, die einfach jedem Kontoinhaber zugeschickt wird - verdachtsunabhängig.


    Bestünde insoweit nicht einmal eine Verpflichtung der Banken, ginge das in meinen Augen eindeutig zu weit.



    Bezogen auf den NSA-Skandal wäre das aus meiner Sicht die nächste Stufe. Dann müsste die NSA niemanden mehr abhören, weil die gewünschten Daten vom potenziell Abzuhörenden gleich freiwillig mitgeteilt werden. :p (Edit: Man beachte den Smilie)

  • Es darum, dass die Bank dich ggf. bei den US-Behörden melden müsste, wenn die Möglichkeit bestehen würde, dass Du dort ggf. steuerpflichtig bist. Hier in der Schweiz ist das zur Zeit ganz extrem. Da werden z.T. auch den Kunden die Konten gekündigt (Link 1 Link 2). Vielleicht kann auch Erik Meijer etwas dazu sagen. Er konnte zu Bankthemen immer kompetent antworten.

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    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • FATCA



    Alle, also auch Nicht-US-Kunden außerhalb der USA, müssen hinsichtlich ihres US-Status‘ überprüft und eindeutig identifiziert werden, wenn der Saldo ihrer Konten und Depots 50.000 US-Dollar übersteigt. Weiterhin sind US-Personen zu identifizieren, deren Anteil an Kapital- oder Personengesellschaften eine vorgeschriebene Schwelle übersteigt (sog. „substantial US owner“)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Das ist richtig.


    Allerdings kann die Bank bei der vorgeschriebenen Überprüfung meiner Unterlagen gar keinen Anhaltspunkt gefunden haben, der weitergehende Ermittlungen (wie etwa die Bitte um Mitwirkung des Kontoinhabers) rechtfertigen könnte.


    Zudem:
    Das Guthaben auf diesem Konto liegt mit knapp 250,- € erkennbar unter der Grenze des FACTA-Abkommens.


    Inzwischen hege ich fast den Verdacht, dass die Bank ihre eigene Prüfungspflicht umgehen will, indem sie sich pauschal von jedem Kunden eine Art "Persilschein" einholt. Im Sinne des Erfinders wäre ein solches Vorgehen jedenfalls nicht. Und den "bösen Amis" kann man gleich noch die Verantwortung zuweisen.


    Meine Kontoführende Bank ist im Übrigen die ING DiBa.



    Eben ist im Übrigen die nächste "höfliche Bitte" über meinen Tisch gewandert ... in der "freundlichst" um Mitwirkung gebeten wird ... um schlussendlich festzustellen, dass ich im Falle des Unterlassens nicht als "US Person" behandelt werde.


    Allerdings war hier ein weiteres Beiblatt angefügt, dass bei manchen wie eine Granate einschlagen und für Schweißperlen auf der Stirn sorgen könnte. :D


    Glücklicherweise bin ich auch davon net betroffen ... von dem Hinweis, dass sich ab 2015 weitere EU-Länder dem automatischen Informationsaustausch anschließen werden.

  • Hmm ... ist ein lustiges buntes Ding, das man auf Anhieb vielleicht auch für Werbung halten könnte.



    Edit Hightower:
    Die Überlegung, US-Kunden allein wegen der notwendigen Überwachung und des drohenden Papierkriegs vor die Tür zu setzen, kann ich nachvollziehen. Nicht jeder mag sich vor den Karren der US-Regierung spannen lassen und ein Verzicht auf amerikanische Kunden wäre der einzige Weg einer unschönen Spitzel- und Mehrarbeit zu entgehen.


    Oder die Mehrarbeit wird entsprechend vergütet ... wie etwa bei Kunden mit besonders hohen Einlagen oder durch angemessene Zusatzgebühren. Die Schweizer machen das schon, wie es clever ist. ;)

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