Ich habe von denen überhaupt noch nie Post bekommen. Mag allerdings auch daran liegen, dass ich nur ein Tagesgeldkonto habe. Insofern würde ich an deiner Stelle noch einmal überlegen, ob du nicht doch irgendwann etwas im Depot hattest oder eine Kreditkarte oder Fremdwährungskonto o.a., was das Auskunftsersuchen erklären würde.
Auskunftspflicht nach US-Recht auch in Deutschland?
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Da langt ein Fondsanteil
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Nun ... einige Fondsanteile - allerdings auch erheblich unter dem Grenzwert von 50.000 USD - habe ich tatsächlich in einem WP-Depot bei der DiBa. Das läuft aber unter einer anderen Kontonummer. Der Kontoauszug mit Anlage betrifft nur eine Art Tagesgeldkonto (irgendein Uralt-Modell), das lediglich mittelbar mit dem Depot zusammenhängt und (wie bereits erwähnt) eine abweichende Nummer hat.
Ich weiß momentan zwar nicht konkret, welche Fondsanteile bei der DiBa verwahrt werden (sie liegen als steuerlicher Altbestand dort schon ewig rum - hier müsste ich den Auszug abwarten), ich bin mir aber ganz sicher, dass ich ausschließlich in der EU aufgelegte Fonds gekauft hatte, deren Kurswert nie auch nur in der Nähe des Grenzwertes war.
Was ändern solche Fondsanteile?
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Re: Auskunftspflicht nach US-Recht auch in Deutschland?
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Nach der hiesigen Diskussion um die Geltung nationalen Rechts in der Causa NSA frage ich mich nun, warum ich als Deutscher zu einer Erklärung nach US-amerikanischem Recht verpflichtet sein soll.
Hat irgendjemand behauptet, du seist dazu "verpflichtet"? :confused:Eine "Aufforderung" ist ja keine Verpflichtung - auch wenn vielleicht der Eindruck ein bisschen erweckt wird (werden soll!?!).
Ich kann mir das nicht vorstellen, dass eine solche Pflicht besteht - auf der anderen Seite könnte es natürlich Nachteile haben, wenn du dem nicht nachkommst (steuerliche bspw.), und die Bank ist natürlich auch nicht verpflichtet, weiterhin die Kundenbeziehung zu dir zu unterhalten.
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Re: Re: Auskunftspflicht nach US-Recht auch in Deutschland?
ZitatOriginal geschrieben von Applied
Hat irgendjemand behauptet, du seist dazu "verpflichtet"? :confused:
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Es liest sich zumindest so (jedenfalls für mich). Es kann schon sein, dass hier lediglich ein "Eindruck" hervorgerufen werden soll ... in meinem Falle erfolgreich.Die im ersten Fall ausgesprochene Drohung, im Falle der Untätigkeit (ohne konkrete Anhaltspunkte) Daten an die US-amerikanische Steuerbehörde zu melden (nein, das war nicht die DiBa), grenzt aus meiner Sicht schon an eine strafrechtlich relevante Nötigung, sofern in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft besteht (was ich hier aber nicht diskutieren will, weil sich Vollidioten stets auf mangelnden Vorsatz berufen können :p ).
Aber es steht immer noch die Frage im Raum, welche Rolle Fonds in diesem Zusammenhang spielen. Jedenfalls halte ich Besonderheiten in solchen Fällen nicht für ausgeschlossen. Nicht jeder kann alles wissen ... aber darum sind wir ja hier.
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