2006? Das wirst Du spätestens bei der nächsten Verkehrskontrolle merken, wenn Dich die Polizei anschnautzt und 5,- Euro kassiert. Aber wenn noch nicht einmal der TÜV nachschaut....
Neue Regeln für Verbandskästen
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Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollen die 5 € kassiert werden?
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Zitat
Original geschrieben von Bongomann
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollen die 5 € kassiert werden? -
Soweit ich weiß, ist das aber strittig, ob dafür 5 € zu zahlen sind.
EDIT:
ZitatIn anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
§ 35h Abs. 3 StVZODa steht nichts von Verfallsdaten.
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Zitat
Original geschrieben von Braindead
Wie lange halten die Dinger ? Ich habe auch noch einen von 2006 drin (Autokauf) und mir ehrlich gesagt nie weitere Gedanken zu gemacht.
Einfach mal den Kasten aufmachen und die Bestandteile überprüfen. Steht drauf. So sieht man auch nochmal, was da eigentlich so alles drin ist...Und eine neue Füllung bestellen ist ja nun nicht wirklich teuer...
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Da ich im März wieder TÜV habe werde ich einen neuen Kasten holen und gut. Bei der letzten Prüfung 2011 lief noch alles glatt
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Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Siehe bei motor-talk.de:Ja,das ist möglich.
Ob es sinnvoll ist die 5 € zu sparen, musst du selbst entscheiden.Ich finde nein - du im Notfall vielleicht auch?
....hätte vielleicht noch andere smileys nehmen sollen (hättest mich vielleicht besser verstanden)
keine sorge, meine verbandskästen sind immer nur bis max. verfallsdatum.
danach kommt immer ein neuer, das austauschen von irgendwelchen dingen mache ich nicht. ein neuer bedeutet für mich weniger streß, der inhalt ist immer aktuell und teurer kommt man mit einem komplett neuen auch selten. -
bei mir schaut sich des schnittlauch den verbandskasten nur an, um in den Kofferraum schaun zu können. das Verfallsdatum hat dann noch niemanden interessiert.
TÜV hat sich gar noch nie darum gekümmert.natürlich sollte man keinen 30 jahre alten verbandskasten nutzen. aber imho sind die verfallsdaten schon arg kurz gewählt. naja so kurbelt man den Umsatz an...
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Man kann den Verbandskasten ja ein Jahr vor Ablauf bei eBay verscherbeln.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
aber imho sind die verfallsdaten schon arg kurz gewählt. naja so kurbelt man den Umsatz an...Ich denke auch das dem so ist. Wenn sie eine möglichkeit finden dem Warndreieck eine Datum zu verpassen würden sie es auch da tun.
Oder der Ramsch Alkoholtester in Frankreich. Braucht kein Mensch, ist aber Vorschrift. Da legen sich alle so ein 5 € Billigteil rein was eh nicht funktioniert.
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