Neue Regeln für Verbandskästen

  • Also beim TÜV wurde ich im letzten Jahr freundlich darauf hingewiesen, dass die Postleitzahlen die auf den Artikeln im Verbandskasten abgedruckt waren noch vierstellig sind, und ich doch so langsam mal die Komponenten gegen aktuelle austauschen sollte. War mir etwas unangenehm, aber es blieb nur bei diesem mündlichen Hinweis und wurde auch nicht im Protokoll vermerkt. Die Verfallsdaten halte ich auch für zu kurz angesetzt. Allerdings habe ich auch schon des öfteren bei alten Pflastern es gehabt, dass sie nicht mehr richtig kleben... .


    greetz

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Das Erstere. Wäre das eine Verhaltensvorschrift, dann könnte uns die Polizei.... nichts anhaben (dann wäre das Mitführen ja keine Plicht, sondern nur ein Codex für gutes Verhalten im Strassenverkehr). Aber wie man es auch nennt. Ein Ausländer kann sich IMHO nicht mit Nichtwissen herausreden, das können wir Deutsche im Ausland schließlich auch nicht.


    Danke für die Aufklärung. Dann sind ja die im Ausland zugelassenen PKWs ja nicht betroffen, denn die so genannten Ausrüstungsvorschriften gelten nur für die Fahrzeuge, die im jeweiligen Land zugelassen sind. „Für alle Verkehrsteilnehmer, also auch die auswärtigen Fahrer, greifen aber die so genannten Verhaltensvorschriften“, erklärt Bernd Gstatter, Auslandsjurist beim ADAC.


    Und eine Vorschrift ist immer noch etwas was vorgeschrieben ist und keine freundliche Empfehlung.

    _T_
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  • Hallo zusammen :) ,
    ich habe aktuell zwei Verbandskissen im Auto. ;)
    Einer der neuesten Generation und der zweite ist mein aller erster. :D


    So teuer sind die auch nicht.. :rolleyes:


    Gruß Hope0815 :)

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