Hat der Geschädigte ein Recht auf Auskunft bzgl. Versicherung?

  • Hallo (ich konnte grad den "allgemeinen keinen Fragen Threat" nicht finden),


    eine kleine Frage: Hat der Geschädigte ein Recht darauf, vom Verursacher dessen Versicherung und die Versicherungsfall-Nummer zu erfahren? Falls ja, bitte möglichst auch die entsprechende Gesetztestextstelle angeben (BGB?). Vielen Dank!


    Im konkreten Fall geht es darum, dass der Verursacher sich weigert, einen Schaden zu bezahlen, da er dies angeblich seiner Versicherung mitgeteilt hat. Allerdings will dieser keine weiteren Infos zum Status nennen.


    Daher möchte nun der Geschädigte die entsprechende Versicherung mit der Aktennummer zum Fall wissen, um direkt mal nachzuhaken.


    Hat dieser ein Anspruch darauf?

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Wenn PKW:



    Zentralruf der Autoversicherer
    Sie hatten einen Autounfall und möchten diesen umgehend der Versicherung melden?
    Nutzen Sie den Zentralruf der Autoversicherer, dieser ist rund um die Uhr erreichbar und wird Ihnen die Versicherung des Unfallgegners ermitteln und, wenn möglich, Sie direkt mit der zuständigen Versicherung verbinden.


    Die Service Nummer lautet: 0180 - 25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen)


    In allen Fällen, die Sie zur Bearbeitung melden, sind folgende Angaben erforderlich:


    * Autokennzeichen des gegenerischen Fahrzeugs
    * der Schadentag
    Bei Unfällen mit ausländischen KFZ-Kennzeichen zusätzlich
    * Unfalland
    * Länderkennzeichen des Unfallgegners

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Danke, aber es geht hierbei nicht um einen KFZ-Schaden, sondern um zwei Firmen in der Logistik.


    Firma A hat Firma B den Auftrag gegeben, eine Sendung abzuholen und anzuliefern.
    B hat allerdings die Sendung beschädigt.
    Nun will A eine Entschädigung haben.
    B weigert sich aber mit der Begründung, es der Versicherung mitgeteilt zu haben.
    A möchte nun die Schadensfallnummer und Versicherung wissen.
    Doch B gibt keine Antwort.
    A will nun mit einem Gesetz Druck ausüben, bevor die Sache zum Anwalt geht.
    Denn A vermutet, dass B den Fall noch gar nicht der Versicherung gemeldet hat.


    Ich will nun wissen: Hat A ein Anspruch auf Auskunft und falls ja, wo steht das geschrieben?

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • A hat Anspruch gegenüber B. Ob B eine Versicherung hat oder nicht, kann A egal sein. Entweder der Anspruch besteht oder er besteht nicht. Dies jedoch unabhängig davon, ob eine Versicherung letztlich irgendwas reguliert.


    Fazit: Wenn A keine Versicherung bekannt ist mit der er zur Vereinfachung direkt abwickeln kann, sollte B behandelt werden, als ob keine Versicherung besteht. Fristen setzen, Klage etc etc.

  • Ausgenommen von der KFZ Versicherung und ein paar exotischen Versicherungen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Auskunftspflicht.

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