@stangelwirt:
Zitat... auch muss die rücklastschrift erstmal bearbeitet werden (bevor da irgendwas an die Zulassungsstelle gemeldet wird, werden erstmal Mahnungen verschickt!!)
Auch wieder Quatsch. Gemahnt werden muss GAR nicht mehr, wenn das Zahlungsziel genau benannt ist.
arne:
Das reicht wohl:
https://perspektiven.allianz.d…_fokus/unternehmensjurist
Diese Herren können dir im Zweifel das Leben anstrengender machen, als es sein muss; mit Briefen, Mahnungen, Inkasso, Klageschriften, etc..
Wegen ein paar Euro bei der Autoversicherung?