Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung kündigen - Frist verpasst ohne Mitteilung?

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Echt? Muss man das inzwischen?


    Nein, muss man nicht, aber man kann ;).

  • Laut Printus muss man das. Er spricht ausdrücklich von muss. Ich hätte daher gerne eine Fundstelle im Gesetz von ihm. Denn darauf baut euer ganzes Kartenhäuschen ja auf. Gibt es dieses "muss" nicht, so bricht das ganze Häuschen zusammen und die Versicherung steht blöd da. Mit Ausnahme natürlich der Beitragsrückbuchung, denn diese hat in der Tat eine Entstempelung zur Folge.


    Ich darf also wiederholt um eine Quelle bitten. Printus, auf gehts.

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Mit Ausnahme natürlich der Beitragsrückbuchung, denn diese hat in der Tat eine Entstempelung zur Folge.


    Quatsch. Wenn überhaupt, dann so:


    [...], denn diese könnte in letzter Konsequenz eine Entstempelung zur Folge haben.

  • Richtig, es muss nicht zwingend zur tatsächlichen Durchführung des Siegel-Abkratzens am Kennzeichen kommen. Aber die Meldung der Nicht-Versicherung geht umgehend an das zuständige LRA und damit an die Polizeidienststelle, die einen offiziellen Vor-Ort-Besuch zur Stilllegung einplant. Das ist die Praxis.


    Aber nun wieder zurück zum Grundproblem. Printus, auf welcher Rechtsgrundlage muss der Benachteiligte denn nun erforschen, dass er benachteiligt wird?

  • so ein quatsch mit der Entstempelung wieder...
    entstempelt wird, wenn der Zulassungsstelle mitgeteilt wird, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. und das dauert. die außerordentliche Kündigung muss erstmal bearbeitet werden... auch muss die rücklastschrift erstmal bearbeitet werden (bevor da irgendwas an die Zulassungsstelle gemeldet wird, werden erstmal Mahnungen verschickt!!)


    und wenn man jetzt eine andere Versicherung woanders abschließt, dann besteht das "Problem" schon überhaupt nicht mehr, weil die neue Versicherung sofort eine Meldung an die Zulassungsstelle macht, dass dort Versicherungsschutz besteht. dann kann die alte Versicherung melden was sie will, da passiert rein garnix!


    das sind hier alles so die typischen Einschüchterungsversuche der versicherungsfuzzies...

  • Wo hat Printus geschrieben das er das "muss"? Er hat nur festgestellt, das ein voll geschäftsfähiger Erwachsener am Ende des Jahres eine Gebührenerhöhung hätte erwarten können. Und da hat er in meinen Augen auch Recht. Wie die Gesetzeslage hier aussieht, weiß ich nicht. Im Zeifelsfall geht der TE zum Anwalt seiner Wahl und läßt es auf einen Rechtsstreit ankommen.



    Gruß Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    dass das Versicherungsjahr immer am 01.01. des Jahres beginn und am 31.12. endet -


    Das ist falsch, wenn man schon Oberlehrer spielt dann bitte richtig.
    Es gibt einige Versicherungen welche immer ab Versicherungsbeginn das Jahr rechnen.
    Die Admiral z.b. dort kann das Versicherungsjahr auch 01.06.13-31.05.14 sein. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Laut Printus muss man das. Er spricht ausdrücklich von muss.


    Hallo du Schlaumeier,


    meine Aussage war:

    Zitat

    Und du hättest, wenn du deine Finanzen halbwegs im Blick hättest, auch den Abbuchungstermin der nächsten Prämie auf dem Radar gehabt, also auch insofern rechtzeitig mal nachsehen müssen ob alles bleibt, wie es ist, oder ob sich Änderungen ergeben haben.


    Es steht also unter dem Vorbehalt, ob man seine Finanzen im Blick hat - oder eben nicht. Um es mit murmelchen zu sagen:

    Zitat

    wenn man schon Oberlehrer spielt dann bitte richtig


    Damit zu dir, murmelchen: meinetwegen. Dann läuft das Versicherungsjahr bei einigen wenigen Gesellschaften eben ab Versicherungsbeginn. Es ändert nichts an dem Prinzip, dass aufgeweckte Gebührenzahler ihre Finanzen im Blick halten - und dieses umso als es hier nicht um ein paar Cent, also Peanuts, sondern sehr teure Prämien geht.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Glaube mir, die Versicherungen beschäftigen ganzen Horden von Rechtsanwälten. Die stört und kostet das genau 0.


    Was genau sollen denn diese Horden dann ausrichten? Du beteiligst Dich zwar regelmäßig bei Rechtsthemen hier bei TT, aber sei mal ehrlich: Hast Du wirklich irgendwelche Erfahrungen in dem Bereich?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    so ein quatsch mit der Entstempelung wieder...
    entstempelt wird, wenn der Zulassungsstelle mitgeteilt wird, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. und das dauert.


    Wie lange denn? Übernimmst du die Haftung dafür, dass hecke nichts passiert und dass es keine negativen Folgen für ihn haben wird?


    Zitat


    ... auch muss die rücklastschrift erstmal bearbeitet werden (bevor da irgendwas an die Zulassungsstelle gemeldet wird, werden erstmal Mahnungen verschickt!!)


    Wie viele denn, deiner Meinung nach? Eine, zwei, drei?


    Zitat


    und wenn man jetzt eine andere Versicherung woanders abschließt, dann besteht das "Problem" schon überhaupt nicht mehr, weil die neue Versicherung sofort eine Meldung an die Zulassungsstelle macht, dass dort Versicherungsschutz besteht. dann kann die alte Versicherung melden was sie will, da passiert rein garnix!


    Nochmal - garantierst du ihm das? Vor allem, dass er eine *preiswertere* Versicherung, rückwirkend abschliessen kann?


    Zitat


    das sind hier alles so die typischen Einschüchterungsversuche der versicherungsfuzzies...


    Klar, wird sind hier alle von der Itzehoer Versicherung. Natürlich. :rolleyes:

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