Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung kündigen - Frist verpasst ohne Mitteilung?

  • Re: Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung kündigen - Frist verpasst ohne Mitteilung?


    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    als ich gerade auf meine Kontobewegungen geschaut habe, traf mich fast der Schlag, da ich sah, dass meine Kfz-Versicherung anscheinend um 50 Prozent teurer geworden ist. :eek:


    Um welche Versicherung geht es? Manche versenden auch nur per Mail.

    Mit Grüßen ...

  • Danke für die Antworten :)


    Versicherung ist die Itzehoer.


    Ja, normalerweise weiß man das wohl, aber konnte wegen meines jungen Alters da noch keine Erfahrungen sammeln (ist mein erstes Auto und auch die erste Beitragserhöhung).


    Was ich noch nicht ganz verstehe:
    - Der Argumentation folgend müsste dann doch jede Versicherung ihre Beitragsrechnung per Einschreiben versenden, da nur so eine Zustellung garantiert ist, oder sehe ich das falsch?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Um eine Kündigung durchzudrücken müsste man den Klageweg einschlagen. Ohne Rechtschutzversicherung auch wieder eine unsichere und teuere Sache, die vermutlich den Aufpreis deutlich übersteigt.


    das ist falsch. der Versicherungsnehmer muss überhaupt nichts einklagen, schon garnicht um eine außerordentliche Kündigung aufgrund Beitragserhöhung "durchzudrücken".


    es folgt eine außerordentliche Kündigung und der beitrag wird nicht bezahlt. damit ist die Sache für den Versicherungsnehmer erledigt. sieht die Versicherung das anders und will den beitrag bezahlt haben, muss die Versicherung klagen und nicht der versicherungsnehmer.


    @ hecke
    ich würde der Versicherung die außerordentliche Kündigung schicken, mit dem hinweis, dass du von der Beitragserhöhung erst durch die Bankabbuchung erfahren hast. eine beitragsrechnung hast du bis dato nicht erhalten.
    das ganze schickst du vorab per fax und dann noch per einschreiben. ferner lässt du die Lastschrift zurück gehen.


    weiter suchst du dir zum 1.1. eine neue Versicherung und wartest ab. ich bin mir fast 100% sicher, die Itzehoer wird dir die Kündigung ohne weiteres bestätigen.


    mit dem ganzen freundlichen rumgetue und betteln läufst du nur Gefahr deine Kündigungsfrist zu versäumen.

  • Bist du überhaupt selbst Versicherungsnehmer oder läuft das über deine Eltern?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Nichts für ungut, hecke. Aber ich habe dich hier schon ein paar Mal mit irgendwelchen "Ungeschicklichkeiten" wahrgenommen. Jetzt fällt dir am 6. Januar auf, dass die Autoversicherung teuer geworden ist... Dein "das Schreiben ist mir nicht zugegangen" könnte auch ein "ich habe das Schreiben nicht beachtet" sein.
    Dann hast du deiner Meinung nach keinen e ntsprechenden Hinweis bekommen, dieses aber nicht, weil der Brief nicht kam, sondern weil du ihn nicht beachtet hast...


    Selbst wenn es tatsächlich stimmt, dass dir das Schreiben der Versicherung nicht zugegangen ist, hättest du wissen können, dass das Versicherungsjahr immer am 01.01. des Jahres beginn und am 31.12. endet - und dass man deswegen schauen muss, wie sich die Konditionen verändern.


    Du hättest auch mitkriegen können, dass immer zum bzw. vor dem 30.11. die Diskussionen über Autoversicherungen und Tarife losgehen.


    Und du hättest, wenn du deine Finanzen halbwegs im Blick hättest, auch den Abbuchungstermin der nächsten Prämie auf dem Radar gehabt, also auch insofern rechtzeitig mal nachsehen müssen ob alles bleibt, wie es ist, oder ob sich Änderungen ergeben haben.


    "Der Brief kam nicht an" ist die billigste Standardausrede, wenn jemand etwas verpeilt hat. Es mag in wenigen Fällen auch tatsächlich so sein, aber meistens nicht.


    Mein Vorschlag: freundlich mit der Versicherung reden, und dann um Änderungen bitten. Oben wurde ja schon vorgeschlagen die Jahresfahrleistung, den Fahrerkreis oder die Kasko einzuschränken, oder die Selbstbeteiligung im Unfall höher anzusetzen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ja, denn zugegangen ist zugegangen, ob per Standardbrief, Rückscheineinschreiben, Bote oder Brieftaube. Als Kunde hätte man ja auch keinen Vorteil davon zu erwarten, wenn man die eingetroffene Preiserhöhung ignorieren, um dann erst später deren Nichteintreffen zu behauptet. Für die Versicherung wird sich die Methode Standardbrief statt Einschreiben natürlich lohnen, ansonsten würde sie es ändern. Auch in einem Fall wie diesem hat sie ja keine Einbußen, sondern den bisherigen, nun wahrscheinlich abwandernden Kunden einen Monat länger zum alten Preis versichert.


    Ob die Änderungsmitteilung tatsächlich nicht angekommen ist, irgendwo hintergerutscht oder fälschlicherweise für unerwünschte Werbung gehalten wurde ist unerheblich. Das das mit dem angeblichen Fixdatum hier gekommen ist, auf das man bei Ausbleiben selbst zu reagieren hätte, das verwundert mich. Entweder gibt es eine gesetzliche oder vertragliche Regelung oder eben nicht. Das Bemerken der erhöhten Abbuchung war das Bemerken der Preiserhöhung, und damit läuft die Frist ab diesem Zeitpunkt. Wahrscheinlich wird die Versicherung die jetzige Kündigung anstandslos akzeptieren.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    es folgt eine außerordentliche Kündigung und der beitrag wird nicht bezahlt. damit ist die Sache für den Versicherungsnehmer erledigt. sieht die Versicherung das anders und will den beitrag bezahlt haben, muss die Versicherung klagen und nicht der versicherungsnehmer.


    Die Gesellschaft lacht sich eines und hecke bekommt die Entstempelung, ein nettes Bußgeld und ein Inkassounternehmen auf den Hals. Herzlichen Glückwunsch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Selbst wenn es tatsächlich stimmt, dass dir das Schreiben der Versicherung nicht zugegangen ist, hättest du wissen können, dass das Versicherungsjahr immer am 01.01. des Jahres beginn und am 31.12. endet - und dass man deswegen schauen muss, wie sich die Konditionen verändern.

    Echt? Muss man das inzwischen?


    Mein juristischer Kenntnisstand ist immer noch, dass derjenige, der eine Vertragsverschlechterung durchsetzen möchte, diese dem Vertragspartner mitteilen muss. Und zwar nachweislich. Wo kann man denn nachlesen, dass mittlerweile der Versicherungsnehmer sich proaktiv erkundigen muss, ob jedes Jahr seine Versicherung teurer wird? Bitte um den Gesetzestext.


    Ihr macht es euch ein wenig sehr sehr einfach.

  • @stangelwirt:


    Zitat

    es folgt eine außerordentliche Kündigung und der beitrag wird nicht bezahlt. damit ist die Sache für den Versicherungsnehmer erledigt. sieht die Versicherung das anders und will den beitrag bezahlt haben, muss die Versicherung klagen und nicht der versicherungsnehmer.


    Diesen (deinen) Rat sollte er lieber nicht befolgen.



    Zitat

    es folgt eine außerordentliche Kündigung und der beitrag wird nicht bezahlt. damit ist die Sache für den Versicherungsnehmer erledigt. sieht die Versicherung das anders und will den beitrag bezahlt haben, muss die Versicherung klagen und nicht der versicherungsnehmer.


    Glaube mir, die Versicherungen beschäftigen ganzen Horden von Rechtsanwälten. Die stört und kostet das genau 0.


    Zum Thema Stichtag:


    Das gilt nur "zusätzlich!" und sollte jedem hier klar sein. Das jemand am Jahreende "vergisst", dass wie jedes Jahr eine Beitragserhöhung kommen kann, ist schlicht unglaubwürdig. Das wissen auch die Versicherungen.


    Zunächst ist bekannt, dass der Stichstag zum Wechsel einer Versicherung zumeist der 30. November ist, wenn bis dahin kein Schreiben eingegangen ist, sollte man mal nachfragen.


    Wird die Kfz-Versicherung im Zuge der Anpassung der Regional- oder Typklasse günstiger, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Gleiches gilt für die Änderung der Regionalklasse aufgrund eines Umzugs. Da der Versicherte den Umzug selbst zu vertreten hat, darf er dies nicht als Grund für eine Kündigung anführen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch dann nicht, wenn sich die Versicherungsprämie aufgrund eines regulierten Schadensfalls verteuert.


    Das ist noch ungeklärt.


    Zum Rest siehe druckerdrucker.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Echt? Muss man das inzwischen?


    Mein juristischer Kenntnisstand ist immer noch, dass derjenige, der eine Vertragsverschlechterung durchsetzen möchte, diese dem Vertragspartner mitteilen muss. Und zwar nachweislich. Wo kann man denn nachlesen, dass mittlerweile der Versicherungsnehmer sich proaktiv erkundigen muss, ob jedes Jahr seine Versicherung teurer wird?


    Müssen muss der Versicherungsnehmer das freilich nicht. Er muss sich ja auch nicht zum geringstmöglichen Preis versichern. Es steht jedem frei, auf die Abbuchung zu warten und zu schauen, wieviel es teurer wurde. ;)
    Wenn der Versicherungsnehmer aber sparsam und clever haushaltet - oder als junger Mensch hohe Prämien bei wenig Einkommen hat - hält er seine Verbindlichkeiten und insbesondere die großen Posten schlauerweise im Blick. Dass die Autoversicherung definitiv zu den großen Posten gehört, weiß jeder, der eine abgeschlossen hat. Insbesondere als junger Fahrer muss man doch mitbekommen haben, wie teuer der Fahrspaß ist...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!