Ungerechtfertigte Zahlungserinnerung

  • Die werden sich dann sicher in weiteren sieben Jahren nochmal melden und auf versehentliche Begleichung oder einsetzenden Gedächtnisverlust hoffen. <-;<

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Gut, alle amtlich ungemahnten Forderungen, wobei im konkreten Fall ja garkeine gekommen waren, also unamtliche, noch amtliche. (-:=


    Nein, die Forderung wäre selbst bei gerichtlicher Mahnung verjährt. Die Zustellung des Mahnbescheides hemmt die Verjährung eben nur temporär, § 204 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB.

  • Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von thomas1250
    [...] ich hab vorher nie eine Mahnung oder ähnliches erhalten [...]


    Meiner Kenntnis nach muss niemand vorher mahnen. Man hat keinen Anspruch auf eine Mahnung. Der Gläubiger kann auch gleich ein Inkassobüro beauftragen, oder mit dem gerichtlichen Mahnbescheid winken.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Mahnbescheid darf er veranlassen, im Prinzip auch ein Inkassobüro losschicken, allerdings wird er es schwer haben, die dafür entstandenen Kosten vom Richter zugesprochen zu bekommen.


    Es hat sich nach diversen Einzelfallentscheidungen eine Kostenminderungspflicht für den Gläubiger ergeben, so dass der Richter immer überprüfen muss, ob die erhobenen Kosten für das Mahnverfahren angemessen sind.


    Bei einem Inkassobüroeinsatz ohne vorherige "innerbetriebliche" Mahnbemühungen wird das im Regelfall verneint.



    In der Regel werden auch niemals alle Kostenpositionen, die sich ein Inkassobüro so ausdenkt, vom Richter gewährt, selbst wenn die Grundforderung unstrittig ist.

  • Gargekochtes Halbwissen hier....


    Je nach vertraglicher Vereinbarung kann eine Mahnung erforderlich sein, damit Kosten für Inkasso / RA ersatzfähig sein.


    Sofortige Klage / Mahnbescheid ohne vertragliche Vereinbarung UND ohne vorherige Mahnung führt bei sofortigem Anerkenntnis ("Ja ich zahle" und Veranlassung der Zahlung) i.d.R. dazu, dass der Schuldner keine zusätzlichen Kosten für MB / Klage übernehmen muss.

  • ....und nur nochmal ergänzend zur Sicherheit:


    Die Einrede der Verjährung muss man auch erheben.


    Wenn ich eine eigentlich bereits verjährte Forderung mit Mahnbescheid oder Klage gegen einen vermeintlichen Schuldner geltend mache, dieser nicht reagiert (da er denkt ist doch sowieso verjährt...), kann die Forderung rechtskräftig tituliert werden.


    gruß,
    slop

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