Ungerechtfertigte Zahlungserinnerung

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Aber das Ergebnis fehlt ja hier im Thread (warum auch immer). Und das ist ja wohl nicht ganz unwichtig vor einer Überlegung weiterer Schritte ... ;)


    Das Ergebnis steht längst fest und bedarf,wie im Vorpost beschrieben,keine weiteren Überlegungen:


    Verjährung ;)

  • Drei Jahre nach dem Jahresende, in dem der Geschäftsvorfall sich ereignet, oder? Also sind am 1.1.2014 alle ungemahnten Forderungen vom 1.1.-31.12.2010 verfallen.

    Je suis Charlie

  • Telefonisch hab ich bereits probiert: Ergebnis TUT TUT TUT TUT :-)
    Hab jetzt eine Mail geschrieben und drauf hingewiesen wie es gewesen ist und auch auf die Verjährung.
    Jetzt warte ich eigentlich auf eine Rückantwort. Halte euch gern auf dem laufenden. Danke erstmal bis hier her !!!

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  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Drei Jahre nach dem Jahresende, in dem der Geschäftsvorfall sich ereignet, oder? Also sind am 1.1.2014 alle ungemahnten Forderungen vom 1.1.-31.12.2010 verfallen.


    Ja, genauer verjähren sie am 31.12.2013 Punkt 24 Uhr. ;)


    Dann gibt es für bestimme Sachen natürlich noch abweichende Verjährungsfristen, z.B. Rechte an einem Grundstück verjähren nach 10 Jahren, rechtskräftig festgestellte Ansprüche nach 30 Jahren, usw.

  • Mhh naja ich hab vorher nie eine Mahnung oder ähnliches erhalten! Wie gesagt die Bestellung kam nie bei mir an und wurde dann erneut rausgeschickt, das was nie ankam hab ich demzufolge nicht bezahlt und das neu rausgeschickte hab ich natürlich überwiesen...hab grad recherchiert, das war Januar 2007. Bestellung 1: 10.1.2007 -> nie angekommen und Bestellung 2: 17.1.2007 -> angekommen & bezahlt

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  • Dann mach dir mal keine Sorgen. Wenn du die Sache nie bekommen hast, können sie ja auch schlecht den Zugang beweisen. Im Übrigen ist die Sache definitv verjährt. Ich würde darauf in einem Dreizeiler freundlich hinweisen und damit hat sich die Sache.

  • Zitat

    Original geschrieben von thomas1250
    Mhh naja ich hab vorher nie eine Mahnung oder ähnliches erhalten!


    Siehe den Link in meinem Post:


    Eine private Mahnung unterbricht nicht die Verjährung im Gegensatz z.B. zu einem gerichtlichen Mahnbescheid (siehe Paragrafen 203-205 BGB (Hemmung der Verjährung) und 212 BGB (Neubeginn der Verjährung).


    Mit einer Mahnung kann man den Schuldner zwar in Verzug setzen,aber weder die Hemmung noch den Neubeginn der Verjährung einleiten.


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Also sind am 1.1.2014 alle [B]ungemahnten[B] Forderungen vom 1.1.-31.12.2010 verfallen.


    Somit ein weit verbreiteter Irrtum.

  • Gut, alle amtlich ungemahnten Forderungen, wobei im konkreten Fall ja garkeine gekommen waren, also unamtliche, noch amtliche. (-:=

    Je suis Charlie

  • So da bin ich wieder. Danke erstmal für alle Informationen die ich hier bekommen habe. Es ist jetzt so ausgegangen, dass mir auf meine Rückantwort nur ein "Sorry" kam, dass man irgendwas bei mir im System falsch hinterlegt hatte und die offene Rechnung für mich gelöscht wurde.


    Demnach ist die Geschichte eigentlich für mich gegessen :)

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