Ungerechtfertigte Zahlungserinnerung

  • Hallo liebes Forum!
    ich habe soeben von einem Onlinehändler eine Rechnung erhalten. Für ein Produkt, welches ich Anfang 2007 gekauft habe. Damals lief es so ab, dass das Produkt mir geliefert wurde aber bei mir nie angekommen ist. Dies meldete ich dem Support worauf mir das Produkt erneut zugeschickt wurde. Diese Rechnung habe ich natürlich sofort beglichen.


    Heute kam nun eine Zahlungserinnerung, dass ich doch eine offene Rechnung habe. Da dies ja mittlerweile 7 Jahre her ist hab ich natürlich auch keine Unterlagen mehr dazu! Was kann ich da machen? Ich habe nun versucht dem Support versucht dies zu erklären ... muss ich nun noch andere Schritte in die Wege leiten?


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  • Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt doch 3 Jahre ab Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Insofern solltest Du nach 7 Jahren fein raus sein.

  • 3 Jahre? War da nicht mal was mit 10 Jahren?
    Mein Problem ist, dass ich nicht mal mehr die Bankverbindung von damals habe wo ich eventuell nachschauen könnte bzw einen Beleg kopieren könnte von der Überweisung.

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  • Lege Widerspruch gegen die Forderung ein und weise auf die 3 jährige Verjährungsfrist hin.


    Falls sich das telefonisch klären lässt, würde ich auf jeden Fall eine schriftl. Bestätigung davon anfordern.


    Mach dir keinen Stress, es kann sich nur um einen Fehler der Firma handeln. :)

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  • Ich würde zuallererst dort anrufen und die Sache eben mündlich schildern.
    Vielleicht ist das Ganze dann schon gegessen. Die ganze Arbeit mit den Schriftstücken und Co. kann man sich dann immer noch machen.

  • Re: Ungerechtfertigte Zahlungserinnerung


    Zitat

    Original geschrieben von thomas1250
    Ich habe nun versucht dem Support versucht dies zu erklären ...


    Mit welchem Ergebnis? :confused: Falls die noch Zeit brauchen, ihre Unterlagen zu sichten oder sich zu besprechen, würde ich erst einmal abwarten.



    Oder haben die sich bereits geweigert, den Ablauf der Dinge anzuerkennen?

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von thomas1250
    3 Jahre? War da nicht mal was mit 10 Jahren?
    Mein Problem ist, dass ich nicht mal mehr die Bankverbindung von damals habe wo ich eventuell nachschauen könnte bzw einen Beleg kopieren könnte von der Überweisung.


    10 Jahre war die Aufbewahrungsfrist für Gewerbliche (wurde reduziert).
    Als Privatperson bist du soweit ich weiß nicht dazu verpflichtet Kontoauszüge aufzuheben.


    Nach 7 Jahren damit anzukommen ist von der Firma ziemlich lächerlich. Wird wohl ein automatisiertes Schreiben gewesen sein.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Ich würde zuallererst dort anrufen und die Sache eben mündlich schildern.
    Vielleicht ist das Ganze dann schon gegessen. Die ganze Arbeit mit den Schriftstücken und Co. kann man sich dann immer noch machen.


    Hat er doch gemacht.


    Weitere Schriftstücke?Wozu?


    Der Zahlungsanspruch ist verjährt (egal,ob gerechtfertigt oder nicht).

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Hat er doch gemacht.


    Aber das Ergebnis fehlt ja hier im Thread (warum auch immer). Und das ist ja wohl nicht ganz unwichtig vor einer Überlegung weiterer Schritte ... ;)

    Mit Grüßen ...

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