Brauche dringend eure Hilfe. Widerruf bei einem online abgeschlossenen Handyvertrag

  • Hallo,


    ich habe vor einigen Tagen über einem Händler den Vodafone-Handyvertrag in dem Tarif Red M für junge Leute in Verbindung mit dem Samsung Galaxy S4 abgeschlossen. Laut Handyvertrag steht mir LTE zu, allerdings kann ich das irgendwie nicht empfangen, obwohl LTE an meinem Standort verfügbar ist. Mein Internet ist total langsam und es wird auch nur G und ab und zu auch 4 G angezeigt. Mit dem Händler habe ich mich bereits in Verbindung gesetzt und er möchte das heute abklären, ob es eventuell am Handy liegen kann oder ob der Fehler bei Vodafone bzw. am Vertrag liegt. Zur Sicherheit möchte ich mich aber vorab schon bei euch über meine Rechte in Bezug auf das Widerrufsrecht informieren. Im Internet habe ich mich bereits etwas informiert und herausgefunden, dass man bei online abgeschlossenen Handyverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware hat. Allerdings wurde bei mir meine Simcard schon freigeschaltet und ich habe auch das Handy schon eingerichtet. Im Internet habe ich mit dem Handy auch schon kurz gesurft, aber seitdem ich herausgefunden habe, dass das Handy diese Probleme hat, habe ich nichts mehr damit gemacht. Kann ich das Widerrufsrecht deswegen trotzdem in Anspruch nehmen?


    Liebe Grüße


    Chrissi86

  • was sagt denn der speedtest genau? insbesondere dann, wenn dort 4G steht ?

    D2Olga (Bunt)
    -live by the prepaidkarte, die by the prepaidkarte - (Kein Vertrag²)
    Plutonium ViP Nummer !

  • Ja, ich war heute im Vodafone-Shop und dort hat man mir sogar gezeigt, dass LTE freigeschaltet wurde. Deswegen muss es wirklich am Handy liegen. Ich habe jetzt die Möglichkeit das Handy einzuschicken, wobei ich dann die Kosten für den Versand tragen und auch mindestens 1 Woche auf mein Handy verzichten muss. Somit entstehen für mich dadurch nur Nachteile. Im Falle eines Widerrufs könnte ich in den nächsten Tagen schon einen neuen Vertrag abschließen und würde auch sehr schnell ein neues Handy bekommen. Ich hoffe, dass klappt jetzt alles ohne Probleme.

  • Re: Brauche dringend eure Hilfe. Widerruf bei einem online abgeschlossenen Handyvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von Chrissi86


    auch 4 G angezeigt.


    Chrissi86


    wie gesagt.. mich würde die geschwindigkeit interessieren.
    :top:


    Teste ruhig.. oder hast du die Fingerabdrücke schon vom Handy gewischt?


    edit: ok, war wohl schon im mai so^^


    https://forum.vodafone.de/t5/S…obleme/td-p/413176/page/2

    D2Olga (Bunt)
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  • Zb über eine der unzähligen Speedtest-Apps aus dem Playstore.


    Hast du denn anderswo LTE? Haben andere Vodofone Kunden in deiner Umgebung LTE? Diese Online-Karten sind leider nicht immer zuverlässig. Ist das "4G"-Netz bei dir langsamer als bei anderen?


    Aber über 4G solltest du sowieso vernünftige Geschwindigkeiten bekommen, sofern das Netz nicht total überlastet ist (und Vodafone ist in der Hinsicht eigentlich ganz okay).

  • Nur für den Fall, dass es aus den bisherigen Antworten nicht so klar hervorgegangen ist:
    Die Anzeige "4G" steht für LTE-Empfang. Wenn du 4G liest, kannst du also LTE empfangen und solltest darüber auch recht schnell surfen können, falls es keine Überlastungs- oder anderweitige Probleme gibt.

  • 14 Tage


    hallo Chrissi86,


    Ein Wiederrufsrecht hast du auch dann wenn du die SIM Karte aktiviert und das Handy verwendet
    hast.


    Du hast das Recht die gelieferte Ware bestimmungsgemäß zu testen.
    Dabei muß der Verkäufer kleine Gebrauchsspuren die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen hinnehmen.


    Im Falle der SIM Nutzung wird dir der geldwerte Vorteil dieser Nutzung in Rechnung gestellt.



    Der Wiederruf muß innerhalb von 14 Tagen beim Vertragspartener eingehen.


    Per Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Variante.


    Beträgt der Warenwert mehr als 50 Euro trägt der Verkäufer die Rücksendekosten.
    Und muß nach Erhalt der Waren den Verkaufpreis erstatten.


    Ist der Verkaufer der Meinung die Ware hat übermäßige Gebrauchsspuren,
    muß er den Schadenersatz seperat einklagen.


    Gruß Resool


    ist keine Rechtberatung sondern ein Auszug aus einem von mir verfaßten Text

    Resool has no clue


    but is trying hard to improve
    and to help as good as possible

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