Hätte heute fast ein T610 gekauft...

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Wieso ist das eigentlich so? Ist das technisch festgelegt?


    Würde mich mal interessieren.


    Alex.


    Das ist so, weil Protos gar nicht in den freien Handel gehören ;)

    iPhone 16 Pro Max Titan Black - Apple Watch Ultra

    Vertrag 1: Unlimiterte Daten in Zone 1, 2 und 3, zusätzlich 1GB / Monat Zone 4

    Vertrag 2: o2 connect inkl. 5G Unlimited Option

    Festnetz: Starlink

  • Naja, so einfach gehts dann auch nicht, denn ein SP ist nicht Sony Ericsson. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hat er nicht. Kann er auch gar nicht. Und so einfach ist es nicht. Diebesgut oder nicht - keiner könnte sich einfach hinstellen und jemandem einen Prototype aus der Hand zerren, auch S/// selbst nicht. Das muß dann schon seinen ordnungsgemäßen Gang (Herausgabeklage usw.) gehen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Wieso ist das eigentlich so? Ist das technisch festgelegt?


    Würde mich mal interessieren.


    Alex.


    Protos haben 00er IMEI, also keine reguläre Typenzulassung, sondern sind eigentlich nur zum Testen gedacht. Eigentlich dürften diese Geräte nur in Testlabors verwendet werden; ein Gebrauch in "lebenden" Netzen wird i.d.R. vom Netzbetreiber nur geduldet.
    SW-Update von Geräten mit 00er IMEI können nur mit spzieller HW (R&D Dongle) vorgenommen werden. Also ein "normaler" SP kann das nicht.
    Bei Nokia ist es noch ein Eck perverser:
    Dort haben die Protos spezielles FW-Versionen, die sich, wenn man eine reguläre FW drüberspielt, selber zerschiessen (Contact Service). Um so ein Gerät upzudaten, braucht ma eine sog. "Stepping Stone FW" auf die zuerst upgedated werden muß. Von da aus gehts weiter. Ist bei Motorola auch so. Allerdings haben die Motorola Geräte immer reguläre IMEIs, oder halt gar keine (15x die Null).


    MIchl

  • Re: Hätte heute fast ein T610 gekauft...


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    [...]
    Da das Gerät eingeschaltet war, konnte ich mir aber trotzdem wenigstens einen kurzen Überblick verschaffen: Die Haptik des Gerätes ist erwartungsgemäß unübertroffen. Das Metallgehäuse ist wertiger als alles, was ich handymäßig bisher in der Hand hielt. [...]

    Für mich das absolute A und O d. h. "Killerkaufargument" wenn das Display dann halt aufgrund Sonneneinstrahlung schlecht lesbar ist und das Menü nicht blitzschnell werde ich da wohl mit leben können. In Punkto "Kratzer" wäre ich da weitaus empfindlicher ... .


    Tja, so stellt jeder andere Anforderungen an ein Mobile. Warten wir einfach mal noch ein paar Tage, bis es auch bei uns verfügbar ist. Ich hoffe dennoch sehr, dass sich die beschreibenen Negativpunkte bei der finalen Endversion nicht wiederfinden werden!

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von sinop1985
    Wenn ich mir schriftlich garantieren lasse, dass das Handy weder geklaut noch sonst etwas ist, dann müsste ich doch aus dem Schneider sein??


    Aus http://www.auktionen-faq.de/#4148 :


    Zitat


    Wenn Du nicht gewußt hast, daß Du auf Hehlerware bietest (Waren aus Diebstählen, Unterschlagungen, Veruntreuungen), hast Du Dich auch nicht gem. § 259 StGB strafbar gemacht, da bei Deiner Handlung der Vorsatz gefehlt hat.


    Allerdings hast Du wahrscheinlich keinen Eigentum an der Sache erworben, sofern es sich um Diebesgut handelt. Zwar gibt es einen sogenannten "gutgläubigen Erwerb" (§§ 932 ff. BGB), durch den Du auch dann Eigentümer werden kannst, wenn dem Verkäufer die Sache gar nicht gehört hat. Dazu mußt Du in gutem Glauben sein - Du darfst also nicht wissen, daß Dein Vertragspartner die Sache nicht verkaufen darf. Jedoch gilt dies (bis auf wenige Ausnahmen) nicht, wenn die Kaufsache dem tatsächlichen Eigentümer gestohlen wurde, er sie verloren hat oder sie sonst abhanden gekommen ist.


    Somit bleibt der Bestohlene grundsätzlich weiterhin Eigentümer und kann von Dir die Rückgabe verlangen. Den von Dir bezahlten Kaufpreis muß er Dir nicht erstatten - dazu mußt Du Dich an Deinen Verkäufer halten.


    Frank.

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