ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Ja, das wäre wie gesagt IMHO in der Tat eine Möglichkeit, daß man als Käufer zumindest insoweit aus dem Schneider ist, als einem Gutgläubigkeit unterstellt werden könnte.
IMHO kann man illegale Ware NIE legal erwerben, d.h. "gutglaeubig" zaehlt da nicht.
Frank.