Elektronische Heizungsregler Gewährleistung

  • Verzeiht die dumme Überschrift ;-)


    Ich habe vor 9 Monaten einen 10 Pack von elektronischen Heizreglern gekauft, einer davon ist nun defekt allerdings verlangt der Händler das ich den ganzen Pack zu ihm bringen soll. Ich halte es für unverhältnismäßig nun alle Regler zu demontieren nur weil einer davon defekt ist.


    Wie ist da die Rechtslage? Müsste ich tatsächlich die ganzen Teile hinbringen? (in dem Fall würde ich mir einfach einen neuen kaufen, da mir der Aufwand einfach zu groß ist)

  • Deine Rechte bei Mängeln: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html


    Also ich würde sagen, Du musst nicht alle Geräte wieder hinbringen. Hat er seine Ablehnung begründet, bzw. seine Forderung, warum alle Geräte zurückgebracht werden sollen?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Bitte ihn doch einfach dir schriftlich zu bestätigen, dass er in diesem Fall die Kosten für die Demontage (und möglicherweise erneute Montage) aller Heizkörperregler übernimmt (durch einen Handwerker) - in diesem Fall würdest du ihm selbstverständlich alle Regler zur Verfügung stellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von blue
    Bitte ihn doch einfach dir schriftlich zu bestätigen, dass er in diesem Fall die Kosten für die Demontage (und möglicherweise erneute Montage) aller Heizkörperregler übernimmt (durch einen Handwerker) - in diesem Fall würdest du ihm selbstverständlich alle Regler zur Verfügung stellen.

    Was für ein Blödsinn ist das denn?
    Das Gerät ist defekt und der Händler möchte das ganze Set haben da er es vermutlich tauschen wird.
    Wenn für die Erstmontage kein Handwerker notwendig war ist auch für einen austausch keiner notwendig und auch nicht erstattungsfähig.
    Warum sollte zudem die Demontage von einem Regler persönlich möglich sein und von mehreren nicht?
    zumal der Händler nach 9 Monaten auch auf die Beweislastumkehr berufen könnte und somit vermutlich garnichts leisten müsste.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Das Gerät ist defekt und der Händler möchte das ganze Set haben da er es vermutlich tauschen wird.


    Was spricht dagegen nur das defekte Gerät zu tauschen?


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Wenn für die Erstmontage kein Handwerker notwendig war ist auch für einen austausch keiner notwendig und auch nicht erstattungsfähig.


    Wo steht, dass für die Erstmontage kein Handwerker notwendig war? Und selbst wenn kein Handwerker notwendig war warum sollte er dann unnötigerweise Zeit investieren?


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Warum sollte zudem die Demontage von einem Regler persönlich möglich sein und von mehreren nicht?


    Es ist nicht die Frage des möglichen sondern des verhältnismäßigen.
    Und wenn der Händler unverhältnismäßige Forderungen stellt, dann entstehen dadurch auch unverhältnismäßig hohe Kosten.


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    zumal der Händler nach 9 Monaten auch auf die Beweislastumkehr berufen könnte und somit


    ... auf die Kosten von einen Gutachter sitzen bleiben würde wenn es der Threadersteller darauf anlegen würde.

  • Einen Gutachter? Weißt du, was das kostet? Zumal dir keiner die Kosten in der ersten Instanz ersetzt, wenn du beauftragst.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Hi


    wenn es sich um EINEN Artikel handelt, der 10 Stück enthält (und nicht 10 x 1 bestellt wurde), dann ist der Rückversand aller 10 korrekt.


    Wenn ein als Ganzes gekaufter PC defekt ist, kann ich auch nicht nur die CPU zurücksenden, weil der Rest noch intakt ist.



    Abgesehen davon würde ich angesichts des Aufwandes der Demontage, Montage und erneuter Programmierung von 10 Thermostaten gleich irgendwo einen neuen kaufen und den alten wegwerfen. Kosten/Nutzen stehen da in keinem Verhältnis.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von eigs
    Wo steht, dass für die Erstmontage kein Handwerker notwendig war? Und selbst wenn kein Handwerker notwendig war warum sollte er dann unnötigerweise Zeit investieren?

    Die Dinger sind zur Selbstmontage gedacht und nur weil der Kunde meint es müsse Handwerker die montieren ist das eben persönliches pech.
    Der Zeitaufwand für das einholen von Angeboten in der Zeit anwesend sein ist höher wie das Ding selber demontieren.
    Wie Timba schon sagt muß der Gutacher erstmal selbst bezahlt werden und evtl. bleibt man sogar auf diesen Kosten sitzen.

  • Es handelt sich doch um gar keinen Gewährleistungsfall, wie der Threadersteller bestätigt hat. Er hat geschrieben dass er jetzt defekt ging, von daher würde ich mal den Hersteller kontaktieren und die Sache über Garantie abwickeln.


    Trialer

    Rentenretter

  • Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Es handelt sich doch um gar keinen Gewährleistungsfall, wie der Threadersteller bestätigt hat. Er hat geschrieben dass er jetzt defekt ging, von daher würde ich mal den Hersteller kontaktieren und die Sache über Garantie abwickeln.


    Trialer


    Also ich lese nur was von Gewährleistung?


    Diese Forderung des Verkäufers ist so schwachsinnig, dass es da (meines Wissens nach) keine Regelung gibt.
    Die Forderung ist ja offensichtlich nur Schikane, um dich von der Ausübung deiner Rechte abzuhalten.
    Ich würde also versuchen, nochmal normal mit ihm zu reden oder wirklich den Weg über die Herstellergarantie versuchen (sofern der Hersteller eine solche gibt.)


    Eine dogmatische Diskussion des Problems wäre zwar interessant, würde dir aber wohl nur wenig weiterhelfen ;)

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