Was genau bedeutet bei O2 "Vertragsabschluß unter Vorbehalt"?

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    * WICHTIG: Vertrag muss auf Deinen Namen laufen, die eigentliche Portierungserklärung muss mit den Daten des jetzigen Besitzers der Nummer gemacht werden.


    * Du unterschreibst den Vertrag, bis auf die letzte Seite, dort unterschreibt der jetzige Besitzer.


    Also den Portierungsantrag unterschreibt der momentane Nummern-Inhaber?
    Gut, so dachte ich mir das Ganze auch.
    Aber wie wird dann zwischen den übrigen Blättern und dem Portierungsauftrag ein Bezug hergestellt?
    Muss ich das extra vermerken, dass die Namen verschieden sind?


    Wenn das erstmal alles durch ist:top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Ronken
    Also den Portierungsantrag unterschreibt der momentane Nummern-Inhaber?
    Gut, so dachte ich mir das Ganze auch.
    Aber wie wird dann zwischen den übrigen Blättern und dem Portierungsauftrag ein Bezug hergestellt?
    Muss ich das extra vermerken, dass die Namen verschieden sind?


    Wenn das erstmal alles durch ist:top:


    Das alles gehört seitens o2 zu einem Mobilfunkauftrag (mit derselben Auftragsnummer).
    Innerhalb dieses Vertrages gibt es einen Teil der zum alten Anbieter weitergeleitet wird, unabhängig vom anderen Teil. Wichtig ist, dass hierbei alle Daten übereinstimmen: Bei Privatkunden:
    Vorname, Nachname, Geb.Dat, Rufnummer.
    Wenn dies alles passt läuft die Portierung sowieso automatisch und es muss niemand manuell nachhelfen.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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