Es wird der Versand einer SMS in ein deutsches Netz berechnet ... ob sie ankommt, oder nicht. Ob sie im Falle des Zugangs vorgelesen, -gesungen oder gar -getanzt wird, sollte für den Absender irrelevant sein.
Selbst Einschränkungen im "Kleingedruckten" hielte ich nach allgemeinen Grundsätzen für unbeachtlich.